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Dumme Ideen und ihre Folgen: Gewusst? Das alles ist auf dem E-Scooter verboten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Dumme Ideen und ihre FolgenGewusst? Das alles ist auf dem E-Scooter verboten

Für E-Scooter gelten Regeln. Wer sich nicht daran hält, muss blechen – oder sogar vor Gericht. (Foto: dpa)

Romantische Ausfahrt zu zweit, betrunkener Abstecher auf den Fußweg oder Handytelefonat: Auf dem E-Scooter ist das alles nicht erlaubt. Diese Strafen drohen.

Sie sind flink, praktisch und stehen in größeren Städten am Wegesrand – oder mitten im Weg: E-Scooter sind für viele ein praktisches Fortbewegungsmittel. Allerdings verleiten sie nicht selten zu Leichtsinn. Und dieser Leichtsinn kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Diese Strafen drohen.

Teuer: Fahren auf dem Fußweg

Mit dem E-Scooter darf man Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Ist nichts davon vorhanden, kann die Fahrbahn oder ein verkehrsberuhigter Bereich befahren werden. Der Gehweg oder die Fußgängerzone sind allerdings tabu. Es sei denn, sie sind mit dem Verkehrszeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ ausgezeichnet. Darauf sollten E-Scooter-Nutzer unbedingt achten, denn andernfalls drohen bis zu 30 Euro Verwarnungsgeld.

Noch teurer: Smartphone während Fahrt nutzen

Mit der Bedienung eines Smartphones (oder eines anderen elektronischen Gerätes) während der Fahrt ist nicht zu spaßen. Das kann richtig teuer werden, so die Rechtsanwaltskammer: Es drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Passiv nutzen, also zum Beispiel für die Navigation, ist allerdings erlaubt. Das Gerät muss allerdings vor Fahrtantritt in einer Halterung befestigt und gestartet werden. Gut zu wissen: Auch E-Zigaretten mit Display können unter das Nutzungsverbot für Smartphones fallen.

Lieber nicht: E-Scooter zu zweit nutzen

Es ist spaßig, mitunter sogar romantisch – aber nicht erlaubt: E-Scooter dürfen nicht von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Wird man erwischt, muss der Fahrer mindestens 10 Euro Verwarngeld zahlen.

Auch verboten: auf mehreren E-Scootern nebeneinander fahren. Das schlägt mit mindestens 15 Euro pro Person zu Buche. Weiterhin ist zu unterlassen: einen Anhänger zu nutzen, sich selbst an ein anderes Fahrzeug zu hängen, freihändig zu fahren oder ohne Handzeichen abzubiegen (jeweils 10 Euro).

Mit Alkohol und Cannabis ist nicht zu spaßen

Betrunken E-Scooter zu fahren, kann einem die Zukunft verbauen: Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkohol- und THC-Grenzwerte wie beim Auto. Wer zum ersten Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille beziehungsweise mindestens 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum erwischt wird, erhält laut der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Bei drogenbedingten Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Fahren in Schlangenlinien, Gefährdung anderer Personen oder Verursachung eines Unfalls) drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis – auch bei niedrigeren Blutwerten.

Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot. Wer noch keinen Führerschein hat und erwischt wird, riskiert unter anderem eine Sperrfrist, innerhalb derer er keine Fahrerlaubnis erwerben kann.

Frisieren verboten: Turbo-Roller kosten

E-Scooter im Straßenverkehr dürfen die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Wird ein E-Scooter so getunt, dass er schneller als 20 km/h fahren kann, erlischt die Betriebserlaubnis und für das Fahren wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Und der Versicherungsschutz geht verloren. Ohne Versicherungsschutz haften Fahrer bei etwaigen Schäden persönlich.

Vorsicht, Straftat möglich: Fahren ohne Versicherung

Apropos Versicherung: Für E-Scooter, die am Straßenverkehr teilnehmen, gilt Versicherungspflicht. Das Fahren ohne eine gültige Versicherungsplakette wird mit 40 Euro geahndet.

Wer ganz ohne Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs ist, begeht sogar unter Umständen eine Straftat. Möglich sind eine Geld- oder in schweren Fällen eine Haftstrafe sowie der Verlust der Fahrerlaubnis.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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