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Startseite»Nachrichten»Medien veröffentlichen Text: Das steht im Abkommen zwischen den USA und dem Iran
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Medien veröffentlichen Text: Das steht im Abkommen zwischen den USA und dem Iran

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Das Abkommen zwischen den USA und dem Iran steht – doch seit Tagen rätselt die Welt darüber, was es genau beinhaltet. Mehrere Medien veröffentlichen nun den Text des Vertrags, der noch diese Woche in der Schweiz unterzeichnet werden soll.

Der von Saudi-Arabien finanzierte Nachrichtenkanal Al-Arabija hat nach eigenen Angaben den Text des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran erhalten, das am Freitag in der Schweiz unterzeichnet werden soll. Al-Arabija veröffentlichte die 14 Punkte des Dokuments am Dienstagabend. Auch der Finanzdienst Bloomberg veröffentlichte einen gleichlautenden Text. Von offiziellen Seiten lag dazu bisher keine Bestätigung vor.

Offiziell wurde das Dokument bisher nicht veröffentlicht und die darin genannten Punkte und Formulierungen könnten sich noch ändern. US-Präsident Donald Trump sagte am Montag am Rande des G7-Gipfels in Frankreich, dass er das „sehr wichtige“ Dokument in den nächsten Tagen veröffentlichen wolle.

Washington und Teheran einigen sich dem nun publik gewordenen Dokument zufolge unter anderem auf folgende Schritte:

  • Ein „sofortiges und dauerhaftes Ende des Kriegs an allen Fronten, auch im Libanon“. Beide Seiten und ihre Verbündeten werden demnach ab Unterzeichnung „keine feindlichen Handlungen mehr gegeneinander unternehmen“ und von „Gewalt gegeneinander absehen“.

  • Eine endgültige Vereinbarung soll ausgehandelt werden. Die Verhandlungen darüber sollen für höchstens 60 Tage andauern. Der Zeitraum ist, wenn beide Seiten zustimmen, verlängerbar.

  • Umgehend nach Unterzeichnung sollen die USA ihre Seeblockade gegen iranische Häfen im Persischen Golf aufheben und den Schiffsverkehr innerhalb von 30 Tagen auf die „volle Kapazität wiederherstellen“. 30 Tage nach einer endgültigen Vereinbarung sollen die USA ihre Truppen zudem aus den „umliegenden Gebieten“ abziehen.

  • Der Iran soll seinerseits nach Unterzeichnung „sofortige Schritte“ unternehmen, damit sich der Verkehr von Handelsschiffen durch die Straße von Hormus in beide Richtungen innerhalb von 30 Tagen auf ein Niveau vor Kriegsbeginn normalisiert. Dabei wird auch erwähnt, dass der Iran „technische Hürden beseitigen und Minen neutralisieren“ muss.

  • Die USA sollen mit Partnerländern an einem umfassenden Plan arbeiten, um den Wiederaufbau im Iran und dessen wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Die USA und Partner sollen dabei eine Finanzierung in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherstellen. Der Mechanismus zur Umsetzung soll innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet werden und Teil der endgültigen Vereinbarung sein.

  • Die USA verpflichten sich dem Text zufolge, „alle Arten von Sanktionen“, die derzeit gegen den Iran bestehen, aufzuheben, darunter auch solche aus Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), wie auch „alle einseitigen US-Sanktionen“ gegen Teheran. Der Zeitplan für die Aufhebung dieser Sanktionen soll Teil der endgültigen Vereinbarung sein.

  • „Die Islamische Republik Iran wiederholt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird“, heißt es im Papier. Die USA und der Iran hätten sich darauf geeinigt, dass die Frage des hochangereicherten Urans und „aller anderen, gegenseitig vereinbarten Fragen mit Atom-Bezug, darunter auch die nuklearen Bedürfnisse des Irans“ in der endgültigen Vereinbarung „angemessen“ beantwortet werden.

  • Bis zu dieser endgültigen Vereinbarung sollen beide Seiten den jetzigen „Status quo“ halten – der Iran bei seinem Atomprogramm und die USA, indem sie keine neuen Sanktionen verhängen oder ihre Truppen in der Region verstärken.

  • Sofort nach Unterzeichnung erteilt das US-Finanzministerium Ausnahme-Genehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölerzeugnissen und Derivaten. Diese Ausnahmen sollen auch für alle damit verbundenen Dienstleistungen gelten wie Banktransfers, Versicherungen und Transport.

  • Die USA verpflichten sich, während der Gespräche über eine endgültige Vereinbarung „eingefrorene oder beschränkte Vermögenswerte“ des Irans freizugeben und „voll verfügbar“ zu machen für Verwendung durch die iranische Zentralbank.

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