Die Rechtsextremistin Liebich muss vermutlich bald ihre Haftstrafe in Deutschland absitzen. Denn ein Gericht in Tschechien hat nun entschieden: Liebich wird ausgeliefert. Bleibt es dabei?
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen angeordnet. Liebich drohten in Deutschland keine negativen Folgen, insbesondere wegen ihres Geschlechts, hieß es zur Begründung.
Liebich hatte vor Gericht erklärt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Sie hat nun mehrere Tage Zeit, um Beschwerde einzureichen. Ihre Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig.
Von Sven zu Marla-Svenja
Liebich war – damals noch als Mann – im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Der Fall erlangte Aufmerksamkeit, als Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern ließ. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Noch vor Haftantritt tauchte Liebich unter und wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April in Tschechien festgenommen.
Sollte die 55-Jährige ausgeliefert werden, soll sie in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Ob sie ihre Strafe dann im Frauengefängnis verbüßt, muss noch entschieden werden.
