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Aber unter Vorbehalt: EU-Parlament macht Weg frei für umstrittenen US-Zolldeal

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 16, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Aber unter VorbehaltEU-Parlament macht Weg frei für umstrittenen US-Zolldeal

Zölle erschweren und verteuern den Handel zwischen der EU und den USA. (Foto: picture alliance/dpa)

Seit Monaten pocht US-Präsident Trump auf eine baldige Umsetzung des umstrittenen Zollabkommens zwischen den USA und der EU. Jetzt geben die Abgeordneten in Straßburg grünes Licht. Dabei geht es vor allem um US-Industriegüter.

Das Europaparlament hat die vollständige Umsetzung des umstrittenen Zollabkommens mit den USA gebilligt. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg mit breiter Mehrheit dafür, Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und US-Meeresfrüchten sowie Agrarprodukten einen besseren Marktzugang zu gewähren. Allerdings mit einem Sicherheitsnetz: Es soll dafür sorgen, dass die US-Vorteile nur dann gelten, wenn auch die USA ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen vollständig umsetzen.

Unter anderem ist vorgesehen, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können. Dies könnten etwa erneute Zollerhöhungen sein. Zudem sollen die USA bis Jahresende Zölle auf Waschmaschinen und andere Produkte mit Stahlanteil auf höchstens 15 Prozent reduzieren. Wenn dies nicht geschieht, will die EU ebenfalls solche Zölle prüfen. Darüber hinaus ist unter anderem ein festes Ablaufdatum vorgesehen, der 31. Dezember 2029.

Für die Umsetzung ist auch die Bestätigung durch den Ministerrat nötig. Vertreter der EU-Staaten und des Parlaments hatten vereinbart, dass die Regelungen spätestens zum 4. Juli in Kraft treten sollen. US-Präsident Donald Trump hatte vor einigen Wochen den US-Nationalfeiertag am 4. Juli als Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung ins Spiel gebracht. Sollte die EU nicht bis dann ihren Teil des Abkommens erfüllen, würden die Zölle „leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen“, hatte Trump auf seiner Plattform Truth Social mitgeteilt.

USA prüfen Zölle

Anfang Juni drohten die USA zudem unter anderem der EU Zölle an, weil sie angeblich bei Importen von Produkten nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vorgehe. Die EU-Kommission wies den Vorwurf zurück. Der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Bernd Lange, erklärte das US-Vorgehen mit der Suche nach einer neuen Rechtsgrundlage für die willkürliche Zollpolitik der US-Regierung. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte wesentliche Teile von Trumps bisherigen Zöllen aufgehoben.

Die US-Regierung untersucht auch, ob strukturelle Überkapazitäten bei Handelspartnern zulasten der US-Wirtschaft gehen, unter anderem bei einzelnen Branchen in der EU. Sollte sie dies als bestätigt sehen, könnten auf dieser Grundlage Zölle erhoben werden.

Lange sagte, man müsse im Juli genau prüfen, welche Zölle die USA je nach Produkt erheben wolle. Schon jetzt hielten die USA bei einzelnen Produkten wie Lederjacken die vereinbarten Zollsätze nicht ein. Würden die vereinbarten 15 Prozent überschritten, werde die EU eine Untersuchung einleiten sowie einen Dialog, um die Tarife wieder zu etablieren, sagte Lange.

Bei der Umsetzung des Abkommens wird nach Angaben von Lange zudem eine kontinuierliche Überwachung etabliert. Die EU-Kommission muss demnach künftig alle drei Monate über die Handelsentwicklung berichten und sechs Monate vor Ablauf der Zollvorteile eine umfassende Bewertung vorlegen. Auf dieser Grundlage werden die EU-Institutionen dann über eine mögliche Verlängerung der für die USA vorteilhaften Regelungen entscheiden. Schon das Abkommen selbst war unter dem Eindruck von Drohungen der US-Regierung ausgehandelt worden. Die EU-Kommission wollte damit im vergangenen Sommer einen Handelskrieg abwehren.

„Monate voller Zollstreitigkeiten und politischer Kurswechsel“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer versprach sich von der Zustimmung mehr Berechenbarkeit in den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. „Genau das brauchen die Unternehmen nach Monaten voller Zollstreitigkeiten und politischer Kurswechsel. Auch wenn der asymmetrische Deal keinen Schönheitspreis gewinnt, sollten die Vereinbarungen jetzt umgesetzt und nicht durch neue Handelshemmnisse oder weitere Zolldrohungen infrage gestellt werden“ teilte DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier mit.

Klar sei aber: „Die US-Zölle stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der USA und schaden Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. Umso wichtiger ist es, dass die EU den neuen Vorwürfen der US-Seite zu angeblichen Überkapazitäten oder Importen mit Zwangsarbeit entschieden entgegentritt, sofern diese als Rechtfertigung für neue Zölle herangezogen werden.“

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) wertete die Zustimmung und die eingebauten Schutz- und Aussetzungsmechanismen als richtig. „Europa darf nicht untätig bleiben, wenn die Vereinigten Staaten von den Vereinbarungen abweichen oder neue einseitige Maßnahmen ergreifen. Zollzugeständnisse müssen ausgesetzt werden können – und im Ernstfall muss Europa davon auch entschlossen Gebrauch machen“, forderte BGA-Präsident Dirk Jandura.

Die Leidtragenden drohender neuer US-Zölle wären erneut vor allem die international tätigen mittelständischen Unternehmen, sagte Jandura. „Zusätzliche Zölle verteuern Vorprodukte und Waren, belasten gewachsene Lieferketten und erschweren Investitionen.“ Die EU müsse geschlossen dagegen auftreten und gleichzeitig die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken, Abhängigkeiten verringern und internationale Handelsbeziehungen breiter aufstellen.

Wichtige Handelspartner

Die EU und die Vereinigten Staaten unterhalten umfassende bilaterale Handels- und Investitionsbeziehungen. EU-Zahlen zufolge geht es um fast 30 Prozent des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen und um 43 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. 2024 belief sich der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA auf ein Volumen von rund 1,7 Billionen Euro.

Deutschland exportiert viele Kraftwagen und Kraftwagenteile, pharmazeutische Erzeugnisse und Maschinen in die USA. In den ersten drei Monaten des Jahres exportierte die Bundesrepublik nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes Waren im Wert von 36,2 Milliarden Euro in die USA. Das waren 12,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, bevor die hohen Einfuhrzölle unter anderem auf Autos in Kraft traten. Aus den USA importierte Deutschland im gleichen Zeitraum Waren im Wert von 23,8 Milliarden Euro, ein Plus von 1,9 Prozent.

Quelle: ntv.de, hny/dpa/AFP

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