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Startseite»Nachrichten»Entlastung für Kommunen: Bund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform
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Entlastung für Kommunen: Bund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 25, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Entlastung für KommunenBund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform

Bundeskanzler Friedrich Merz, eingerahmt von Olaf Lies, Ministerpräsident von Niedersachsen (links), und Gordon Schnieder, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. (Foto: picture alliance/dpa)

„Wer bestellt, bezahlt“: Dieser Regelung folgt die neue Finanzreform, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben. Damit wird ein monatelanger Streitpunkt abgeräumt. „Wir bringen unser Land voran“, sagt Kanzler Merz.

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Das teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies in Berlin nach Beratungen der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz mit. Lies sprach von einem fairen Ausgleich. Die nun getroffene Einigung folgt der Regel: „Wer bestellt, bezahlt.“ CDU, CSU und SPD im Bund hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren zu wollen. Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird seit Monaten diskutiert.

Mit der Neuregelung sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Kanzler Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs bei den Gemeinden. Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten. „Wir bringen unser Land voran.“ Bisher entstehen vor allem den Kommunen zunehmend Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Geplant ist nun ein Mechanismus. Dieser soll bei neuen Leistungsgesetzen oder bei Änderungen solcher Gesetze greifen. Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte. Merz sagte, bei Entlastungen solle auch der Bund entlastet werden. Lies sprach von einer Symmetrie: „Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.“

In einem Beschlussentwurf nach Verhandlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Vorfeld der Beratungen war noch von einer Kostenübernahme durch den Bund von 75 Prozent bei einer Zusatzbelastung von Ländern und Kommunen von 250 Millionen Euro die Rede gewesen. Nicht erfasst sind von der Regelung Steuergesetze. Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Bund und Ländern, wenn der Bund Steuerentlastungen plant – aber diese auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten.

Kommunale Spitzenverbände hatten Bund und Länder angesichts der Finanznot vieler Städte und Gemeinden zum Handeln aufgefordert. In einer Erklärung hieß es: „Die kommunalen Haushalte kollabieren – und zwar fast überall.“ Das zweite Jahr in Folge würden die Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro abschließen. „Und das ohne eigenes Verschulden: Die Sozialausgaben, auf die wir selbst praktisch keinen Einfluss haben, laufen uns davon.“

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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