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Startseite»Nachrichten»Anschlag auf den CSD in Berlin: Behörden sollen Abdul B. eine Stunde vor Angriff gefilmt haben
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Anschlag auf den CSD in Berlin: Behörden sollen Abdul B. eine Stunde vor Angriff gefilmt haben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 27, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Anschlag auf den CSD in BerlinBehörden sollen Abdul B. eine Stunde vor Angriff gefilmt haben

Trauernde versammeln sich nach dem Anschlag auf den CSD am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. (Foto: picture alliance / Ipon)

Als Gefährder war Abdul B. auf dem Schirm der Berliner Sicherheitsbehörden. In der Nähe seines Hauses wurde eine Kamera installiert. Doch das Verhalten des mutmaßlichen Attentäters gab den Ermittlern wohl keinen Anlass für einen konkreten Verdacht.

Laut einer Recherche mehrerer Medien wurde der mutmaßliche Attentäter des Christopher Street Day (CSD) in Berlin noch eine Stunde vor seinem Anschlag von den Sicherheitsbehörden gefilmt. Eine vom LKA Berlin gegenüber seinem Hauseingang installierte Kamera habe den 21-jährigen Abdul B. gefilmt, wie er am Samstagabend um 20.58 Uhr das Haus verließ, berichten „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR. Kurz darauf soll er mit einem weißen Transporter im Tiergarten in eine Menschenmenge gerast sein. Eine Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt.

Die Sicherheitsbehörden in Berlin hatten Abdul B. dem Bericht zufolge bis kurz vor der Tat auf dem Schirm. Auch laut Informationen von RTL soll es die besagte Kamera gegeben haben. Demnach hätte sie den Anschlag aber nicht verhindern können, da Abdul B. sich im Vorfeld extrem unauffällig verhalten haben soll und es keinerlei Anzeichen für sein Vorhaben gegeben habe.

Am 12. Mai wurde der mutmaßliche Täter von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an den IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.

Das Berliner LKA entschied dem Bericht zufolge, den Islamisten nach seiner Freilassung engmaschig zu beobachten. Sein Handy und seine Social Media-Kanäle seien überwacht worden, Observationsteams sollen ihm regelmäßig gefolgt sein. Um Informationen über seinen Tagesablauf zu gewinnen, wurde demnach zusätzlich die Kamera installiert, die den Hauseingang von B. filmte. Die Aufnahmen seien jeweils nach 24 Stunden ausgewertet worden.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge hatte sich Abdul B. in den Jahren zuvor radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. 2022 wurde B. von einem Jugendgericht verurteilt, weil er einen anderen Jugendlichen geschlagen und getreten und von einem weiteren Jugendlichen Kopfhörer geraubt hatte. 2024 veröffentlichte er laut Gericht auf seinem Instagram-Profil zwei Videos, in denen Symbole des IS zu sehen und Glaubenslieder zu hören waren.

Seit Mai auf freiem Fuß

Im Jahr 2025 versuchte Abdul B, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er reiste über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und kam dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Nach seiner Entlassung flog B. am 17. November 2025 zurück nach Deutschland und wurde am Berliner Flughafen erneut festgenommen. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft und schließlich die Freilassung im Mai, nachdem das Gericht den bestehenden Haftbefehl aufgehoben hatte.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa

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