KURZMELDUNG · ITALIEN
In einer rund vier Sekunden langen Aufnahme sagt Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zweimal: „Io sono Giorgia Meloni“. Am 5. Oktober 2026 reichte sie die Aufnahme beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO, ein. Sie beantragt damit eine Klangmarke – auch als rechtliche Reaktion auf KI-Stimmen und Deepfakes.
Nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA soll die Marke zusätzliche rechtliche Möglichkeiten gegen das Klonen und die missbräuchliche Nutzung von Melonis Stimme schaffen. Der Antrag betrifft unter anderem herunterladbare multimediale Inhalte, kulturelle Aktivitäten und die Organisation politischer Veranstaltungen.
Eine Klangmarke macht Melonis Stimme nicht pauschal zu ihrem Eigentum. Geschützt werden soll ein konkretes akustisches Kennzeichen in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen. Satire, journalistische Berichterstattung oder politische Auseinandersetzungen können rechtlich anders zu beurteilen sein. Je nach Nutzung können außerdem Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Betrugsrecht oder Plattformregeln eine Rolle spielen.
Das EUIPO führte den Antrag zunächst als „under examination“, also in Prüfung. Ob und in welchem Umfang die Marke eingetragen wird, ist damit noch offen. Ebenfalls unklar ist, wie wirksam sie gegen anonyme Deepfakes, nicht kommerzielle Veröffentlichungen oder Inhalte außerhalb der Europäischen Union wäre.
KI-Sprachgeneratoren können Stimmen bereits aus kurzen Aufnahmen nachahmen. Bei bekannten Personen gibt es dafür reichlich öffentliches Audiomaterial. Das erleichtert gefälschte politische Aussagen, erfundene Interviews und betrügerische Werbung. Der Fall Meloni zeigt deshalb vor allem eines: Eine vertraute Stimme ist zunehmend kein verlässlicher Beweis mehr dafür, wer tatsächlich gesprochen hat.
Quellen
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