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Startseite»Nachrichten»Durchschnittlich bei 2,9 Prozent: Linnemann rechnet 2027 mit stabilem Krankenkassen-Zusatzbeitrag
Nachrichten

Durchschnittlich bei 2,9 Prozent: Linnemann rechnet 2027 mit stabilem Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 14, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Durchschnittlich bei 2,9 ProzentLinnemann rechnet 2027 mit stabilem Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Die Finanzlage der Krankenkassen bleibt trotz Reform angespannt, warnt Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Nach mehreren Erhöhungen soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte zum Jahreswechsel unverändert bei 2,9 Prozent bleiben. Ob sich alle Krankenkassen an die Empfehlung des Schätzerkreises halten, ist allerdings offen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland bleibt im kommenden Jahr voraussichtlich stabil bei 2,9 Prozent. Diese Höhe empfahl am Mittwoch der Schätzerkreis der GKV auf der Grundlage seiner Ausgaben- und Einnahmenschätzung für 2027. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aber nur eine Rechengröße. Die tatsächliche Höhe legt jede Krankenkasse individuell fest. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig. Insgesamt zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also je zur Hälfte 17,5 Prozent des Bruttolohns an die Krankenkassen.

Dies ist aber keine Garantie, dass es nicht doch zu Beitragssteigerungen kommt. Für 2026 war der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent festgelegt worden. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt derzeit nach GKV-Angaben gut 3,1 Prozent.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann erklärte, man habe das wichtigste Ziel erreicht: „Nach wiederholten Beitragserhöhungen ist das ein gutes Zeichen.“ Man rede die Probleme aber nicht schön. „Denn klar ist auch: Die Finanzlage der Krankenkassen bleibt trotz Reform angespannt. Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen und ihre Finanzierung dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen.“

Der Schätzerkreis setzt sich aus Fachleuten des Gesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Festgelegt wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Gesundheitsministerium bis zum 1. November eines Jahres.

Quelle: ntv.de, bho/rts

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