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Startseite»Nachrichten»Söder warnt vor „Sozialismus“: Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten
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Söder warnt vor „Sozialismus“: Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Söder warnt vor „Sozialismus“Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten

Die Mieten sind in Berlin ein Wahlkampfthema. (Foto: picture alliance / IPON)

Bauen statt enteignen: Die Bundesregierung will eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gründen und zugleich die Verstaatlichung privater Wohnungsunternehmen auf Landesebene verbieten. Eine solche Enteignung ist in Berlin Wahlkampfthema.

Mit einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft und einem Enteignungsverbot für Mietwohnungsbestände von Immobilienunternehmen will die Koalition für Rechtssicherheit und mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Zu den Beschlüssen, auf die sich die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss geeinigt haben, gehört die Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG).

Deren Ziel sei es, „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt“, hieß es. Sie solle den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden.

Gleichzeitig will die Koalition den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte, entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass „in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen“. Jedes Bundesland könne machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Der Kanzler fügte hinzu: „Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet – und das können wir bundesrechtlich regeln.“

Im Herbst wird in Berlin gewählt

Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der damalige Berliner Senat aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings war das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend.

Im vergangenen September legte die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vor. Dieses Gesetz solle im Rahmen eines Volksentscheids in den nächsten beiden Jahren beschlossen werden, kündigten Vertreter der Initiative an. In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt.

Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder lehnt die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen strikt ab. Er hatte entsprechende Pläne in Berlin in der Vergangenheit als „Schnapsidee“ bezeichnet und vor „Sozialismus“ gewarnt. Um solche Maßnahmen bundesweit zu unterbinden, drängte die CSU auf ein gesetzliches Verbot durch die Bundesregierung. „Seit Wochen werden Investitionszusagen für Wohnungswirtschaft in Berlin eher zurückgehalten“, sagte Söder bei der Vorstellung der Koalitionsbeschlüsse.

Für die Berliner Linke, die einer neuen Umfrage im September zufolge stärkste Kraft werden könnte, ist die Umsetzung des Volksentscheids eine Voraussetzung zu einer Koalitionsbildung. Die Berliner SPD lehnt Vergesellschaftungen ab, auch weil so kein neuer Wohnraum entstehe. Unklar ist, ob ein Vergesellschaftungsverbot durch den Bund etwaige Koalitionsverhandlungen unter Beteiligung der Linken erschweren oder vereinfachen würde. Dass der Bund schon im Herbst ein entsprechendes Gesetz erarbeitet hat, wenn es an die Bildung einer neuen Berliner Landesregierung geht, gilt als unwahrscheinlich.

Quelle: ntv.de, jga/dpa

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