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Startseite»Nachrichten»„Hoffe, dazu steht die SPD“: Spahn redet Koalition bei Arbeitszeit-Reform ins Gewissen
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„Hoffe, dazu steht die SPD“: Spahn redet Koalition bei Arbeitszeit-Reform ins Gewissen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 14, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Hoffe, dazu steht die SPD“Spahn redet Koalition bei Arbeitszeit-Reform ins Gewissen

Jens Spahn fordert mehr Spielraum für die Unternehmen. (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Unionsfraktionschef Spahn macht sich Sorgen, ob die von der Koalition vereinbarten flexiblen Arbeitszeiten auch wirklich kommen. Statt des Acht-Stunden-Tags soll eine wöchentliche Höchststundenzahl im Gesetz stehen. Der CDU-Politiker mahnt die SPD, sich an die Vereinbarung zu halten.

Nach dem Reform-Gipfel mit Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften im Kanzleramt dringt Unionsfraktionschef Jens Spahn weiter auf eine Reform des Arbeitszeitrechts. Um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, fordert der CDU-Politiker mehr Spielraum.

„Bei der Wochenarbeitszeit ist es doch etwas ganz Lebenspraktisches: Wenn Sie dienstlich um 23 Uhr noch eine E-Mail schreiben, dann dürfen Sie morgens gar nicht so früh wieder anfangen, die nächste zu schreiben“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. Das sei nach heutigem Arbeitsschutzrecht an vielen Stellen eigentlich gar nicht erlaubt. „Wenn das Arbeitgeber und ihre Beschäftigten flexibel regeln wollen, gibt es trotzdem immer noch Schutz. Und diese Flexibilität haben wir vereinbart, Union und SPD.“

Spahn forderte die SPD dazu auf, die verabredete Reform der Arbeitszeit auch umzusetzen: „Ich gehe davon aus, dazu steht die SPD, wie wir ja auch zu den Teilen stehen, die uns schwerfallen, siehe Rente.“

Kontroverse um die Reform

Union und SPD haben bei der Reform der Arbeitszeit vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zu schaffen. Diese Regelung soll auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelten.

Die Ausgestaltung soll durch Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Die geplante Reform ist umstritten: Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität und Deregulierung, Gewerkschaften lehnen die Pläne ab. Nach dem aktuellen Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben – eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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