Versorgung von ParlamentariernBezüge für vier Jahre Bundestag entsprechen 28 Jahren Rentenbeiträgen
In diesem Jahr plädieren alle Fraktionen im Bundestag für einen Verzicht auf die Diätenerhöhung, um zu signalisieren: Auch die Abgeordneten verzichten. Nun könnte eine neue Berechnung zu Altersbezügen für weiteren Unmut in der Bevölkerung sorgen.
Abgeordnete bekommen nach nur vier Jahren im Bundestag so hohe Altersbezüge wie ein Beschäftigter mit Durchschnittsverdienst nach rund 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ergibt eine Berechnung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf Anfrage der Linken-Fraktion. „Die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat“, sagt die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, dem Redaktionsnetzwerk (RND). „Dass nach 28 Jahren harter Arbeit so viel gesetzliche Rente rauskommt wie nach nur vier Jahren im Bundestag, ist einfach absurd.“
Vollath fordert, dieses „Privileg“ abzuschaffen. Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen, sagt die Linken-Politikerin. Abgeordnete müssten endlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das ist bislang nicht der Fall.
Parlamentarier bekommen vergleichsweise hohe monatliche Bezüge und eine Altersentschädigung. Bereits nach einem Jahr Mitgliedschaft im Bundestag haben Parlamentarier Anspruch auf eine Altersversorgung, die sich an den monatlichen Abgeordnetenbezügen orientiert. Das heißt, jede Erhöhung der Abgeordneten-Diäten führt auch zu höheren Altersbezügen. Mit jedem Jahr im Parlament wächst der Anspruch auf Altersentschädigung – bis zu einem bestimmten Höchstsatz.
Unabhängigkeit wahren und Lücke schließen
Mit der Regelung soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewahrt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in einem Urteil vom 21. Oktober 1971 festgestellt und im sogenannten „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 bestätigt. Laut Erklärung des Parlaments schließt die Altersentschädigung zudem die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und „dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen“.
In diesem Jahr plädieren alle Fraktionen im Bundestag für einen Verzicht auf die Diätenerhöhung. Mitte Mai hieß es etwa aus der Union, es werde überlegt, den Beschluss zum Verzicht zeitlich mit Reformgesetzen zu koppeln, die Bürgern und anderen Gruppen etwas abverlangen – um zu signalisieren, dass Abgeordnete selbst zum Verzicht bereit seien. Eigentlich sollten die monatlichen Diäten der 630 Abgeordneten zum 1. Juli um 497 Euro steigen – auf rund 12.330 Euro. Das ergibt sich aus einem im Abgeordnetengesetz verankerten Automatismus, nach dem die Anpassung der Bezüge an die Entwicklung der Durchschnittslöhne gekoppelt ist.
