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Startseite»Politik»Internationaler Strafgerichtshof: Vereint gegen Kriegsverbrechen und Völkermord?
Politik

Internationaler Strafgerichtshof: Vereint gegen Kriegsverbrechen und Völkermord?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 20, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 20.08.2026 • 16:08 Uhr

Der US-Regierung ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ein Dorn im Auge. Jüngst verhängte sie sogar Sanktionen gegen Gerichtsmitglieder. Aber welche Aufgaben hat der Gerichtshof eigentlich?

Antonetta Stephany

Frank Bräutigam

Warum gibt es den Internationalen Strafgerichtshof?

Vor 80 Jahren wurde in Nürnberg ein entscheidendes Kapitel Justiz- und Völkerrechtsgeschichte geschrieben: In den Nürnberger Prozessen verurteilte ein gemeinsames Gericht der Alliierten – also der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der Sowjetunion – Hermann Göring, Rudolf Heß und andere Nazi-Größen wegen ihrer Beteiligung an den Verbrechen des NS-Regimes. Damit wurden zum ersten Mal Einzelpersonen vor einem internationalen Gericht wegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen zur Verantwortung gezogen.

Der heutige Internationale Strafgerichtshof (IStGH) geht auf genau diese Idee zurück, die 1945 in Nürnberg Gestalt annahm: Verantwortliche von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ international zur Rechenschaft zu ziehen. Es vergingen dann aber noch einige Jahrzehnte, bis der Gerichtshof 1998 in Den Haag gegründet wurde und 2002 seine Arbeit aufnahm.

Welche Aufgaben hat der IStGH?

Der Gerichtshof verfolgt weltweit „schwerste Verbrechen“, die „die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“, wie es in seinen Regeln heißt. Das sind Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Führen eines Angriffskriegs, das sogenannte „Verbrechen der Aggression“.

Dabei kann das Gericht nur gegen Einzelpersonen vorgehen, nicht gegen ganze Staaten. Zweck des IStGH ist es, Lücken im Bereich des Völkerstrafrechts zu schließen. Das Gericht soll einspringen, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, diese Verbrechen selbst zu verfolgen.

Neben dem Internationalen Strafgerichtshof gibt es in Den Haag noch den Internationalen Gerichtshof (IGH). Die Gerichtshöfe haben jedoch ganz unterschiedliche Aufgaben: Am IGH verklagt ein Staat den anderen wegen möglicher Verstöße gegen das Völkerrecht. Am IStGH werden einzelne Personen wegen Kriegsverbrechen und anderer Delikte angeklagt.

Welche Staaten erkennen den IStGH an?

Der Gerichtshof wurde auf Grundlage eines Vertrages zwischen verschiedenen Staaten eingerichtet, dem Römischen Statut. Bis heute haben 125 Staaten dieses Statut und damit den IStGH anerkannt. Darunter auch Deutschland und alle EU-Staaten. Nicht anerkannt haben den Gerichtshof beispielsweise die USA, China, Israel, Syrien und Russland.

Besetzt ist der IStGH mit 18 Richtern aus aller Welt. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewählt, sodass immer andere Nationalitäten auf der Richterbank vertreten sind. Der letzte deutsche Richter war von 2015 bis 2024 Bertram Schmitt aus Hessen.

Warum ermittelt der IStGH auch gegen Nichtmitglieder?

Der IStGH kann immer dann tätig werden, wenn die Verbrechen von einer Person verübt werden, die aus einem der Mitgliedsstaaten stammt. Er kann aber darüber hinaus auch dann tätig werden, wenn der Täter nicht aus einem dieser Staaten stammt, die Tat aber in einem Mitgliedsstaat verübt wurde. So sieht es das Römische Statut vor. Gleiches gilt, wenn ein Staat zwar nicht Mitglied ist, dieser aber die Zuständigkeit des Gerichtshofs für das jeweilige Verbrechen ausdrücklich anerkannt hat. So war es beispielsweise bei der Ukraine zu Kriegsbeginn, mittlerweile ist die Ukraine aber Mitgliedsstaat.

Eine Ausnahme davon ist das „Verbrechen der Aggression“, also das Führen eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs: Dabei kann grundsätzlich nicht gegen Taten von Personen vorgegangen werden, die aus Staaten stammen, die nicht Mitglied sind.

Welche Entscheidungen des IStGH waren zuletzt umstritten?

Im März 2023 erließ das Gericht Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belova. Grund für die Haftbefehle sind die Verschleppungen von Kindern aus der Ukraine nach Russland, die spätestens ab Februar 2022 stattgefunden haben sollen.

Im November 2024 verhängte der Gerichtshof außerdem Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen der Taten im Gazastreifen nach dem Angriff der Hamas auf Israel. Beide Haftbefehle sorgen nach wie vor für viel Diskussion.

Welche Bedeutung haben solche Haftbefehle?

Solange beispielsweise Putin Russland nicht verlässt oder jedenfalls nur in solche Länder reist, die den IStGH nicht anerkennen, haben solche Haftbefehle nur symbolische Wirkung. Denn der Gerichtshof kann Putin oder Netanjahu in Russland oder Israel nicht festnehmen lassen. Er hat keine eigene Polizei, die er dafür losschicken könnte.

Allerdings schränkt ein solcher Haftbefehl die Bewegungsfreiheit der Betroffenen ein. Denn wenn sie in ein Land reisen, das Mitglied des Gerichtshofs ist, droht dort die Verhaftung. Die meisten Völkerrechtsexperten sind sich einig, dass Mitgliedsstaaten – also auch Deutschland – verpflichtet wären, Personen festzunehmen, für die ein solcher Haftbefehl gilt.

Und: Es gibt durchaus denkbare Szenarien, in denen Haftbefehle für Machthaber Wirkung zeigen. Bei dem ehemaligen serbischen beziehungsweise jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević hat beispielsweise lange niemand damit gerechnet, dass er eines Tages in Den Haag vor Gericht stehen würde – und dann wurde er gestürzt, verhaftet und ausgeliefert. Die Immunität, die Staatsoberhäupter genießen, gilt vor dem IStGH nämlich nicht.

Was kritisieren die USA?

Die USA kritisieren vor allem, dass der IStGH gegen Personen aus Staaten ermittelt, die keine Mitglieder des Gerichts sind. Der Gerichtshof sei ein „korruptes und in fataler Weise politisiertes supranationales Gericht, das seine Befugnisse böswillig missbraucht“, heißt es in einer Pressemitteilung des US-Außenministeriums. Das werde man nicht weiter tolerieren.

Hintergrund ist, dass der IStGH auch gegen US-Bürger ermitteln könnte, wenn diese Verbrechen in Mitgliedsstaaten des IStGH begehen. So wird bereits gegen US-Streitkräfte und Angehörige der CIA ermittelt, die in Afghanistan möglicherweise Kriegsverbrechen verübt haben. Durch solche Ermittlungen gegen die eigenen Bürger sehen die USA ihre staatliche Souveränität verletzt.

Die USA haben gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs, Tomoko Akane, Sanktionen angekündigt.

Außenminister Marco Rubio verhängte deshalb Sanktionen gegen Mitglieder des Gerichts, zuletzt auch gegen die Präsidentin Tomoko Akane und den Prozessanwalt im Verfahren gegen Netanjahu, Abdoulaye Seye. Außerdem werde man weitere Staaten dazu bewegen, ihre Mitgliedschaft zu beenden.

Der IStGH weist die Vorwürfe aus den USA zurück. Die Sanktionen seien ein „eklatanter Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizbehörde“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Man würde sich davon aber nicht beirren lassen und weiter hinter den Mitarbeitern und vor allem auch hinter den Opfern der Verbrechen stehen, die das Gericht verfolgt.

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