Als wir bei Mimikama im Dezember 2025 erstmals über Facebooks neues Link-Limit berichteten, war die Lage noch relativ überschaubar. Meta testete bei ausgewählten professionellen Accounts, ob Nutzer nur noch zwei organische Beiträge mit externen Links pro Monat veröffentlichen können. Klassische Facebook-Seiten waren damals nicht flächendeckend betroffen, Publisher sollten nach Angaben von Meta ausdrücklich ausgenommen bleiben.
Neun Monate später ist der Test nicht verschwunden. Im Gegenteil: Seit dem Start von Meta One berichten zunehmend Betreiber klassischer Facebook-Seiten, dass auch bei ihnen nach zwei Link-Beiträgen Schluss ist. Social Media Today dokumentierte am 17. September mehrere solcher Fälle und berichtet, Meta habe den bereits 2025 begonnenen Test offenbar auf weitere Seiten ausgeweitet. Eine allgemeine Regel für sämtliche Facebook-Seiten ist das weiterhin nicht.
Uns liegen inzwischen auch deutschsprachige Screenshots aus betroffenen Accounts vor. Die Meldung von Facebook ist eindeutig: Nutzer können pro Monat Links zu zwei Beiträgen hinzufügen. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, verweist Facebook unmittelbar auf Meta One.
Zwei Links sind verbraucht – dann kommt das Abo
Das ist der entscheidende Unterschied zur Situation Ende 2025. Aus einem damals noch relativ begrenzten Versuch entwickelt sich zunehmend ein konkretes Modell rund um professionelle Facebook-Funktionen.
Meta hat Meta One am 15. September 2026 offiziell vorgestellt und unterscheidet dabei zwischen Angeboten für Privatpersonen sowie eigenen Tarifen für Creator und Unternehmen.
Meta One: Vier Tarife – und deutliche Preisunterschiede
Für professionelle Accounts staffelt Meta One seine Funktionen über mehrere Abo-Stufen. Die internationalen Listenpreise beginnen bei 14,99 US-Dollar pro Monat und reichen bis 499 US-Dollar monatlich. Meta weist darauf hin, dass Preise, Funktionen und Verfügbarkeit je nach Region, App und Account abweichen können.
In einem uns vorliegenden deutschsprachigen Facebook-Account sieht das derzeit so aus:
| Meta-One-Tarif | Internationaler Listenpreis | Preis im vorliegenden Account | Link-Beiträge auf Facebook |
|---|---|---|---|
| Essential | 14,99 USD/Monat | 13,49 €/Monat | 2 pro Monat |
| Advanced | 49,99 USD/Monat | 43,99 €/Monat | 8 pro Monat |
| Expert | 149 USD/Monat | 139 €/Monat | 20 pro Monat |
| Max | 499 USD/Monat | 439 €/Monat | unbegrenzt |
Der Haken: Selbst das kostenpflichtige Essential-Abo ändert im vorliegenden Account nichts am Zwei-Link-Limit. Erst Advanced für 43,99 Euro erhöht das Kontingent auf acht Facebook-Link-Beiträge. Wer unbegrenzt externe Links veröffentlichen möchte, landet in diesem Fall beim Max-Tarif für 439 Euro im Monat.
Diese Euro-Preise und Kontingente gelten nicht automatisch für alle Nutzer. Meta stellt ausdrücklich klar, dass sich das konkrete Angebot je nach Region, App und Account unterscheiden kann.
Meta One ist mehr als ein „Link-Abo“
Es wäre trotzdem verkürzt, Meta One nur als Bezahlschranke für Facebook-Links zu beschreiben. Das Abo bündelt je nach Tarif zahlreiche zusätzliche Funktionen – darunter Verifizierung, Schutz vor Nachahmung, erweiterte Statistiken, Support, Planungsfunktionen und KI-Werkzeuge.
Interessant wird es dort, wo Meta zusätzliche Link-Möglichkeiten ausdrücklich den höherwertigen professionellen Funktionen zuordnet. Auf der detaillierten Tarifseite kostet Advanced 49,99 US-Dollar pro Profil und umfasst zusätzliche Link-, Analyse- und Veröffentlichungsfunktionen. Expert kostet dort 149 Dollar, Max 499 Dollar pro Profil.
Auch dieses „pro Profil“ ist relevant. Wer mehrere professionelle Facebook-Seiten oder zusätzlich Instagram-Profile betreibt, sollte genau prüfen, welches Konto durch das jeweilige Abo abgedeckt wird. Aus einem scheinbar überschaubaren monatlichen Preis können bei mehreren Auftritten entsprechend höhere Kosten werden.
Meta Verified verschwindet unterdessen nicht sofort. Laut Meta ändert sich für bestehende Meta-Verified-Abonnenten zunächst nichts; der Konzern arbeitet an einer Migration in die neuen Meta-One-Strukturen.
Externe Links waren auf Facebook ohnehin schon selten geworden
Die Einschränkung trifft einen Bereich, der auf Facebook bereits seit Jahren an Bedeutung verliert.
Laut Metas „Widely Viewed Content Report“ enthielten im ersten Quartal 2026 in den USA 98,7 Prozent der angesehenen Facebook-Beiträge keinen Link zu einer externen Website. Nur 1,3 Prozent der betrachteten Beiträge führten überhaupt nach außerhalb von Facebook. 2022 waren es laut Social Media Today noch 9,8 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf organische Feed-Aufrufe in den USA und lassen sich nicht eins zu eins auf jedes Land oder jede einzelne Facebook-Seite übertragen.
Nun kommt für manche professionelle Seiten zusätzlich eine harte quantitative Grenze hinzu: Nach zwei kostenlosen Link-Beiträgen pro Monat wird auf ein Abo verwiesen.

Dabei ist wichtig, nicht aus einzelnen Screenshots die falsche Schlagzeile „Facebook verbietet ab sofort Links“ zu machen. Meta hat nicht erklärt, dass sämtliche Facebook-Seiten künftig diesem Modell unterliegen. Öffentlich ist auch nicht bekannt, wie viele Accounts bereits betroffen sind oder wie schnell der Test weiter ausgerollt wird. Publisher-Seiten sollen nach den bisherigen Angaben weiterhin vom Test ausgenommen sein.
Was sich inzwischen aber belegen lässt: Das Zwei-Link-Limit existiert, es erreicht mehr Seiten als noch Ende 2025, und betroffene Accounts werden direkt auf Meta One als Möglichkeit für zusätzliche Link-Beiträge verwiesen.
Für Faktenchecks ist ein Link mehr als Werbung
Für einen Online-Shop kann ein externer Link zu einem Produkt führen, für einen Veranstalter zur Buchung. Bei Medien, NGOs oder Faktencheck-Organisationen erfüllt er noch eine andere Funktion: Er führt zur eigentlichen Recherche.
Ein seriöser Faktencheck kann kaum aus einem Facebook-Posting mit dem Satz „Das ist falsch, glaubt uns“ bestehen. Leserinnen und Leser sollen nachvollziehen können, welche Quellen wir verwendet haben, woher eine Behauptung stammt und warum wir zu einer bestimmten Einordnung kommen. Dafür braucht es Platz für Belege und Kontext.
Bei Mimikama entstehen an manchen Tagen zehn bis fünfzehn Artikel, Warnungen und Faktenchecks. Zwei Links im Monat wären für diese redaktionelle Arbeit praktisch bedeutungslos. Selbst acht oder zwanzig Link-Beiträge aus einem kostenpflichtigen Tarif würden nur einen kleinen Teil unserer Veröffentlichungen abdecken.
Dass Publisher bislang vom Test ausgenommen sein sollen, entschärft die unmittelbare Situation für redaktionelle Angebote. Am grundsätzlichen Problem ändert das wenig: Wer seine gesamte Verbindung zum Publikum auf einer fremden Plattform aufbaut, kann deren Regeln nicht kontrollieren.
Facebook ist ein Kanal – unsere Recherche liegt auf Mimikama
Facebook bleibt für viele Organisationen ein wichtiger Ort, um Menschen zu erreichen. Auch wir werden dort weiterhin informieren. Die Entwicklung zeigt aber ziemlich deutlich, wie wenig Kontrolle Seitenbetreiber über ihre dort aufgebaute Reichweite tatsächlich haben.
Facebook entscheidet, welche Inhalte Reichweite bekommen. Die Plattform kann Formate priorisieren, Funktionen verändern und bisher kostenlose Werkzeuge in kostenpflichtige Pakete verschieben. Genau das erleben manche Seiten derzeit beim externen Link.
Deshalb werden direkte Wege zu unseren Leserinnen und Lesern immer wichtiger. Für Mimikama bedeutet das unsere Website, unsere Newsletter und den Mimikama Club. Dort hängt der Zugang zu unseren vollständigen Recherchen nicht davon ab, ob Facebook gerade den dritten externen Link eines Monats erlaubt.
Wer unsere Faktenchecks und Warnungen direkt bekommen möchte, findet hier unsere Newsletterangebote:
Im Mimikama Club veröffentlichen wir unsere Artikel und Warnungen ebenfalls direkt für die Community.
Als wir im Dezember 2025 über das Zwei-Link-Limit berichteten, war die entscheidende Frage noch, ob aus dem begrenzten Test mehr werden würde.
Neun Monate später zeigt sich: Der Test ist geblieben, er erreicht offenbar mehr Seiten – und Meta hat inzwischen ein Abo-System aufgebaut, in dem zusätzliche Link-Möglichkeiten ausdrücklich zu den kostenpflichtigen Funktionen gehören.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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