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Politik

Ab August greift Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 1, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.08.2026 • 07:51 Uhr

Acht Stunden Bildung und Betreuung am Tag: Ab August greift stufenweise der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Was Eltern jetzt wissen müssen.

Chris Berdrow

Ein Gong. Die letzte Unterrichtsstunde am Mittag ist vorbei. Doch die Schüler gehen nicht nach Hause, sondern ziehen weiter in den Hort. Sie werden betreut, essen, spielen, basteln, treiben gemeinsam Sport. Wenn Mama oder Papa die Kids abholen, sind die Hausaufgaben schon gemacht.

Der Rechtsanspruch auf eine solche Ganztagsbetreuung gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für die Erstklässler. Die Bundesregierung plant in den nächsten Jahren den Ausbau um jeweils eine weitere Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 sollen dann alle Grundschüler der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf das Betreuungsangebot haben.

Fünf Jahre vom Gesetz bis zum Start

Ganztag – das bedeutet acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag, von Montag bis Freitag. Der Unterricht zählt zu diesen acht Stunden dazu. Die Betreuung kann in der Schule selbst stattfinden oder in einem Hort in der Nähe. Wie die Zeiten im Detail geregelt sind, ist regional unterschiedlich.

Beschlossen wurde das Gesetz bereits 2021 von der damaligen Großen Koalition. Es soll die Startchancen von Kindern verbessern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Seitdem wurden Schulen erweitert und Horte aus- oder neu gebaut. Länder und Kommunen haben Mobiliar gekauft, Betreuungsräume geschaffen und Personal angeworben.

Trotz des Anspruchs ist noch nicht für jeden Erstklässler ein Platz garantiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verweist auf Berechnungen, wonach bundesweit rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt werden, um allein den aktuellen Bedarf zu decken.

Betreuung grundsätzlich auch in den Ferien

Der Anspruch auf die Ganztagsbetreuung gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Vier Wochen Pause sind möglich. Diese vier Wochen können die Länder aufteilen, zum Beispiel auf die Weihnachts- und die Sommerferien. Um die Betreuung auch während der Ferien sicherzustellen, können die Länder auch mit Partnern wie Sportvereinen, Musikschulen oder Anbietern von Ferienfreizeiten zusammenarbeiten. Diese Partner müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eltern und Kinder können die Angebote nutzen, müssen es aber nicht. An sogenannten gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme verpflichtend, weil der Ganztag dort zum pädagogischen Konzept gehört.

Ob die Plätze etwas kosten, hängt davon ab, wo man wohnt. Länder und Kommunen regeln das unterschiedlich. Kinder in München, Köln oder Berlin haben also denselben Rechtsanspruch – manche Angebote sind kostenlos, andere kosten je nach Einkommen der Eltern mehrere Hundert Euro im Monat.

Prien wirbt um Geduld

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bezeichnet den Rechtsanspruch als Meilenstein. „Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort“, erklärt die CDU-Politikerin.

Prien räumt ein, dass das Angebot zum Start noch nicht flächendeckend funktionieren wird und wirbt um Geduld. „Da bin ich pragmatisch. Wir können nicht überall von Beginn an die gleiche Qualität erreichen.“

Lücken befürchtet – vor allem in den Ferien

Elf Länder gehen davon aus, dass sie den Bedarf vollständig decken können. Fünf nehmen an, dass sie die Ansprüche „weitgehend“ erfüllen. In den ostdeutschen Bundesländern ist eine Ganztagsbetreuung schon seit DDR-Zeiten weit verbreitet.

Die größten Probleme sehen Experten weiterhin in mehreren westdeutschen Ländern. Das Institut der Deutschen Wirtschaft spricht von teilweise noch größeren Lücken, besonders in den Ferien. Die Experten schätzen, dass sich Schulen mit Notlösungen oder größeren Gruppen behelfen, um den Anspruch zu erfüllen. Auch deshalb fordern Gewerkschaften wie der DGB eine Qualitätsoffensive mit bundesweit einheitlichen Standards und qualifizierten Fachkräften.

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