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Startseite»Nachrichten»Beschwerden scheitern: Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern
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Beschwerden scheitern: Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Beschwerden scheiternTschechien darf Neonazi Liebich ausliefern

Marla Svenja Liebich ändert sein Geschlecht von männlich auf weiblich und hat nun Angst, in ein Männergefängnis zu kommen. (Foto: picture alliance/dpa)

Tschechien darf Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe Liebichs Beschwerden gegen die Auslieferung abgelehnt, teilt eine Gerichtssprecherin mit.

Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten, der sich zur Frau erklärt hat und jetzt Svenja heißt, an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Der Rechtsextremist wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.

Tschechiens Justizminister hat das letzte Wort

Liebich bliebe theoretisch als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anzurufen. Das wird indes als unwahrscheinlich angesehen. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert.

Liebich wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch (As) nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen sollen hart sein. Untergebracht sind dort mehr als 1200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher.

Sollte Liebich demnächst an die deutschen Behörden übergeben werden, dürfte er in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Der Rechtsextremist wurde im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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