Trotz ausgesetzter WehrpflichtZahl der Kriegsdienstverweigerer verdreifacht sich
Das Grundgesetz erlaubt es, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Beim zuständigen Bundesamt stapeln sich die Anträge von Reservisten, Soldaten und Ungedienten. Beratungsstellen berichten von einem auffälligen Zulauf.
Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung steigt nach dem Beschluss des neuen Wehrdienstes rasant an. „Im Zeitraum Januar bis August 2026 sind im BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Anm. d. Red.) insgesamt 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen“, sagte eine Sprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Im gesamten Jahr 2025 gab es laut dem Bundesamt lediglich 3879 Anträge, 2024 waren es 2249.
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung reichen nicht allein Reservisten und aktive Soldaten ein, sondern – trotz ausgesetzter Wehrpflicht – auch Ungediente. Die entsprechenden Beratungsstellen melden einen wachsenden Zulauf. Die geopolitischen Spannungen zwischen der Nato und Russland verunsichern offenbar viele Menschen.
„Unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen“, betonte die BAFzA-Sprecherin. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung sei schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einzureichen. Dieses leite ihn nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen der Musterung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter. Die Behörde entscheide dann über den Antrag.
Die Einreichung erfordert folgende Unterlagen: ein kurzes, unterschriebenes Anschreiben unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach dem Grundgesetz, einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf sowie eine ausführliche persönliche Darlegung der Gewissensgründe. Dabei seien folgende Dokumente notwendig: Ein kurzes Anschreiben mit Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Grundgesetzes inklusive Unterschrift, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf sowie eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung, in der die Beweggründe für die Gewissensentscheidung dargestellt werden.
