Seit März wird der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg nachts geschlossen – wegen Drogenhandels und Kriminalität. Die Klage einer Initiative dagegen hatte nun Erfolg: Der Park muss zunächst nachts offen bleiben.
Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative.
Die Klage richtete sich gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.
Senat kann Beschwerde gegen Entscheidung einlegen
Aus Sicht der Kläger ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“.
Im Eilverfahren kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte. Darum soll die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung nicht gelten, bis die Kammer den Fall im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft hat. Gegen diese Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Nach jahrelangen Debatten wird der Park seit Anfang März jeden Tag ab 22 Uhr abgeschlossen. Dafür waren 16 Eingangstore aufgebaut worden. Der Senat begründete das mit dem Drogenhandel und anderer Kriminalität im Park. Gegner gehen davon aus, dass in der Folge nun in den benachbarten Wohngebieten gedealt wird.
Seit der nächtlichen Schließung werden immer wieder Tore und Zäune beschädigt. Zu Protesten und Beschädigungen hatten linke Initiativen aufgerufen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
Auch Bezirk klagt gegen Schließung des Parks
Die Kläger zogen Mitte März gegen die entsprechende Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht. Ihnen geht es dabei nach Angaben von Rechtsanwalt David Werdermann um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde.
Nach Schilderungen von Anwohnern sei diese Verlagerung seit der Schließung des Parks bereits zu beobachten, heißt es in der Klageschrift. Wohnungslose übernachteten in benachbarten Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.
Auch der zuständige Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls gegen das Eingreifen des Senats juristisch vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen. Im Hauptsacheverfahren hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.06.2026, 15:20 Uhr
Audio: rbb24 Inforadio, 01.06.2026, Bernhard Kempf
