Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet. Die 55.000 Beamten sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Personen zu überwachen und Drohnen abzuwehren. Außerdem soll in bestimmten Fällen eine Live-Gesichtserkennung möglich sein.
Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das sieht das neue Bundespolizeigesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Die Novelle wurde mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet – Linke und Grüne stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.
Automatische Gesichtserkennung in Gefahrensituationen
Beamte dürfen künftig automatische Echtzeit-Gesichtserkennung in ihren Zuständigkeitsbereichen einzusetzen – vorausgesetzt es besteht eine besondere Gefahrenlage. Dazu zählt etwa eine dringende Gefahr für „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ oder für das Leben eines Menschen. Es wäre etwa erlaubt, wenn die Eltern eines entführten Kindes ein Foto zur Verfügung stellen, dieses mit den Live-Aufnahmen von Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen abzugleichen.
Dies ist nur ein Punkt, den die Neufassung des Bundespolizeigesetzes vorsieht. Die aktuell geltenden Regeln für die etwa 55.000 Bundespolizisten sind in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994.
Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen. Zuletzt waren Änderungen am Bundespolizeigesetz im Bundesrat gescheitert – 2021 etwa eine von Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante Reform. Auch die Ampelkoalition biss sich an dem Vorhaben die Zähne aus.
KI soll beim Erkennen gefährlicher Bewegungen helfen
Das neue Gesetz erlaubt es der Bundespolizei, mit Hilfe von Videotechnik und Künstlicher Intelligenz (KI) Bewegungsmuster zu entschlüsseln, wenn sie auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Etwa dann, wenn jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.
Eine weitere Neuerung betrifft ebenfalls oft Bahnhöfe: In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft Menschen verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen.
Mehr Rechte bei Telefonüberwachung, Abschiebehaft und Drohnenabwehr
Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei neue Befugnisse zur Telefonüberwachung bekommen. Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -geräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldung. So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen.
Zudem sollen die Beamten eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen dürfen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Grüne haben juristische Zweifel an Gesichtserkennung
Die Oppositionsparteien kritisierten die neuen Regeln. Irene Mihalic von den Grünen sagte, es gebe rechtliche Zweifel, was die biometrische Echtzeit-Überwachung angeht. Clara Bünger (Linke) sagte, flächendeckende Überwachung werde mit der geplanten Reform zum Normalzustand.
Die AfD lenkte den Fokus ausschließlich auf Migration. Ihr Abgeordneter Christopher Drößler sagte: „Multikulturelle Gesellschaften sind multikriminelle Gesellschaften.“ Josef Oster (CDU) warf der AfD vor, sie habe sich nicht die Mühe gemacht, sich mit den Details des Gesetzentwurfs zu beschäftigen.
