Tausende Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch davon gibt es zu wenige. Lässt sich das durch neue Regeln für die Organspende ändern? Der Bundestag hat darüber offen debattiert.
Es war eine besondere Debatte. Das machte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann direkt zu Beginn deutlich: „Wer die Wartenden kennt, wer die Verzweiflung ihrer Familien erlebt, wer gesehen hat, wie Hoffnungen zerbrechen, weiß: Diese Debatte ist anders als viele. Hier geht es um Leben und um Tod. Und um Hoffnung.“
Mehr als 8.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben einige von ihnen. Die Abgeordneten wollen, dass sich das ändert. Sie haben aber unterschiedliche Ideen, wie es gelingen kann, die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Bei ethischen Fragen, wie in diesem Fall, wird häufig der Fraktionszwang aufgehoben. Das bedeutet: Abgeordnete aus unterschiedlichen Parteien schließen sich zusammen.
Die CDU-Abgeordnete Connemann gehört zu einer Gruppe, die sich für die Widerspruchsregelung stark macht. Das bedeutet, in Zukunft würden erwachsene Menschen grundsätzlich als Organspender gelten – es sei denn, sie widersprechen zu Lebzeiten aktiv. Es gehe nicht um einen Zwang zur Organspende, sagt Connemann. Diesen dürfe es niemals geben. „Wer nicht spenden möchte, wer Zweifel hat, muss nur aktiv widersprechen. Ein Nein reicht, jederzeit.“
Erster Anlauf gescheitert
Der Bundestag hatte zuletzt vor sechs Jahren über umfassende Änderungen bei der Organspende abgestimmt. Damals bekam die Widerspruchsregelung keine Mehrheit. Stattdessen wurden andere Dinge auf den Weg gebracht: Hausärzte dürfen seitdem bei Fragen rund um die Organspende beraten, und es gibt ein digitales Organspende-Register. Auch Abläufe in Krankenhäusern wurden verbessert, sagt die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar: „All das war richtig, aber all das hat nicht gereicht.“
In den allermeisten europäischen Ländern gibt es eine Widerspruchsregelung. Dittmar weist darauf hin, dass Deutschland stark von Spenden aus dem Ausland profitiert. Allein im vergangenen Jahr seien dadurch mehrere Hundert Menschenleben gerettet worden. „Wir nehmen die Solidarität unserer europäischen Nachbarn in Anspruch, sind aber nicht bereit, selbst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen“, sagt Dittmar. Das sei weder gesundheitspolitisch noch ethisch überzeugend.
Auch Ricarda Lang von den Grünen findet es richtig, die Regeln zu ändern und die Widerspruchsregelung einzuführen. Es sei niemand zuzumuten, gegen seinen Willen zu einer Spende gezwungen zu werden. „Aber es ist jedem von uns zuzumuten, uns einmal im Leben mit der Organspende zu beschäftigen und eine Entscheidung zu treffen“, sagt Lang.
„Schweigen ist keine Zustimmung“
Ganz anders sieht es eine grüne Parteikollegin. Kirsten Kappert-Gonther gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten, die gegen die Widerspruchsregelung ist: „Schweigen ist keine Zustimmung“, sagt sie. Gerade bei einer zutiefst persönlichen Frage wie der Selbstbestimmung über den Körper brauche es ein klares Ja. „Und das muss immer und auch hier gelten. Nur Ja heißt Ja.“
Dafür macht sich auch der CDU-Abgeordnete Michael Brand stark. Er findet die bisherige Regelung grundsätzlich richtig. „Darf ein Rechtsstaat bei 8.000 oder 9.000 Fällen, tief in die Selbstbestimmung von mehr als 80 Millionen Menschen eingreifen?“, fragt er. „Glauben wir eigentlich allen Ernstes, dass es uns in diesem Land anders nicht gelingen würde, diese Spenderorgane auch ohne Zwang zu gewinnen? Wenn wir es denn nur ernsthaft versuchen.“
Ausgang völlig offen
Das sieht auch der SPD-Abgeordnete Helge Lindh so. Zum Beispiel müssten sich Abläufe in Krankenhäusern weiter verbessern. Lindh befürchtet außerdem, dass einige überfordert wären, wenn sie sich aktiv entscheiden müssten. „Was ist mit Millionen von vulnerablen Personen? Menschen, die sich aus sprachlichen Gründen, aus Gründen von psychischen, kognitiven Barrieren nicht damit befassen können, nicht wollen?“ Sie hätten doch ein Recht darauf, sich nicht zu entscheiden.
Die AfD-Fraktion hat sich entschieden. Sie hat angekündigt, geschlossen gegen die Widerspruchsregelung zu sein. „Der Staat hat nicht das Recht, jeden zum Spender zu erklären, der nicht widerspricht“, sagt Beatrix von Storch. „Der Mensch ist kein Ersatzteillager.“
Nach dieser Orientierungsdebatte startet nun das Gesetzgebungsverfahren. Ob diesmal die Gruppe der Befürworter einer Widerspruchsregelung eine Mehrheit bekommt, ist völlig offen.

