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Arbeitgeberfreundliche Agenda: Mit diesen 34 Veränderungen will Schwarz-Rot das Land auf Vordermann bringen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 2, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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Arbeitgeberfreundliche Agenda Mit diesen 34 Veränderungen will Schwarz-Rot das Land auf Vordermann bringen

02.07.2026, 13:24 Uhr

Von Christian Herrmann
Markus-Soeder-CSU-l-r-Ministerpraesident-von-Bayern-und-CSU-Vorsitzender-Bundeskanzler-Friedrich-Merz-CDU-Baerbel-Bas-SPD-Bundesministerin-fuer-Arbeit-und-Soziales-und-Lars-Klingbeil-SPD-Bundesminister-der-Finanzen-geben-im-Garten-des-Kanzleramtes-eine-Pressekonferenz-nach-der-Sitzung-des-Koalitionsausschusses-Die-Spitzen-von-Union-und-SPD-stellen-die-Reformvorhaben-der-Bundesregierung-vor
CSU-Chef Söder, Kanzler Merz, Arbeitsministerin Bas und Finanzminister Klingbeil möchten Deutschland fit für die Zukunft machen. (Foto: picture alliance/dpa)

Die schwarz-rote Koalition hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem sie das Wachstum ankurbeln, Arbeitsplätze sichern und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland stärken will. Es handelt sich um 34 Einzelmaßnahmen, verteilt auf fünf große Themenblöcke: Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Bürokratieabbau.  „Wir beginnen, die Fesseln zu lösen“, sagt Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Vorstellung der Pläne. „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen.“ Hier die Übersicht.

Rente

Punkt 1: Alle 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden in einem Gesetzespaket umgesetzt. Die Reformen sollen bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden.

Was das bedeutet: Die Rente ist mutmaßlich der heikelste Reformbereich, wird an dieser Stelle aber nur als Absichtserklärung abgebildet. Konkrete Zahlen zu Rentenniveau, Beitragssatz oder Renteneintrittsalter nennt das Beschlusspapier von CDU/CSU und SPD nicht. Eine belastbare Einschätzung, wer profitiert und wer zahlt, ist somit nicht möglich. Bemerkenswert ist auch, dass die Rente im Vorwort als „Herzstück“ der Reform bezeichnet wird, im Beschlusspapier selbst aber die dünnste Passage bleibt.

Steuern

Punkt 2: Die Einkommensteuer sinkt zum 1. Januar 2027. Laut Koalition werden Familien mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet. Bewerkstelligt wird dies durch einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und durch das Abflachen der zweiten Progressionszone. Das Volumen der Reform beträgt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Pläne sollen über eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer finanziert werden: Diese soll ab einem zu versteuerndem Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent betragen und ab 280.000 Euro 47 Prozent.

Außerdem soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent reduziert werden.

Was das bedeutet: Schwarz-Rot entlastet vor allem mittlere Einkommen und Familien. Bezahlt wird das im Kern von Spitzenverdienern. Zugleich enthält die Gegenfinanzierung möglicherweise aber auch soziale Schieflagen: Die höhere Minijob-Pauschale und die gekürzte Handwerkerabsetzbarkeit trifft nämlich auch Normalverdiener.

Arbeitsmarkt

Punkt 3: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll stabil bleiben.

Punkt 4: Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge werden bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro ausgeweitet. Im Tarifbereich werden sie komplett beitragsfrei gestellt.

Punkt 5: Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, werden sachgrundlose Befristungen ausgeweitet – für maximal 48 Monate und bei bis zu sechs Verlängerungen. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber soll möglich sein.

Punkt 6: Für Hochverdiener oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze wird analog zur Finanzbranche eine leichtere Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption eingeführt.

Punkt 7: Abfindungen werden steuerlich begünstigt, wenn schnell ein neuer Job angetreten wird. Es gilt: je schneller ein neuer Job, desto größer der Steuervorteil.

Punkt 8: Die Bundesagentur für Arbeit erhält neue Instrumente für Job-to-Job-Übergänge, Weiterbildung und Transfergesellschaften.

Punkt 9: Ein Programm „Zweite Chance“ soll die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss senken.

Punkt 10: Weitere Vorschläge der Sozialstaatsreform-Kommission werden umgesetzt, inklusive niedrigerer Transferentzugsraten für bessere Erwerbsanreize. Die Transferentzugsrate gibt an, wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro tatsächlich im Geldbeutel von Sozialleistungsempfängern erhalten bleibt.

Punkt 11: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sollen härter bestraft werden. Zudem ist eine AU-Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag geplant sowie eine „Termingarantie Fachärzte“ und eine gesetzliche Infarktvorsorge.

Was das bedeutet: Die Regelungen sind arbeitgeberfreundlich ausgerichtet. Die Trennung von hochbezahlten Arbeitskräften soll einfacher werden. Die drastische Ausweitung sachgrundloser Befristungen verschafft Unternehmen Flexibilität beim Anwerben von Personal, schwächt jedoch die Position der Beschäftigten mit bis zu vier Jahren Unsicherheit erheblich. Wie die Regelungen zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag im Detail umgesetzt werden sollen, ist noch offen.

Wachstum und Gerechtigkeit

Punkt 12: Stärkung von Zukunftsbranchen wie Auto, Chemie/Pharma, Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batterie- und Halbleiterproduktion oder auch Künstliche Intelligenz. Innovationen wie das autonome Fahren sollen in Modellregionen ermöglicht werden. Um Rechenzentren für Kommunen attraktiver zu machen, sind bessere Gewerbesteuerregeln geplant.

Punkt 13: Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesinnenministerium möchten noch im Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen. Geplant ist ein umfassender Datenaustausch zwischen Behörden, Leistungsausschlüssen für per Haftbefehl gesuchte Menschen und verschärfte Aufenthaltsregeln.

Punkt 14: Vereinfachung des Datenschutzes. Vereine und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgenommen werden. Die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll reduziert werden. Ein neues „Datengesetzbuch“ soll für Rechtsklarheit sorgen.

Punkt 15: Der „Deutschlandfonds“ soll ausgebaut und zu einem Eckpfeiler der wirtschaftlichen Sicherheitspolitik werden. Geplant ist ein Instrument für strategische Beteiligungen mit Fokus auf Rohstoffe und Energieinfrastruktur. Dafür soll privates Kapital mobilisiert werden.

Punkt 16: Beschleunigter Ausbau der Verteilnetze. Der Smart-Meter-Rollout soll beschleunigt werden (über 90 Prozent bis Ende 2030 statt 2032). Alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten sollen standardisiert auf einer zentralen Datenplattform verfügbar sein.

Punkt 17: Neue Außenwirtschaftsstrategie mit mehr Handelsabkommen, robusterem Schutz gegen Preisdumping, Investitionsprüfungen in strategischen Sektoren und dem Staat als „Ankerkunde“.

Punkt 18: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen, Abschaffung nationaler Kapitalpuffer für Immobilienkredite, gesetzliches Verbot der Vergesellschaftung privater Mietwohnungen auf Landesebene.

Punkt 19: Dialog mit Tarifparteien der Krisenindustrien (Auto, Chemie, Stahl, Maschinenbau). Sie sollen bis Mitte Oktober 2026 Maßnahmen vorschlagen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz erhöhen.

Punkt 20: Die Tarifparteien sollen Bereiche vorschlagen, in denen sie per Vereinbarung von Gesetzen abweichen dürfen (u. a. Arbeitsrecht). Zudem soll die Einführung von KI und Software-Updates im Einklang mit der Mitbestimmung des Betriebsrats vereinfacht werden.

Punkt 21: Das Umgehen der Mitbestimmung über „Vorrats-SE“ wird beendet. Der Schutz der Unternehmensmitbestimmung soll gewahrt bleiben.

Punkt 22: Kommunale Jobcenter werden zu IT-Schnittstellen und Datenaustausch verpflichtet.

Punkt 23: Die Westbalkan-Regelung wird ab 2027 auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt.

Punkt 24: Längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ab 2027.

Was das bedeutet: „Wachstum und Gerechtigkeit“ ist der umfangreichste Block. Er bündelt Standortpolitik mit sehr unterschiedlicher Stoßrichtung. Der industriepolitische Kern setzt auf gezielte Förderung von Schlüsselbranchen und Infrastruktur. Gleichzeitig verspricht die Koalition kleineren und mittleren Unternehmen bürokratische Entlastung. Die Wohnungspolitik ist ein Kompromiss: staatlicher Neubau plus Deregulierung der Finanzierung. Gleichzeitig werden Enteignungen – wie in Berlin gefordert – verboten.

Bürokratierückbau

Punkt 25: Berichts- und Dokumentationspflichten sollen über ein Berichtsentlastungsgesetz pauschal abgeschafft werden. Erhalten bleibt nur, was explizit begründet wird, die Beweislastumkehr wird demzufolge umgekehrt. Für neue Gesetze gilt eine „Berichtspflichten-Bremse“. Mindestens jede vierte Dokumentationspflicht soll binnen zwölf Monaten fallen.

Punkt 26: Abschaffung der Pflicht zur Bestellung betrieblicher Beauftragter (soweit nicht EU-vorgegeben), im Gegenzug höhere Strafen bei Verstößen.

Punkt 27: Die Genehmigungsfiktion soll ab Ende 2027 Regelfall werden. Anträge gelten nach vier Monaten automatisch als genehmigt, sofern die Behörde keinen Prüfbedarf anmeldet.

Punkt 28: Vereinfachung der Steuererklärung: automatisch vorausgefüllte digitale Erklärung, Steuernummer für Unternehmen binnen vier Wochen, erweiterte Nutzung der Steuer-ID.

Punkt 29: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) wird 1:1 umgesetzt, der Anwendungsbereich auf Unternehmen ab 5000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz beschränkt. Das Menschenrechtsniveau soll ein neuer Nationaler Aktionsplan sichern.

Punkt 30: Unternehmen, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten entlastet werden. Verstöße möchte die Koalition mit risikoorientierter Aufsicht und vereinfachter staatlicher Kontrolle härter ahnden.

Punkt 31: Konsequente 8-Prozent-Personaleinsparung bei fast allen Bundesbehörden, verbunden mit Modernisierung und Zentralisierung. Eng begrenzte Ausnahmen sind etwa für Sicherheitsbehörden geplant.

Punkt 32: Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Fokus auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse, mögliche Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger, Schwärzung von Mitarbeiternamen, angepasste Gebühren.

Punkt 33: Neuordnung überwachungsbedürftiger Anlagen (Verzicht auf Vorab-Genehmigungen, Einsparung ca. 4,6 Millionen Euro), Vereinfachung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen (Entlastung rund 720 Millionen Euro jährlich), besserer Datenaustausch.

Punkt 34: Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt ab 2027.

Was das bedeutet: Dies ist das Kernstück der Deregulierungsagenda. Der Ansatz ist teils durchaus bemerkenswert: Die Beweislastumkehr bei Berichtspflichten (und die Genehmigungsfiktion als Regelfall) drehen die bisherige Logik der Verwaltung um – nicht mehr der Bürger muss auf die Behörde warten, sondern die Behörde muss aktiv widersprechen. Das kann Verfahren erheblich beschleunigen, birgt aber Risiken, wenn unterbesetzte Ämter Fristen verstreichen lassen. Die 8-Prozent-Personaleinsparung ist ambitioniert und setzt darauf, dass Digitalisierung die personelle Lücke füllt. Bleibt die aus, droht ein Vollzugsdefizit. Die Beschränkung der Lieferkettenrichtlinie dürfte nicht nur den Mittelstand spürbar entlasten. Manche sehen darin allerdings auch ein politisch umstrittenes Zurückfahren von Sorgfaltspflichten.

Kritisch ist die IFG-Reform zu sehen: Die mögliche Beschränkung auf Deutsche und Unionsbürger sowie der Fokus auf „berechtigtes Interesse“ würden etwa das Auskunftsrecht ausländischer Journalisten und zivilgesellschaftlicher Organisationen spürbar einschränken.

Quelle: ntv.de, chr

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