Interview
Die AfD ist verfassungswidrig und ein Verbotsverfahren wäre „wahrscheinlich erfolgreich“ – zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Projektleiter Moini erklärt die eigene Arbeit.
tagesschau.de: Herr Moini, Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die AfD die Menschenwürdegarantie gerade von Musliminnen und Muslimen systematisch missachtet. Wie würde es einer muslimischen Frau mit Kopftuch in Deutschland ergehen, wenn die AfD alle ihre Forderungen umsetzen könnte?
Bijan Moini: Die AfD fordert ein Verbot von islamischen Kopftüchern in öffentlichen Einrichtungen. Für Musliminnen, die das Kopftuch als verpflichtend empfinden, ist das ein faktisches Betretungsverbot für Rathäuser, öffentliche Krankenhäuser, Schulen, Universitäten, Bibliotheken und so weiter. Sie verlangt außerdem ein Muezzinrufverbot und ein Minarettbauverbot. In Sachsen wird auch ein Moscheebauverbot gefordert.
All das dient dazu, den Islam zu verdrängen. Das ist das übergeordnete Ziel. Und dadurch werden Musliminnen in Deutschland, ob sie nun deutsch sind oder ausländisch, elementar in ihrer Rechtsgleichheit verletzt, weil es ein ganzes Konzept ist, das auf ihre Ausgrenzung ausgerichtet ist.
Bijan Moini ist Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Projektleiter des AfD-Gutachtens.
tagesschau.de: Der zweite Grund, warum Sie die AfD für verfassungswidrig halten, ist, dass die Partei das Demokratieprinzip missachte. Wie kommen Sie zu dem Ergebnis?
Moini: Das Ergebnis hat uns selbst überrascht, weil das auch im sehr langen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz quasi keine Rolle gespielt hat. Wir haben mehr als 220 Belege dafür gefunden, dass die AfD ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen will – und zwar nicht für strafwürdiges Verhalten, sondern für politische Entscheidungen, die ihr schlicht nicht passen. Zum Beispiel migrationspolitische Entscheidungen, Atomausstieg oder Verwahrlosung der Infrastruktur.
Für all das möchte sie ihre politischen Gegner hinter Gitter bringen und spricht dort sehr konkret von Haftbefehlen, von Anklagen, die erhoben werden müssten, von Gefängnisstrafen und stellt in Aussicht, dass sobald es mal einen schneidigen Justizminister oder einen schneidigen Staatsanwalt gibt, all das erreicht werden könne. Das verletzt das Demokratieprinzip, weil eine freie Gesellschaft nicht funktionieren kann, wenn gewählte Politikerinnen und Politiker befürchten müssen, für politische Entscheidungen nachträglich hinter Gitter gebracht zu werden.
Was ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Sie bezeichnet sich selbst als „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“. Mit Klagen wie vor dem Bundesverfassungsgericht würden Grund- und Menschenrechte verteidigt. Erklärtes Ziel der GFF ist es, Freiheit und Demokratie vor Einschränkungen zu schützen und Bürgerrechte gegenüber dem Staat zu verteidigen.
Die GFF finanziert sich nach eigenen Angaben durch fast 5.000 Fördermitglieder sowie aus Spenden.
tagesschau.de: Sie haben das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz erwähnt. Darin kam die Behörde 2025 zu dem Ergebnis, dass die AfD eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Sie haben aber geprüft, ob die AfD als Partei verboten werden könnte. Was ist der Unterschied zwischen den Gutachten?
Moini: Unser Gutachten hat keine Rechtswirkung. Es ist eine wissenschaftliche Einschätzung zu der Partei. Die politischen Folgen liegen in den Händen anderer. Auch in der Sache ist es etwas anderes. Die Voraussetzungen sind zwar relativ ähnlich, aber das Bundesamt für Verfassungsschutz hat für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch nur den Bundesverband betrachtet, nicht die Landesverbände. Die haben wir eingeschlossen.
Es hat sich auch nicht die Vorgänge in den Parlamenten angesehen, also keine Gesetzentwürfe und Parlamentsreden ausgewertet. Und es ist auch rechtspraktisch etwas anderes, ob man eine Partei nur auf eine gewisse Art einstuft, was auch erstmal keine gravierenden Folgen für sie hat, oder ob man zum Bundesverfassungsgericht zieht, um ihr Verbot zu erreichen. Die Beweisdichte, die man für Letzteres braucht, ist einfach deutlich höher.
tagesschau.de: Sie vergleichen die AfD mit der NPD, die sich jetzt „Die Heimat“ nennt. Die wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft und nur deshalb nicht verboten, weil sie als politisch unbedeutend angesehen wurde. Was haben denn AfD und NPD gemeinsam?
Moini: Erstaunlich viel, wenn es um die Maßnahmenseite geht. Also ideologisch war die NPD sehr viel expliziter und sehr viel unverblümter, gerade auch in ihrem Antisemitismus und in ihrem Rassismus. Aber auf der Maßnahmenebene, wenn man das nebeneinanderlegt, stellt man fest, dass es auf fast allen Ebenen Entsprechungen gibt. Auch die AfD fordert, fremdreligiöse Bauten zu stoppen. Auch die AfD will Familienförderung nur für Deutsche. Auch die AfD fordert zum Beispiel die Ausbürgerung von prominenten Deutschen.
Wenn es um die rechtlichen Wirkungen geht, die die beiden Parteien anstreben, dann sind die politischen Konzepte sich sehr ähnlich. Das war für uns auch ein guter Test unseres Gesamtergebnisses, dass es nach unserer Einschätzung eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde.
tagesschau.de: Zwei Verfassungsrechtler haben ihr Gutachten überprüft, nämlich Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin und Christoph Möllers von der Humboldt Universität Berlin. Was sagen diese Experten zu ihrem AfD-Gutachten und wo gab es Kritikpunkte?
Moini: Wir haben ihnen zwei Fragen gestellt. Sie sollten prüfen, ob wir ergebnisoffen gearbeitet haben. Und die zweite Frage war, was sie von den Gutachten, von den Ergebnissen halten. Die erste Frage haben beide ohne Einschränkungen bejaht.
Bei der zweiten Frage haben beide ohne Einschränkung den Komplex Demokratiefeindlichkeit bejaht, also unseren Schluss, dass sich die AfD gegen das Demokratieprinzip richtet. Bei der Menschenwürde hat Christoph Möllers unseren Menschenwürdeteil ganz überwiegend geteilt. Sophie Schönberger hat ihn überwiegend nicht geteilt, weil sie andere Maßstäbe angelegt hat als wir und nach meiner Interpretation eigentlich auch höhere Maßstäbe als das Bundesverfassungsgericht.
tagesschau.de: Haben Sie mit diesen Gutachten, für das Sie erheblichen Aufwand betrieben haben, nun die Erwartung an die Politik, dass auf dieser Grundlage jetzt gehandelt wird?
Moini: Unser Anspruch an das Gutachten war, die Erkenntnislücke zu schließen, wie gefährlich die AfD wirklich ist für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das ist eine reine Rechtsfrage. Das ist relevant zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die sich kritisch zur AfD äußern, für NGOs, denen droht, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren, wenn sie sich an Demos gegen die AfD beteiligen oder für Organisationen, die staatlich gefördert werden.
Theoretisch kann es auch politisch eine Rolle spielen, also die Kräfte stärken, die nicht mit der AfD koalieren möchten. Ich will damit nur das Spektrum an Wirkungen aufmachen, die ein solches Gutachten haben kann. Ob ein Verbotsverfahren gut wäre oder nicht, dazu verhält sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht.
tagesschau.de: Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot aussprechen. Ist es nicht Aufgabe der Politik, zu prüfen, ob ein Parteiverbot Erfolg haben könnte und entsprechend beantragt werden soll und nicht die einer NGO?
Moini: Wenn man sich ansieht, wie das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgebaut ist und wie wenig es letztlich in den Blick genommen hat, dann muss ich mir als Teil der Zivilgesellschaft die Frage stellen, ob wir solche Beurteilungen nicht auch selbst anstellen können. Das waren die Gedanken, die uns zu diesem Projekt getragen haben. Den Eindruck, dass die Politik sich die Partei eben nicht so genau ansieht, wie es angemessen wäre und eben kein vollständiges Bild von ihr zeichnet.
Und es ist das gute Recht jeder zivilgesellschaftlichen Organisation oder auch Person, sich darüber ein Bild zu verschaffen. Es liegt dabei letztlich immer an der Politik und mit Blick auf ein Verbotsverfahren an den antragsberechtigten Stellen, darüber zu entscheiden, was sie damit machen.
Das Gespräch führten Max Bauer und Alena Lagmöller, ARD-Rechtsredaktion. Das Interview wurde für die schriftliche Fassung gekürzt.
