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Startseite»Nachrichten»Verfassungswidrige Forderung: Berliner JU will Bundeswehr gegen Schüler einsetzen
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Verfassungswidrige Forderung: Berliner JU will Bundeswehr gegen Schüler einsetzen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 25, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Verfassungswidrige ForderungBerliner JU will Bundeswehr gegen Schüler einsetzen

Soldaten gegen Schülerproteste? Eine Forderung der Jungen Union in Berlin-Mitte. (Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen)

Am kommenden Wochenende könnte es in mehreren deutschen Städten zu Schülerprotesten kommen. Die Junge Union in der Hauptstadt möchte daher die Bundeswehr einsetzen und die Demonstrationen „unterbinden“.

Die Junge Union Berlin-Mitte will mit Blick auf angekündigte Schülerproteste in der Hauptstadt die Bundeswehr einsetzen. „Am 31.10. sollen die sogenannten ‚Schüler‘-Proteste in Berlin stattfinden. Paris hat gezeigt, was Hasser der freiheitlichen, demokratischen Welt anrichten“, schreibt die Jugendorganisation der CDU zu einem Instagram-Beitrag. „Wir fordern, vorsorglich die Bundeswehr zur Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung hinzuzuziehen. Um Terror wie in Paris zu verhindern.“

Das zum Beitrag gehörende Bild ist von der JU mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden und zeigt eine Menschenmenge vor dem Brandenburger Tor sowie zwei behelmte Soldaten der Bundeswehr in Kampfmontur. Der Beitrag ist musikalisch mit der deutschen Nationalhymne unterlegt.

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Einsatz zur polizeilichen Absicherung einer Demonstration ist verfassungswidrig. Nur im Fall einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung ist ein Einsatz im Inneren in einem ganz engen verfassungsrechtlichen Rahmen möglich.

Bei einem „inneren Notstand“ kann die Bundesregierung Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen, sofern die Kräfte der Landes- und Bundespolizeien dazu nicht ausreichen, wie aus dem Grundgesetz hervorgeht.

Allerdings sind weder „militärisch bewaffnete Aufständische“ in der Hauptstadt zu erwarten, noch ist eine Überforderung der Polizei ersichtlich. Die Berliner Polizei hatte erst am Samstag mitgeteilt, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen, dass in zunehmendem Maße zu Blockaden oder Protesten an Schulen aufgerufen werde. Man stelle sich auf einen umfangreichen Einsatz am kommenden Samstag ein, für welchen Proteste in Berlin angekündigt sind. Die Proteste lehnen sich an die in vielen europäischen Ländern derzeit stattfindenden Demonstrationen an. Viele Aufrufe in Deutschland gehen auf die Gruppe „Gen Z regelt“ zurück, die sich explizit von Gewaltaufrufen distanziert.

JU fordert Demo-Verbote

Im Rahmen von „Amtshilfe“ können Behörden ferner die Bundeswehr um administrative oder logistische Unterstützung bitten. Dies war beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall. Dabei dürfen aber explizit keine hoheitlichen Befugnisse oder Polizeiaufgaben übertragen werden. Darüber hinaus ist der Einsatz der Bundeswehr nur im Fall von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücken möglich.

Ergänzt wird der Beitrag der CDU-Jugendorganisation durch eine Forderung, die im Widerspruch zur Demonstrationsfreiheit steht. „Die geplanten ‚Schüler‘-Proteste müssen unterbunden werden“, heißt es von der CDU-Jugendorganisation.

Das „Unterbinden“ oder ein Verbot einer angemeldeten Versammlung ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Auflagen überhaupt möglich. Das Grundgesetz schützt die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 explizit. Nur bei einer „unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ kann eine Versammlung laut Versammlungsgesetz vor ihrem Beginn verboten oder diese nach Beginn aufgelöst werden. Das Bundesinnenministerium spricht dabei von einem „letzten Mittel“.

Quelle: ntv.de, lme

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