Ab 2027 ändert sich die Finanzierung der Schwangerschaftsvorsorge. Frauenärzte warnen vor Engpässen. Die Krankenkassen widersprechen.
Für Per Kistenbrügge gehört die Betreuung Schwangerer zum Alltag. Der Frauenarzt aus Hannover untersucht seine Patientinnen während einer Schwangerschaft regelmäßig. Dafür bekommt er Geld von den Krankenkassen, außerhalb des begrenzten Praxisbudgets.
Ab 2027 soll sich das grundsätzlich ändern. Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen zahlreiche, bislang zusätzlich vergütete Leistungen wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, einbezogen werden. Aus diesem begrenzten Budget werden bereits heute viele Leistungen der niedergelassenen Ärzte bezahlt.
Frauenarzt fürchtet Probleme bei mehr Patientinnen
Kistenbrügge befürchtet, dass sich die Einkünfte in Zukunft nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf entwickeln. „So wie es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt zu lesen ist, werden wir Geldmittel bekommen, die dem Jahr 2025 entsprechen und nicht dem aktuellen Bedarf“, erklärt er. „Das heißt, wenn ich zum Beispiel 2025, ich sage mal eine fiktive Zahl, 50 Schwangere betreut habe, dann steht mir 2027 das Geld für 50 Schwangere zur Verfügung.“
Seine Sorge: Werden zusätzliche Leistungen nicht mehr vollständig vergütet, könnten Praxen weniger Patientinnen aufnehmen.
Krankenkassen: Kein Geld geht verloren
Der GKV-Spitzenverband widerspricht allerdings dem Eindruck, dass die bisherige Vergütung für die Schwangerschaftsvorsorge gestrichen werde. Das Geld werde vollständig in die MGV überführt. „Durch diese gesetzliche Vorgabe wird 2027 also für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen kein Euro weniger zur Verfügung stehen als bisher“, sagt Sprecher Florian Lanz. Auch die Gesamtvergütung werde weiterhin jährlich erhöht. Wie stark sie im kommenden Jahr steigt, ist allerdings noch Gegenstand von Verhandlungen.
Die grundsätzliche Absicht des Gesetzgebers, die Versorgung stärker zu steuern und dabei die Gesamtvergütung zu stärken, hält der GKV-Spitzenverband für nachvollziehbar.
AOK schließt geringere Vergütung nicht aus
Ähnlich argumentiert die AOK Niedersachsen. Auch sie betont, dass das bislang für die betroffenen Leistungen vorgesehene Geld ab 2027 erhalten bleibe. Eine Gefährdung der Versorgung Schwangerer sieht die Krankenkasse derzeit nicht. Ganz ausschließen kann aber auch die AOK finanzielle Auswirkungen bei steigender Nachfrage nicht: Werden künftig mehr gynäkologische Leistungen erbracht, könnten diese gegebenenfalls nur noch anteilig vergütet werden. Mit einer solchen Entwicklung rechnet die AOK jedoch nicht. Sie verweist auf die rückläufige Zahl der Geburten in Niedersachsen.
Die Ärztekammer Niedersachsen argumentiert dagegen. Es sei nicht klar, ob sich die Entwicklung der Patientenzahlen in den Praxen genauso darstellt.
Ärztevertreter bezweifeln, dass das Budget reicht
Johannes Neimann, Frauenarzt und Vorstandsmitglied der Ärztekammer Niedersachsen, hält es zudem für möglich, dass die Suche nach einer Frauenarztpraxis schwieriger wird, sollte die Finanzierung tatsächlich zu Einschränkungen führen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält die Sorgen der Frauenärzte deshalb für berechtigt. Nach ihrer Einschätzung dürfte es schwierig werden, den finanziellen Rahmen der MGV ausreichend zu vergrößern. Sie wirft den Krankenkassen in den laufenden Verhandlungen einen „reinen Sparkurs“ vor.
Auch Kinderärzte von Sparplänen betroffen
Auch die Kinderärzte befinden sich derzeit in einer ähnlichen Situation: Ihre Leistungen wurden in der Vergangenheit eigentlich weitgehend endbudgetiert. Mit dem neuen GKV-Spargesetz wird diese Endbudgetierung ab 2027 zwar nicht komplett abgeschafft, laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung aber durch die „Hintertür“ begrenzt. So sollen Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung hinausgehen.
Ausnahmen weiterhin möglich
Wie die Schwangerschaftsvorsorge ab 2027 tatsächlich vergütet wird, steht noch nicht endgültig fest. Zwar gibt das beschlossene Gesetz den neuen Rahmen vor. Der zuständige Bewertungsausschuss kann aber weiterhin festlegen, dass bestimmte Leistungen außerhalb des begrenzten Budgets bezahlt werden. Voraussetzung dafür sind unter anderem Vorteile für Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit.
Per Kistenbrügge hofft vor allem auf eine Lösung für Schwangere. „Meine wirklich innigste Hoffnung [ist], dass für Schwangere diese Budgetierung nicht kommt“, sagt er. Über die konkrete Vergütung verhandeln derzeit die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Eine Entscheidung wird bis Ende September erwartet.
