„Das darf man ja heute nicht mehr sagen.“ Den Satz hört man am Stammtisch, und man liest ihn ständig unter Postings. Manchmal steckt eine echte Erfahrung dahinter, manchmal ein Gefühl. Fast immer werden dabei aber Dinge vermischt, die wenig miteinander zu tun haben.
Ein Beispiel. Jemand schreibt auf Facebook eine zugespitzte Meinung zu einem politischen Thema. Jetzt kann Verschiedenes passieren: Hunderte Leute schreiben darunter „So ein Blödsinn“. Facebook entfernt den Beitrag. Der Chef spricht die Person am Montag darauf an. Oder jemand erstattet Anzeige. Alle vier Male fühlt es sich an wie: Das durfte ich nicht sagen. Tatsächlich sind es vier völlig verschiedene Vorgänge.
Mit einer einzigen Frage lässt sich fast jeder solche Fall einordnen: Wer verhindert hier eigentlich was?
Vier Ebenen, die online oft in einen Topf geworfen werden
Der Staat
Was passieren kannAnzeige, Strafverfahren, Urteil
Nach welchen RegelnNur nach Gesetzen, die genau beschreiben, was verboten ist
Was man tun kannSich verteidigen, Rechtsmittel, am Ende Gerichte
Die Plattform
Was passieren kannBeitrag gelöscht, Reichweite begrenzt, Konto gesperrt
Nach welchen RegelnEigene Hausregeln und Gesetze
Was man tun kannBeschwerde bei der Plattform, in der EU auch bei Schlichtungsstellen
Arbeitgeber oder Veranstalter
Was passieren kannKündigung, Ausladung, Vertrag endet
Nach welchen RegelnVerträge, Hausrecht, Arbeitsrecht
Was man tun kannBeratung, etwa bei der Arbeiterkammer oder einer Gewerkschaft, im Streitfall Gericht
Andere Menschen
Was passieren kannWiderspruch, Spott, Boykottaufrufe, Shitstorm
Nach welchen RegelnKritik ist selbst eine Meinungsäußerung
Was man tun kannBei Drohungen oder Beleidigungen: Anzeige
Nur in der ersten Spalte greift der Staat selbst ein. Die anderen drei können trotzdem hart treffen.
Vereinfachte Darstellung für Österreich und Deutschland. Ob eine einzelne Entscheidung rechtmäßig war, lässt sich nur am konkreten Fall klären. Stand: September 2026. Quelle: Mimikama
Was schützt die Meinungsfreiheit eigentlich?
In Österreich steht die Meinungsfreiheit in einem sehr alten Gesetz, dem Staatsgrundgesetz von 1867. Dort heißt es: Jeder darf seine Meinung „innerhalb der gesetzlichen Schranken frei äußern“. Dazu kommt die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie gilt in Österreich wie Verfassungsrecht und schützt in Artikel 10 ebenfalls die freie Meinungsäußerung.
In Deutschland steht die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort findet sich auch der Satz: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Gemeint ist vor allem, dass der Staat Texte nicht vorab prüfen und genehmigen darf. Grenzen gibt es aber auch hier: Das Grundgesetz nennt ausdrücklich die allgemeinen Gesetze, den Jugendschutz und die persönliche Ehre.
Wichtig ist, was damit gemeint ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon 1976 klargestellt: Geschützt sind nicht nur Meinungen, die gut ankommen. Geschützt sind auch Äußerungen, die andere verletzen, schockieren oder beunruhigen. Meinungsfreiheit gilt also gerade dann, wenn es unbequem wird.
Gleichzeitig hat dieses Recht eine klare Richtung. Es schützt vor allem davor, dass der Staat Äußerungen verbietet oder bestraft. Es verpflichtet aber niemanden, einer Meinung zuzustimmen, sie weiterzuverbreiten oder jemandem eine Bühne zu geben. Bei großen Plattformen ist das allerdings nicht ganz so einfach – dazu gleich mehr.
Wo endet das, was man sagen darf?
Auch die Menschenrechtskonvention sieht Grenzen vor. Der Staat darf die Meinungsfreiheit einschränken, wenn ein Gesetz das vorsieht und es nötig ist, etwa um den guten Ruf oder die Rechte anderer zu schützen.
In Österreich betrifft das zum Beispiel diese Fälle: Jemand droht einem anderen Menschen. Jemand verbreitet über eine Person Behauptungen, die ihrem Ruf schaden. Jemand beschimpft eine Person schwer. Jemand ruft zu Gewalt gegen eine Gruppe auf oder stachelt zu Hass auf – das nennt das Gesetz Verhetzung. Und wer den Nationalsozialismus verherrlicht, verstößt gegen das Verbotsgesetz. In Deutschland ist es ähnlich: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung und Volksverhetzung sind dort strafbar.
Diese Grenzen sind enger, als oft vermutet wird. Bei der österreichischen Verhetzung reicht es zum Beispiel nicht, dass eine Aussage derb ist. In einer Variante muss es dem Täter laut Justizministerium darauf ankommen, die Menschenwürde anderer zu verletzen. Ob eine Äußerung strafbar ist, entscheiden am Ende Gerichte, und zwar im Einzelfall und mit Blick auf den Zusammenhang. Strafbar ist nicht, was stört, sondern was ein Gesetz genau beschreibt.
Und wenn Facebook den Beitrag löscht?
Dann hat nicht der Staat entschieden, sondern ein privates Unternehmen. Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube haben eigene Hausregeln. Wer sich anmeldet, stimmt ihnen zu. Zusätzlich müssen die Plattformen Gesetze einhalten.
Weil diese Plattformen heute so wichtig für öffentliche Debatten sind, gelten für sie in der EU aber besondere Pflichten. Das regelt der Digital Services Act, ein EU-Gesetz für Onlinedienste. Löscht eine Plattform einen Beitrag oder schränkt sie seine Sichtbarkeit ein, muss sie das begründen. Sie muss eine Möglichkeit zur Beschwerde anbieten. Und wer mit der Antwort nicht zufrieden ist, kann sich an unabhängige Schlichtungsstellen wenden.
Das ist auch nötig. Plattformen entscheiden oft mithilfe von Computerprogrammen, und die verstehen Ironie oder Zusammenhang nicht immer. Manchmal löschen sie etwas, das erlaubt war. Manchmal bleibt etwas stehen, das hätte verschwinden müssen. Eine Löschung ist keine staatliche Zensur – sie kann aber trotzdem falsch sein. Ob eine bestimmte Entscheidung richtig war, zeigt nur der Blick auf den konkreten Fall.
Wenn der Job oder die Bühne weg ist
Eine andere Ebene sind Arbeitgeber, Veranstalter oder Werbepartner. Ein Vortrag wird abgesagt, ein Vertrag nicht verlängert, jemand verliert die Stelle. Auch das sind private Entscheidungen. Sie folgen Verträgen, dem Hausrecht oder schlicht geschäftlichen Überlegungen.
Solche Entscheidungen können gerechtfertigt sein. Sie können auch unfair sein. Ob etwa eine Kündigung wegen einer Äußerung rechtmäßig war, klärt im Streitfall ein Gericht. Beratung bekommen Beschäftigte in Österreich zum Beispiel bei der Arbeiterkammer, in Deutschland etwa bei Gewerkschaften oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Gerade hier werden Geschichten online oft verkürzt. Aus „nach mehreren Beschwerden und einem Gespräch wurde der Vertrag nicht verlängert“ wird schnell „wegen eines Postings gefeuert“. Manchmal stimmt die kurze Version. Manchmal fehlt ihr ein großer Teil. Deshalb lohnt sich immer die Frage, welche Folge wirklich belegt ist.
Und wenn einfach alle widersprechen?
Ein Shitstorm fühlt sich für Betroffene oft an wie ein Redeverbot. Rechtlich ist Widerspruch aber das Gegenteil davon: Wer kritisiert, nutzt selbst seine Meinungsfreiheit. Auch der Aufruf, ein Produkt nicht mehr zu kaufen, ist erst einmal eine Meinung.
Trotzdem kann Kritik kippen. Wer eine Person bedroht, massenhaft beleidigt oder über längere Zeit im Netz belästigt, kann sich strafbar machen. Belastend kann es auch unterhalb dieser Grenze werden, etwa wenn Hunderte Menschen beim Arbeitgeber anrufen oder die Wohnadresse im Netz auftaucht.
Beide Richtungen gibt es also. Nicht jede heftige Kritik ist ein „Canceln“. Und nicht jeder Druck ist harmlos, nur weil er legal ist. Das eine kleinzureden ist genauso wenig hilfreich, wie das andere zu dramatisieren.
Warum fühlen sich trotzdem so viele vorsichtig?
Umfragen zeigen ein auf den ersten Blick widersprüchliches Bild. Das Institut Unique Research hat 2025 für das Magazin Der Pragmaticus rund 800 Menschen in Österreich befragt.
Frei fühlen – und trotzdem schweigen
mehr als 2 von 3
fühlen sich in ihrer Meinungsfreiheit gar nicht oder kaum eingeschränkt.
82 %
behalten ihre Meinung im Zweifel lieber für sich, wenn sie glauben, dass sie gesellschaftlich nicht erwünscht ist.
Beides gleichzeitig ist möglich: sich frei fühlen und trotzdem vorsichtig sein.
In derselben Umfrage gaben 11 Prozent an, zuletzt konkrete Nachteile wegen einer Meinung erlitten zu haben. Von denen, die auf Social Media aktiv sind, war laut Umfrage nur eine Minderheit selbst von Löschungen betroffen.
In Deutschland fragt das Institut Allensbach seit Jahrzehnten, ob man seine politische Meinung frei sagen kann. Im Oktober 2025 bejahten das 46 Prozent. Das Institut schreibt dazu selbst: Die meisten, die sich eingeschränkt fühlen, wissen genau, dass ihnen kein Gesetz etwas verbietet. Sie reagieren auf ein Klima, das sie als unduldsam erleben.
Das Gefühl ist also echt, und es verdient Aufmerksamkeit. Es beschreibt aber nicht, was der Staat verbietet, sondern wie Menschen die Reaktion ihrer Umgebung einschätzen. Wer beides auseinanderhält, versteht viele Debatten besser.
Wie man einen Fall selbst einordnet
Auch Faktenchecks werden gelegentlich „Zensur“ genannt. Ein Mimikama-Artikel löscht aber keinen Beitrag und sperrt kein Konto. Er stellt eine Prüfung daneben, mit Quellen, die jeder selbst nachlesen kann. Genau so lässt sich auch jeder angebliche „Das darf man nicht mehr sagen“-Fall angehen: erst nachsehen, was passiert ist, dann urteilen.
Drei Fragen, wenn jemand sagt: „Das darf man nicht mehr sagen“
Was wurde wirklich gesagt?Die Originalquelle mit Datum und Zusammenhang – nicht nur ein Screenshot.
Wer hat entschieden?Ein Gericht, eine Plattform, ein Arbeitgeber – oder haben nur andere widersprochen?
Welche Folge ist belegt?Nicht, was über den Fall erzählt wird, sondern was dokumentiert ist.
