Es ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die EU-Kommission jemals verhängt hat: Google muss 4,1 Milliarden Euro wegen Praktiken rund um das Handy-Betriebssystem Android zahlen, wie der EuGH nun bestätigte.
Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Die Alphabet-Tochter habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Betriebssystem wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller wie Samsung kostenlos. Allerdings mussten diese, wenn sie auf Android-Geräten den passenden Google-Playstore einbinden wollten, seit 2011 immer gleich ein ganzes Paket aus elf Apps installieren – darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. So habe der Konzern sichergestellt, dass der Internetverkehr auf den Handys über seine Suchmaschine läuft.
Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher
Wenn viele Nutzerinnen und Nutzer die vorinstallierte Suchmaschine nutzen, ist das positiv für Google – denn über das Flaggschiff nimmt der Internetkonzern das meiste Geld ein. Wegen Geschäftspraktiken wie dieser verhängte die EU-Kommission 2018 ursprünglich eine Geldbuße von 4,3 Milliarden Euro.
Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen zu schützen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu stärken.
Google hatte im damaligen Verfahren bei der Kommission argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.
Google änderte Geschäftspraktiken bereits
Das Unternehmen änderte daraufhin zwar die Geschäftspraktiken. Seitdem dürfen andere Hersteller einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einbinden. Gleichzeitig klagte Google aber gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Das Gericht der EU gab der Kommission 2022 in weiten Teilen recht, reduzierte die Summe jedoch auf 4,1 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte.
Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.
Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es.
Reihe von hohen Strafen gegen Google
Google sieht sich in Europa zahlreichen Kartellverfahren gegenüber. Erst am Dienstag verurteilte ein schwedisches Gericht den Suchmaschinen-Betreiber zu Schadenersatz in Höhe von 1,3 Milliarden Euro wegen der Benachteiligung von Preisvergleichsportalen. Wegen ähnlicher Verstöße hatte die EU 2017 eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro verhängt, die vom EuGH 2024 bestätigt wurde.
Mit Informationen von Alena Lagmöller, ARD-Rechtsredaktion
