FAQ
Wer profitiert von den Entlastungen durch die geplante Steuerreform? Schwarz-Rot hat kleine und mittlere Einkommen im Blick – und besonders Familien mit Kindern. Was das in konkreten Zahlen bedeutet.
Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Steuerentlastungen geeinigt. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Das sieht die Einigung vor:
Was sind Kernpunkte der Reform?
Das Entlastungsvolumen soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen. In voller Wirkung ab 2028 werde eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro um mehr als 600 Euro jährlich entlastet, heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition.
Geplant ist unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Vorgesehen ist laut Finanzministerium voraussichtlich eine Anhebung in zwei Stufen von derzeit 12.348 Euro auf rund 12.900 Euro im Jahr 2028.
Der Spitzensteuersatz soll künftig ab 70.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro „etwas abgeflacht“ werden. Derzeit sind es 69.879 Euro.
Was ist noch geplant?
Im Beschlusspapier ist eine Anhebung des Kinderfreibetrags vorgesehen. Das Kindergeld soll laut Finanzministeriums voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Er dient der Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten.
Wer profitiert wie von der Reform?
Das Finanzministerium nannte mehrere Beispiele:
- Ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer soll mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 Euro im Jahr bekommen.
- Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr.
- Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro mehr rechnen.
- Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 Euro entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 Euro und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 496 Euro.
Wie soll die Reform finanziert werden?
Die sogenannte Reichensteuer wird angepasst. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Derzeit greift ein Steuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von knapp 278.000 Euro.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen sinkt von 20 Prozent auf 15 Prozent. Künftig können somit maximal 900 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Beim sogenannten Handwerkerbonus werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt.
Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Zudem soll die staatliche Förderbank KfW in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro an den Bund abführen.
Warum geht der Bund auf die Länder zu?
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent.
Die Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.
Was ist bei der Steuererklärung geplant?
Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.
(Quelle: dpa, Reuters)
