Aus Sicht der Koalition braucht der Arbeitsmarkt mehr Schwung. Mit längeren Befristungen und leichteren Kündigungsmöglichkeiten für Hochverdiener will sie nun die „Fesseln lösen“. Die Reaktionen in der Wirtschaft fielen gemischt aus.
Angesichts der stagnierenden Konjunktur will die schwarz-rote Koalition mit einer Reihe von Maßnahmen den Arbeitsmarkt flexibler gestalten. So sollen etwa Job-Befristungen erleichtert und Abfindungen steuerlich privilegiert werden. „Wir beginnen die Fesseln zu lösen, die unser System auch den Unternehmen auflegt“, sagte Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz bei der Vorstellung der Ergebnisse des Koalitionsausschussses.
Konkret halten die Koalitionsspitzen in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ fest, dass sachgrundlose Befristungen für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmer bis zu 48 Monate möglich werden sollen und bis zu sechsmal verlängert werden dürfen. Besonders für junge und expandierende Unternehmen sei dies „eine wichtige Möglichkeit“, sagte Merz. Aktuell dürfen Arbeitsstellen in der Regel zwei Jahre lang befristet werden, die Befristung darf dreimal verlängert werden.
Mehr Steuervorteile bei Sonn- und Feiertagszuschlägen
Hochverdiener mit bis zu knapp 15.000 Euro im Monat sollen künftig leichter gekündigt werden dürfen. Generell sollen Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Arbeit aufgenommen wird. Rasche Wechsel von einem Job in den nächsten sollen so attraktiver werden. Zudem sollen gesetzliche Obergrenzen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag erhöht werden.
Die telefonische Krankschreibung wird laut den Parteispitzen abgeschafft. Künftig soll ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Koalition hat es sich überdies zum Ziel gesetzt, die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich zu verringern. Dazu soll ein Programm „zweite Chance“ entwickelt werden.
Arbeitszeitgesetz vertagt
Weitergehende Jobmarkt-Flexibilisierungen sind in dem zwölfseitigen Ergebnispapier nicht vorgesehen. Ein neues Arbeitszeitgesetz soll laut Merz „im Laufe des Sommers“ besprochen werden. Mit Blick auf das Arbeitszeitrecht sei dennoch eine erste Entscheidung getroffen worden: eine Ausweitung der Öffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken an Sonntagen.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit zu schaffen. Laut einem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der im Juni bekannt geworden war, will Ministerin Bärbel Bas den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen und strengere Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung erlassen. Aus der Union und von zahlreichen Wirtschaftsverbänden war dies scharf kritisiert worden.
Bas spricht von „Arbeitsmarktdrehscheiben“
„Wir sorgen für mehr Beweglichkeit unserer Unternehmen“, sagte der Kanzler. „Wir haben mit der Reform des Arbeitsmarkts begonnen.“ CSU-Chef Markus Söder sprach mit Blick auf die Befristungsregelung von einem „zentralen Element“. „Diese Befristungen auszuweiten, wird ein zentrales Instrument sein, (…) neue Arbeitsplätze zu schaffen und auch alte zu halten.“
Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bas legte den Schwerpunkt darauf, dass die Koalition auf dem Arbeitsmarkt stärker in Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen investieren wolle. Deutschland wolle die Führerschaft bei modernen Technologien zurückgewinnen. Beschäftigte sollten durch „Arbeitsmarktdrehscheiben“ leichter zu neuen Arbeitsplätzen wechseln können, sagte Bas.
Gemischte Reaktionen auf die Reformvorhaben
Bei Ökonomen stieß das Reformpaket auf geteiltes Echo. „Das Reformpaket ist nicht der große Wurf, sondern eher ein Symbolpaket“, lautet die kritische Meinung von Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). „Es wird der deutschen Wirtschaft nicht den gewünschten Impuls für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geben“, sagte er der Rheinischen Post.
Positiver äußerte sich der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger. Mit der geplanten Ausweitung der sachgrundlosen Befristung komme es „erstmals seit Jahrzehnten“ zu einer Flexibilisierung im Arbeitsrecht, erklärte er. Mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und der verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag reagiere die Koalition „zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand“.
Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) nannte die vorgeschlagenen „einschneidenden“ Veränderungen bei Krankschreibungen und Befristungen für alle Arbeitgeber „ein wichtiges Signal“. BGA-Präsident Dirk Jandura mahnte, nun müsse sich die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zur Arbeitszeit „zeitnah anschließen“.
Die Gewerkschaft IG Metall bezeichnete die Ausweitung von Befristungsmöglichkeiten bei Arbeitsverträgen als einen „Angriff auf Beschäftigtenrechte“. Mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung werde den Arbeitgebern eine „unsoziale Wunschliste“ erfüllt.
