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Startseite»Nachrichten»Mittelstand dürfe nicht leiden: Linnemann schließt Ausweitung der Reichensteuer nicht aus
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Mittelstand dürfe nicht leiden: Linnemann schließt Ausweitung der Reichensteuer nicht aus

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 28, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Mittelstand dürfe nicht leidenLinnemann schließt Ausweitung der Reichensteuer nicht aus

Sorgt sich um den Mittelstand: CDU-Generalsekretär Linnemann. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Die Bundesregierung ringt derzeit um zahlreiche große Reformpakete – auch um die Steuer. Da sei einiges noch offen, sagt CDU-Generalsekretär Linnemann. Etwa auch, ob die sogenannte Reichensteuer ausgeweitet werde. In anderen Punkten herrscht für ihn dagegen Klarheit.

Im Zusammenhang mit den Plänen der Koalition für eine Steuerreform hat CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer nicht ausgeschlossen. Auf die Frage nach höheren Steuern auf sehr hohe Einkommen sagte Linnemann im ARD-„Bericht aus Berlin“: „Ich kann das nicht ausschließen.“ Es müsse einen Kompromiss mit dem Koalitionspartner SPD geben. Er betonte aber: „Ich bin sehr hart in der Aussage, dass wir den Mittelstand und das Handwerk nicht belasten dürfen.“

Die SPD wolle stark umverteilen, sagte Linnemann. „Wir haben ein bisschen Sorge, dass der Mittelstand und das Handwerk unter die Räder kommen.“ Kleine Handwerker sollten nicht belastet werden. Die Reichensteuer muss bisher ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro bezahlt werden. 

Linnemann äußerte sich auch zu der von Arbeitsministerin Bärbel Bas genannten Entlastung für kleine und mittlere Einkommen in Höhe von 500 Euro im Jahr. „Man muss es gegenfinanzieren. Wenn man es nicht gegenfinanzieren kann, darf man es nicht machen“, sagte Linnemann. Alles andere sei „unseriös“.

Für eine Gegenfinanzierung von steuerlichen Entlastungen solle die Regierung mit dem Sparen bei sich selbst anfangen, so Linnemann. „Die Ministerien sollen ein Prozent bei sich selbst sparen. Ich finde, da kann man locker auch drei Prozent sagen, dann ist man bei einer zweistelligen Milliardengröße.“

Das Aus von Minijobs in ihrer bisherigen Form rechtfertigt Linnemann dagegen. Es gehe dabei vor allem die Frage, ob sie in Zukunft rentenversicherungspflichtig sein sollten, sagte er. Dies schlage die Kommission im Kern vor, und das unterstütze er. „Auch wer einen Minijob hat, finde ich, muss für die Rente vorsorgen.“

Eine Abschaffung von Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 603 Euro im Monat gehört zu den Vorschlägen für eine Rentenreform der schwarz-roten Koalition, die eine Regierungskommission vorgelegt hatte. Gegen diesen Punkt gibt es Proteste unter anderem von Wirtschaftsverbänden. Die Kommission empfiehlt, Minijobs in die Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein.

Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP

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