Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Verbraucherreport: Mehrheit fordert wirksameren Schutz für junge Menschen

    Juni 18, 2026

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026
  • Nachrichten

    Unfall auf der A6: 13 Menschen bei Massencrash verletzt, darunter 8 Kinder

    Juni 21, 2026

    Luftströme sind heißer: Hitzetage werden auch in Deutschland häufiger

    Juni 21, 2026

    Dünger kostet 30 Prozent mehr: Bauern erleben eine Preiskrise – ihr Präsident hofft noch auf die WM

    Juni 21, 2026

    Alle Teilnehmer eingetroffen: Iran und USA beginnen Verhandlungen in der Schweiz

    Juni 21, 2026

    Curacao schreibt Geschichte: Torwartgigant zwingt Ecuador in ein WM-Spiel, das es nie wollte

    Juni 21, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Video zur Deutschlandflagge: Falscher Polizeieinsatz entlarvt

    Juni 19, 2026

    Kringel am Himmel: Chemtrail-Beweis fällt leider aus

    Juni 19, 2026

    Kinderfotos im Netz: Was Eltern über Risiken und KI wissen müssen

    Juni 18, 2026

    Ist diese Vintage-Zahnpasta-Werbung echt?

    Juni 18, 2026

    Ist das Voting für „Mia“ bei der Zurich Dance Academy echt?

    Juni 18, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026
  • Politik

    Bundesparteitag der Linken: Kommt Diätendeckel für Abgeordnete?

    Juni 21, 2026

    Mehrere Tote bei ukrainischen Angriffen auf Halbinsel Krim

    Juni 21, 2026

    Deutlich mehr Abschiebeflüge nach Afghanistan mit Taliban vereinbart

    Juni 21, 2026

    Iran und die USA erhöhen vor Verhandlungen in der Schweiz den Druck

    Juni 21, 2026

    Vor Gesprächen: Trump droht mit US-Maut in Straße von Hormus

    Juni 21, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Medien veröffentlichen Text: Das steht im Abkommen zwischen den USA und dem Iran
Nachrichten

Medien veröffentlichen Text: Das steht im Abkommen zwischen den USA und dem Iran

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Das Abkommen zwischen den USA und dem Iran steht – doch seit Tagen rätselt die Welt darüber, was es genau beinhaltet. Mehrere Medien veröffentlichen nun den Text des Vertrags, der noch diese Woche in der Schweiz unterzeichnet werden soll.

Der von Saudi-Arabien finanzierte Nachrichtenkanal Al-Arabija hat nach eigenen Angaben den Text des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran erhalten, das am Freitag in der Schweiz unterzeichnet werden soll. Al-Arabija veröffentlichte die 14 Punkte des Dokuments am Dienstagabend. Auch der Finanzdienst Bloomberg veröffentlichte einen gleichlautenden Text. Von offiziellen Seiten lag dazu bisher keine Bestätigung vor.

Offiziell wurde das Dokument bisher nicht veröffentlicht und die darin genannten Punkte und Formulierungen könnten sich noch ändern. US-Präsident Donald Trump sagte am Montag am Rande des G7-Gipfels in Frankreich, dass er das „sehr wichtige“ Dokument in den nächsten Tagen veröffentlichen wolle.

Washington und Teheran einigen sich dem nun publik gewordenen Dokument zufolge unter anderem auf folgende Schritte:

  • Ein „sofortiges und dauerhaftes Ende des Kriegs an allen Fronten, auch im Libanon“. Beide Seiten und ihre Verbündeten werden demnach ab Unterzeichnung „keine feindlichen Handlungen mehr gegeneinander unternehmen“ und von „Gewalt gegeneinander absehen“.

  • Eine endgültige Vereinbarung soll ausgehandelt werden. Die Verhandlungen darüber sollen für höchstens 60 Tage andauern. Der Zeitraum ist, wenn beide Seiten zustimmen, verlängerbar.

  • Umgehend nach Unterzeichnung sollen die USA ihre Seeblockade gegen iranische Häfen im Persischen Golf aufheben und den Schiffsverkehr innerhalb von 30 Tagen auf die „volle Kapazität wiederherstellen“. 30 Tage nach einer endgültigen Vereinbarung sollen die USA ihre Truppen zudem aus den „umliegenden Gebieten“ abziehen.

  • Der Iran soll seinerseits nach Unterzeichnung „sofortige Schritte“ unternehmen, damit sich der Verkehr von Handelsschiffen durch die Straße von Hormus in beide Richtungen innerhalb von 30 Tagen auf ein Niveau vor Kriegsbeginn normalisiert. Dabei wird auch erwähnt, dass der Iran „technische Hürden beseitigen und Minen neutralisieren“ muss.

  • Die USA sollen mit Partnerländern an einem umfassenden Plan arbeiten, um den Wiederaufbau im Iran und dessen wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Die USA und Partner sollen dabei eine Finanzierung in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherstellen. Der Mechanismus zur Umsetzung soll innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet werden und Teil der endgültigen Vereinbarung sein.

  • Die USA verpflichten sich dem Text zufolge, „alle Arten von Sanktionen“, die derzeit gegen den Iran bestehen, aufzuheben, darunter auch solche aus Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), wie auch „alle einseitigen US-Sanktionen“ gegen Teheran. Der Zeitplan für die Aufhebung dieser Sanktionen soll Teil der endgültigen Vereinbarung sein.

  • „Die Islamische Republik Iran wiederholt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird“, heißt es im Papier. Die USA und der Iran hätten sich darauf geeinigt, dass die Frage des hochangereicherten Urans und „aller anderen, gegenseitig vereinbarten Fragen mit Atom-Bezug, darunter auch die nuklearen Bedürfnisse des Irans“ in der endgültigen Vereinbarung „angemessen“ beantwortet werden.

  • Bis zu dieser endgültigen Vereinbarung sollen beide Seiten den jetzigen „Status quo“ halten – der Iran bei seinem Atomprogramm und die USA, indem sie keine neuen Sanktionen verhängen oder ihre Truppen in der Region verstärken.

  • Sofort nach Unterzeichnung erteilt das US-Finanzministerium Ausnahme-Genehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölerzeugnissen und Derivaten. Diese Ausnahmen sollen auch für alle damit verbundenen Dienstleistungen gelten wie Banktransfers, Versicherungen und Transport.

  • Die USA verpflichten sich, während der Gespräche über eine endgültige Vereinbarung „eingefrorene oder beschränkte Vermögenswerte“ des Irans freizugeben und „voll verfügbar“ zu machen für Verwendung durch die iranische Zentralbank.

  • Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
    Dr. Heinrich Krämer
    • Webseite

    Ähnliche Beiträge

    Unfall auf der A6: 13 Menschen bei Massencrash verletzt, darunter 8 Kinder

    Juni 21, 2026

    Luftströme sind heißer: Hitzetage werden auch in Deutschland häufiger

    Juni 21, 2026

    Dünger kostet 30 Prozent mehr: Bauern erleben eine Preiskrise – ihr Präsident hofft noch auf die WM

    Juni 21, 2026
    Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

    Top-Beiträge

    „Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

    April 29, 20264 Aufrufe

    Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

    April 29, 20264 Aufrufe

    „Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

    April 29, 20263 Aufrufe

    Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

    April 29, 20263 Aufrufe
    Folgen Sie uns
    • Facebook
    • Twitter
    • Pinterest
    • Instagram
    • YouTube
    • Vimeo

    Abonnieren Sie Updates

    VerbraucherRat GmbH
    Hohenzollernring 56
    50672 Köln

    Telefon: +49 221 16847392-0
    Telefax: +49 221 16847392-99
    E-Mail: info@verbraucherrat.com
    Web: www.verbraucherrat.com

    Geschäftszeiten
    Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

    Menu
    • Startseite
    • Über Uns
    • Kontakt
    • Aktuelle Warnungen
    • Nachrichten
    • Ratgeber
    • Betrugsmaschen
    • Beratung
    • Bildung
    • Politik
    Institutionell
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Hinweis / Haftungsausschluss
    • Cookie-Manager
    • Nutzungsbedingungen
    • Werbefrei lesen
    • Einwilligung widerrufen
    • Mediadaten
    • Abo kündigen
    • Barrierefreiheitserklärung
    • Hilfe
    © 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Hinweis / Haftungsausschluss
    • Cookie-Manager
    • Nutzungsbedingungen
    • Werbefrei lesen
    • Einwilligung widerrufen
    • Mediadaten
    • Abo kündigen
    • Barrierefreiheitserklärung
    • Hilfe

    Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.