Vorgehen gegen Pläne in BerlinDobrindt will „Vergesellschaftungs-Fetisch“ beenden
Die Vergesellschaftungspläne der möglichen rot-grün-roten Koalition in Berlin lösen auf Bundesebene eigene Gesetzesvorhaben aus. Innenminister Dobrindt will die Übernahme der Bestände von Wohnungsgesellschaften verhindern.
Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen genau regeln und damit erschweren. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild“-Zeitung.
Auslöser für das Gesetzesvorhaben sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereitgestellt werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Firmen sind von der Maßnahme ausgeschlossen. Auch Wohnungen, die seit 2021 errichtet worden sind oder sich im Bau befinden, betrifft die geplante Vergesellschaftung nicht. Linke, Grüne und SPD einigten sich auch auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.
Nach Dobrindts Angaben soll das geplante Investitionsschutzgesetz drei zentrale Vorgaben enthalten: Erstens sollen bei Verstaatlichungen Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein. Dieser müsse durch ein Wertgutachten ermittelt werden. Zweitens soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.
Drittens soll eine Vergesellschaftung nach Dobrindts Plänen nur möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein.
Die Bundesregierung hatte sich auf ein solches Gesetzesvorhaben geeinigt, um Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene zu erschweren.
