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Skandalthema Unterhaltsvorschuss: Prien kürzt, Opposition schäumt, SPD lehnt ab, CDU wackelt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 16, 2026Keine Kommentare8 Minuten Lesezeit
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Skandalthema UnterhaltsvorschussPrien kürzt, Opposition schäumt, SPD lehnt ab, CDU wackelt

16.07.2026, 11:03 Uhr Von Hubertus Volmer
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Eltern wissen: Jugendliche (hier auf der Hackerbrücke in München) werden mit zunehmendem Alter eher teurer. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat alleinerziehende Mütter, seltener auch Väter. Bislang endet diese Hilfe mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Bundesfamilienministerin Karin Prien will, dass künftig zwei Jahre früher Schluss ist. Betroffen wären 80.000 Kinder. Wie viel Geld damit eingespart wird, kann Priens Ministerium nicht sagen.

Die Opposition ist hochgradig empört: „Sie haben nicht mehr alle Tassen im Schrank“, sagt Linken-Chefin Ines Schwerdtner an die Adresse von Prien. Widerstand kommt auch aus der SPD – und mittlerweile sogar aus der CDU.

Worum geht es?

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn ein getrennt vom Kind lebendes Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. In der Regel erhalten Mütter die Unterstützung – schon allein deshalb, weil es deutlich mehr alleinerziehende Mütter gibt. Der Anteil der alleinerziehenden Väter wächst zwar, liegt nach jüngsten Zahlen aber nur bei 18 Prozent.

Der Antrag muss jedes Jahr neu bei den Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen gestellt werden. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums beziehen derzeit 855.000 Kinder unter 18 Jahren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Was will die Familienministerin ändern?

Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU will, dass der Vorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt wird. Denn wie alle Ministerien muss auch ihr Haus sparen. Dies betrifft das Elterngeld, aber eben auch den Unterhaltsvorschuss. Dabei solle die Ausweitung von 2017 „ein Stück weit“ zurückgenommen werden, wie Prien dem NDR sagte. Bis 2017 galt eine maximale Bezugsdauer von 72 Monaten – das sind lediglich sechs Jahre. Zudem gab es den Vorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr.

Wie viele Kinder wären betroffen?

Von den 855.000 Kindern, die derzeit Unterhaltsvorschuss erhalten, wären künftig etwa 110.000 nicht mehr anspruchsberechtigt, sagt ein Sprecher des Familienministeriums ntv.de. „Davon können etwa 30.000 Kinder stattdessen SGB II-Leistungen, Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten“, so der Sprecher. Sie würden also in die Grundsicherung fallen oder andere Sozialleistungen bekommen. „Von der Änderung betroffen sind damit die etwa 80.000 Kinder, deren alleinerziehender Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 3000 Euro hat.“

Heißt: Für 80.000 Kinder fiele die Unterstützung ersatzlos weg. Im Frühstart von RTL und ntv wies die Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbands, Katja Kipping, darauf hin, dass dies in der Regel Mütter betrifft, „die ohnehin schon jeden Tag zu jonglieren haben und mehrere Bälle in der Luft halten müssen“. Viele von ihnen seien vollzeitbeschäftigt und hätten auch die alleinige Verantwortung für ihr Kind oder ihre Kinder. „Hut ab vor denen, die das alleine meistern müssen.“ Priens Vorstoß sei deswegen „vollkommen unerklärlich“.

Wie viel Geld kann so eingespart werden?

Das weiß das Ministerium nicht. „Zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der geplanten Reform laufen derzeit die regierungsinternen Abstimmungen“, sagt der Ministeriumssprecher. „Belastbare Angaben zu den erwarteten Einsparungen können erst nach Abschluss dieser Arbeiten und im Rahmen des Gesetzentwurfs gemacht werden.“

Was sagt die Opposition?

Bei kaum einem Thema fallen die Reaktionen so heftig aus. „Ich glaub‘ wirklich, Sie haben nicht mehr alle Tassen im Schrank“, sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner am Montag an die Adresse der Familienministerin. Das sei „eine Horrornachricht, insbesondere für alleinerziehende Mütter“. Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner nannte die Pläne eine „Schweinerei“.

Wie reagiert der Koalitionspartner?

Empört ist vor allem die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig: „Bei den Familien zu sparen, ist der falsche Weg“, sagte sie, nachdem die Pläne bekannt wurden. „Ich lehne die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ab.“ Der Staat müsse sich das Geld „von den Unterhaltspflichtigen holen und nicht bei den Kindern“. Schwesig steht aktuell im Wahlkampf – und sie war Bundesfamilienministerin, als der Unterhaltsvorschuss 2017 ausgeweitet wurde.

Am Mittwoch forderte auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, die Familienministerin müsse ihren Vorschlag zurückziehen. „Ich erwarte von Karin Prien, dass sie, bei aller Knappheit in den Kassen, den Blick konsequent darauf richtet, wie wir Alleinerziehenden und ihren Kindern das Leben leichter statt schwerer machen können“, sagte er der Funke Mediengruppe.

Und die CDU?

Mittlerweile klingt selbst Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz defensiv. „Das ist eine Abwägung, die wir vornehmen, keine abgeschlossene Gesetzgebung“, sagte Merz in seiner Sommerpressekonferenz. Die Leistungen hätten sich in acht Jahren vervierfacht, was auf Dauer nicht zu leisten sei. „Deswegen wollen wir versuchen, das zu korrigieren, ohne dass die Kinder davon betroffen sind.“

Wie das gehen soll, blieb allerdings offen. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek kommentierte, die Aussagen des Kanzlers „machen fassungslos“. Wenn Merz sage, man wolle versuchen, dass von den Kürzungen keine Kinder betroffen seien, dann frage man „sich nur noch, ob er selbst glaubt, was er da erzählt oder ob es ihm einfach egal ist“.

Absetzbewegungen kommen auch aus dem Land Berlin. „Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil sich seiner Verantwortung entzieht“, sagte Berlins CDU-Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch dem „Tagesspiegel“. Deshalb sehe sie „die Überlegung, den Unterhaltsvorschuss zukünftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen, kritisch“. Auch in Berlin wird im September gewählt.

Warum heißt die Leistung „Vorschuss“?

Der Begriff „Vorschuss“ in „Unterhaltsvorschuss“ verweist darauf, dass der Staat nur ersatzweise zahlt und sich das Geld eigentlich dort zurückholen will, woher es ursprünglich hätte kommen sollen: beim säumigen Vater beziehungsweise – deutlich seltener – bei der zahlungsunwilligen Mutter. Es ist ein Vorschuss, kein Zuschuss.

Trotzdem kann eine alleinerziehende Mutter den Unterhaltsvorschuss auch bekommen, wenn der Vater unbekannt oder verstorben ist, eine Rückzahlung also gar nicht möglich ist.

Wie teuer ist das für den Staat?

Aktuell beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren 227 Euro monatlich. Für Kinder von sechs bis elf gibt es 299 Euro, für Kinder von zwölf bis siebzehn 394 Euro. Im vergangenen Jahr kamen Kosten in Höhe von 3,2 Milliarden Euro zusammen. 2016 waren es noch 861 Millionen Euro. Die Kosten werden zu 60 Prozent von den Ländern und Kommunen und zu 40 Prozent vom Bund getragen.

Warum sind die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss so stark gestiegen?

Das liegt vor allem an der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses von 2017. Möglich ist zudem, dass mehr Alleinerziehende aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb der Europäischen Union – Unterhaltsvorschuss bekommen. Zahlen dazu hat das Bundesfamilienministerium nicht. „Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten wird nicht erfasst“, teilt das Ministerium mit. Wer sich in einem Asylverfahren befindet oder nur geduldet wird, hat allerdings keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Wie viel Geld holt sich der Staat von den Vätern zurück?

Die sogenannte Rückgriffsquote ist niedrig. Konnten 2022 noch 19,7 Prozent der Ausgaben zurückgeholt werden, waren es 2024 nur noch 16,8 Prozent. Mittlerweile ist die Quote wieder etwas höher, sie lag 2025 bei 18 Prozent.

Warum schafft der Staat es nicht, die ausstehenden Ausgaben einzutreiben?

Es gebe Väter, die tatsächlich nicht zahlen können, sagt Katja Kipping. „Aber es gibt auch welche, die wollen nicht zahlen und rechnen sich arm.“ Sie verwies darauf, dass die Verjährungsfristen mit drei Jahren sehr kurz seien – die müssten verlängert werden.

Mit Blick auf die niedrigen Quoten verweist das Bundesfamilienministerium darauf, dass die Unterhaltsvorschussstellen es häufig bereits vor der Bewilligung einer Leistung schaffen, den unterhaltspflichtigen Elternteil zur Aufnahme der Unterhaltszahlungen zu bewegen – dies taucht dann nicht in der Rückgriffsquote auf. Diese Quote werde „maßgeblich von langfristigen Unterhaltsvorschussleistungen für Kinder leistungsunfähiger Eltern geprägt, bei denen ein Rückgriff naturgemäß kaum, gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist“.

Soll auch auf Väter mehr Druck ausgeübt werden?

Ja. Die Ministerin argumentiert, dass durch die Kürzung mehr Druck auf die säumigen Elternteile ausgeübt werde. Es könne nicht sein, dass vor allem Väter sich „einen schlanken Fuß machen“ und der Staat „hier in dieser Art und Weise über einen sehr langen Zeitraum in die Vorleistung geht“, sagte sie dem NDR.

In der Praxis dürfte dies allerdings nur für jene Fälle gelten, in denen es überhaupt möglich ist, Druck auszuüben – oder in denen eine Form von Betrug vorlag. Bei falschen Angaben oder fehlenden Auskünften will die Ministerin deshalb künftig den zeitweisen Entzug des Führerscheins ermöglichen.

Darüber hinaus sollen Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich nur noch gewährt werden, wenn die rechtliche Elternschaft geklärt ist, da auch dies eine wesentliche Voraussetzung für den Rückgriff ist, teilt der Ministeriumssprecher mit. Offenbar soll so versucht werden, Betrug zu verhindern.

Warum verweist Prien auf den 25. Juni?

Prien berief sich im NDR-Interview auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers vom 25. Juni. Der Vorstoß sei „nicht etwa meine Idee oder irgendeine Spinnerei, die ich mir gerade ausgedacht hätte, sondern das ist ein Beschluss, der schmerzhafterweise gefasst werden musste, weil die Finanzen insbesondere der Kommunen, aber auch von Ländern und des Bundes in einer so schwierigen Situation sind, dass wir manche sozialen Standards jetzt werden zurückfahren müssen“.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Merz am 25. Juni ging es vor allem um eine Entlastung der Kommunen. Dabei wurde vereinbart, dass der Bund keine Leistungsgesetze mehr beschließt, die den Kommunen zusätzliche Kosten aufbürden. Im Beschluss heißt es unter anderem, die Bundesregierung werde „zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kostenentwicklung berücksichtigt und den Unterhaltsvorschuss anpasst, beispielsweise indem eine Neujustierung der Kinderaltersgrenze erfolgt oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anders als bisher berücksichtigt wird“.

Diesem Beschluss hatte Ministerpräsidentin Schwesig nur unter Vorbehalt zugestimmt. In einer Protokollerklärung hielt das Land Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich fest, Leistungskürzungen wie eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschussgesetz unterstütze man nicht.

Quelle: ntv.de

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