Nicht verpassen!
Stand: 31.08.2026 16:07 Uhr
Ein bundesweiter Warntag als Probe für den Ernstfall, EU-weit einheitliche Labels für Gewährleistung und Garantie, Vereinfachungen bei der Steuerberatung. Was bringt der September noch für Änderungen für Verbraucher?
Mehr Geld in der Zeitarbeit
Tarifbeschäftigte in der Zeitarbeit bekommen ab 1. September 2,5 Prozent mehr Gehalt. Der nächste Anstieg steht am 1. April 2027 bevor, dann gibt es noch einmal 3,5 Prozent mehr. Laut Informationen des DGB gibt es aktuell rund 650.000 Zeitarbeiter, auch Leiharbeiter genannt. „Die Tarifverträge betreffen bundesweit über 90 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland“, so der DGB auf seiner Homepage.
Bundesweiter Warntag am 10. September
Nicht erschrecken: Am 10. September soll jeder Handynutzer in Deutschland um 11 Uhr eine lautstarke Warnmeldung erhalten. Gegen 11:45 Uhr soll laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Entwarnung folgen. Dies ist ein Probelauf für den Ernstfall und soll Smartphone-Nutzern zeigen, wie derartige Informationen bei einer Gefahrenlage auf den Geräten ankommen. Die Reichweite ist enorm: Mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy.
Die Hinweise sollen auch im Fernsehen zu sehen und im Radio zu hören sein. Der Bundesweite Warntag findet immer am zweiten Donnerstag im September statt. Am 10. September 2020 wurde er das erste Mal durchgeführt. Da ging er jedoch noch schief, weil die Meldungen erst mit einer halben Stunden Verspätung bei den Empfängerinnen und Empfängern angekommen waren. Das hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Warninfrastruktur Testläufen zu unterziehen, um nachbessern zu können.
Beratungsangebot zur Steuererklärung verbessert
Ab 1. September tritt das geänderte Steuerberatungsgesetz in Kraft. Dadurch soll das Beratungsangebot für Verbraucher erweitert und die Bürokratie für Beratende verringert werden.
Rund 35.500 Steuerpflichtige mehr sollen nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums durch die Befugniserweiterungen der Lohnsteuerhilfevereine die Beratungsangebote nutzen können. Dort dürfen dann auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von über 18.000 Euro (Einzelveranlagung) und 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) Beratungen bei Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären durchgeführt werden. Diese bisher geltenden Obergrenzen entfallen ersatzlos. Was die Anzahl der Beratungsstellen erhöhen soll: Eine Person darf nun drei statt bislang zwei leiten.
Die „beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen“ wird neu geregelt. Personen bestimmter Berufsgruppen dürfen nun auch fachbezogene Steuerhinweise geben. Dazu zählen unter anderem Energieberater. Diese können dann auch auf „steuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen“, so das Bundesfinanzministerium.
Außerdem wird der Personenkreis erweitert, der unentgeltlich in Steuerfragen helfen darf. „Neben nahen Angehörigen sollen künftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten können“, erklärt die Bundesregierung dazu. Neu ist zudem, dass eine Unterstützung durch studentische Beratungsstellen an Hochschulen zulässig ist. Diese werden „Tax Law Clinics“ genannt, bieten ihre Leistungen ehrenamtlich an und werden von qualifizierten Mitgliedern begleitet.
Einheitliches Gewährleistungs-Label in der EU
Ab 27. September müssen Händler, egal ob online oder stationär, für ihre Waren ein EU-weit einheitliches Gewährleistungs-Label bereitstellen. Eine Übergangsfrist gibt es hier diesmal nicht. Verbraucher sollen damit auf einen Blick sehen können, dass sie bei Konsumgütern einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung haben und wie lange er gewährt wird. In Deutschland besteht dieser über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Das Etikett muss darüber informieren, in welchen Fällen und wie das Recht geltend gemacht werden kann. Versehen sein muss es mit einem scannbaren „QR-Code, der die Verbraucherinnen und Verbraucher zu weiteren Informationen über Gewährleistungen und Garantien in ihrer Sprache führt“, wie eine Webseite der Europäischen Union erklärt.
Gut zu wissen
Ab dem 27. September gibt es auch EU-weit ein neues Garantielabel, das Hersteller verwenden müssen, wenn sie freiwillig eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie geben, die über die zwei Jahre der gesetzlich garantierten Gewährleistung hinausgeht. Hier handelt es sich um das GARAN-Label. Es muss über die Bedingungen informieren und wie das Recht auf Reparatur oder Ersatz dann geltend gemacht werden kann.
Strengere Regeln für Produktwerbung mit Umweltschutzaussagen
Firmen bewerben ihre Produkte gerne als „umweltfreundlich“, weil viele Verbraucher beim Einkauf auf dieses Kriterium achten. Bisher gab es keine einheitliche Regelung, welche Bedingungen für so ein Produktsiegel erfüllt werden müssen. „Vermeintliche Umweltversprechen und schwammige Werbeaussagen führen oft dazu, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt werden. Laut einer Studie finden sich entsprechende Behauptungen in der Hälfte der Umweltaussagen“, erklärt das Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Homepage. Diese Marketingstrategie wird daher auch als Greenwashing kritisiert.
Hier wird ab 27. September in der EU ein Riegel vorgeschoben. Wo „klimafreundlich“, „recycelbar“, „grün“ oder „öko“ draufsteht, muss genau das dann auch drin sein. Die Aussage muss auf das Produkt bezogen nachprüfbar sein. Genutzte Siegel müssen zertifiziert sein, unternehmenseigene sind nicht mehr erlaubt. Damit sollen Verbraucher „vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt“ werden, so das BMJV. Als „klimaneutral“ bezeichnet werden darf ein Produkt nicht mehr, wenn Unternehmen Kompensationszertifikate kaufen, um die CO2-Bilanz auszugleichen.
Vernetzte Geräte müssen erhobene Daten anzeigen
Ob Handy, Fernseher oder Auto: Viele Geräte, die im Alltag verwendet werden, sind mit dem Internet verbunden. Durch smarte Technik erhobene Daten, etwa über die Nutzung oder die Umgebung, müssen für Verbraucher bereits seit 12. September 2025 einsehbar und an Dritte wie Reparaturstellen übermittelbar sein. Ab 12. September 2026 müssen die Daten nun bei neu in Verkehr gebrachten Produkten auch automatisch ausgelesen werden.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken noch verboten
Noch bis Ende September ist es nicht erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.
Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
Rückblick auf die vorherigen Monate
MDR (cbr)/Erstveröffentlichung am 24.08.2026.





