Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Keine Werbung für Chips, Cola und Co.

    Oktober 29, 2026

    Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

    Oktober 29, 2026

    EU-Zollreform: Was ist neu, wer bezahlt für Pakete und wie steht es um Produktsicherheit?

    Oktober 27, 2026

    Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig

    Oktober 22, 2026

    Smart-Meter eingebaut, aber monatelang nicht nutzbar

    Oktober 22, 2026
  • Nachrichten

    Kimmich-Rückkehr gegen BVB?: „Das Leben ist anders für Jo jetzt“

    Oktober 30, 2026

    Bayern-Ansage an Danks: Kompanys Vertreter hält sich trotz Klassiker an striktes Fußball-Verbot

    Oktober 30, 2026

    Kanzler Merz betritt bei Grenzbesuch die nordkoreanische Seite

    Oktober 30, 2026

    Zeitplan veröffentlicht: Hilfsaktion in Oleschky beginnt nach Minenräumung

    Oktober 30, 2026

    Fünf Meter langer Sumpfbewohner: Neue Dinosaurier-Art entdeckt – Fossil lag Jahrzehnte in Museum

    Oktober 30, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Ebay, Vinted, Flohmarkt: Keine Haft ab dem vierten Verkauf

    Oktober 30, 2026

    WKO warnt vor Register-Mails zur Aktualisierung 2027

    Oktober 30, 2026

    Ukraine: Pilzwolken-Video ist eine alte KI-Szene

    Oktober 30, 2026

    Trump behauptet, Solarmodule braten Tiere: Faktencheck

    Oktober 30, 2026

    Zugunglück bei Urda in Spanien: Altes Video im falschen Kontext

    Oktober 30, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung | Bildung

    Oktober 22, 2026

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026
  • Politik

    Feuer auf Rheinmetall-Baustelle in Hessen – Brandstiftung vermutet

    Oktober 30, 2026

    Krise in Automobilbranche: Gewinn bei Audi bricht drastisch ein

    Oktober 30, 2026

    Prüfung der Zusammenarbeit: US-Dienste warnten BND nach Hanning-Festnahme

    Oktober 30, 2026

    Deutsche Wirtschaft wächst überraschend im Sommer

    Oktober 30, 2026

    Nachruf auf Patrick Stewart: Er konnte Science-Fiction – und Shakespeare

    Oktober 30, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Klage in Rheinland-Pfalz: Wie viel Unterrichtsausfall ist zu viel?
Politik

Klage in Rheinland-Pfalz: Wie viel Unterrichtsausfall ist zu viel?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 30, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 30.10.2026 • 08:56 Uhr

Ein ehemaliger Schüler verklagt das Land Rheinland-Pfalz, weil während seiner Oberstufenzeit zu viel Unterricht ausgefallen sein soll. Mit dem Fall beschäftigt sich jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt.

Christoph Kehlbach

Elija Walk studiert mittlerweile Sozial- und Kommunikationswissenschaften. Darauf beworben hat er sich mit einem Abiturschnitt von 2,1. Das war das Resultat am Ende seiner Schulzeit. Doch eigentlich sei ein besserer Notenschnitt möglich gewesen, sagt er. Denn in seiner Oberstufenzeit an einem Gymnasium in Landau sind mehr als 400 Schulstunden nach Angaben der Familie ausgefallen.

Das habe ihn im Vergleich zu anderen Schülern und Schülerinnen, die regelmäßiger Unterricht hatten, benachteiligt. Und mit einem besseren Notenschnitt hätte er auch mehr Möglichkeiten gehabt. „Mit mehr Unterricht hätte ich möglicherweise bessere Prüfungsergebnisse erzielen können“, sagt er. „Vielleicht hätte ich dann ein anderes Studium gewählt.“

Wie vergleichbar sind die Abi-Leistungen?

Rund ein Drittel seines Unterrichts an einem Gymnasium in Landau sei in der Oberstufe ausgefallen, erzählt Walk. In den Leistungskursen, die besonders stark in die Abiturnote einfließen, sei es sogar noch mehr gewesen. Als dann die Prüfungen kamen, hätten er und seine Mitschüler nicht so viel Stoff gelernt wie Gleichaltrige an anderen Schulen.

Walk legte Widerspruch ein und klagt nun vor Gericht, mit dem Ziel einer Neubewertung seiner Abi-Leistungen. Die Kernfrage, mit der sich das Verwaltungsgericht Neustadt in Rheinland-Pfalz beschäftigen muss: Kann die Leistung von Schülern, bei denen viel Unterricht ausfällt, gleich bewertet werden wie die Leistung von Schülern, bei denen alle Stunden stattfinden?

Walk sagt, die Reaktionen von ehemaligen Mitschülern und Lehrern auf seine Bemühungen machten ihm Mut – fast alle seien positiv. Es gehe ihm nicht darum, Lehrer anzuprangern, deren Unterricht ausgefallen ist – sondern das System zu hinterfragen: Wie sollten Unterrichtsausfälle kompensiert werden – und wie werde Chancengleichheit im Abitur sichergestellt?

Klageziel ist die Neubewertung der Prüfungsergebnisse

Juristisch richtet sich die Klage von Walk gegen das Land Rheinland-Pfalz. Im Gerichtssaal wird das Land von der sogenannten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vertreten. Die ist für die gesamte Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz verantwortlich und auch für die Verwaltung des Personals, also der Lehrkräfte.

Walk sagt, dass er auch für künftige Schülergenerationen kämpfe. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage im Verwaltungsrecht ist es allerdings, dass der Kläger geltend macht, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Klagen alleine „zum Wohle der Allgemeinheit“ haben keine Aussicht auf Erfolg. Walks Klage ist daher gerichtet auf eine Neubewertung seiner Prüfungsergebnisse im Abitur.

Allgemeiner Gleichheitssatz verletzt?

Er beruft sich dabei auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Sein Anwalt Martin Malcherek, der auch politisch für die Linke aktiv ist, sagte dem SWR, Walk sehe eine Verletzung der Chancengleichheit. Und zwar, weil für ihn aufgrund der mangelnden Vorbereitung durch ausgefallenen Unterricht eben eine andere Prüfungssituation bestanden habe, als für andere Abiturienten.

„Wir wollen prüfen, ob die Leistung eines Schülers, der nur 60 von 100 Schulstunden tatsächlich unterrichtet wurde, nicht anders bewertet werden muss als die eines Schülers oder einer Schülerin, die das komplette rechtlich vorgegebene Soll an Unterricht erhalten hat“, sagt Malcherek.

Die Klage bewegt sich also in einem Spannungsfeld: Laut Grundgesetz und auch laut Schulgesetz von Rheinland-Pfalz untersteht das Schulwesen der staatlichen Aufsicht. Dazu zählt unter anderem auch die Organisation des Unterrichts. Die Verantwortung liegt also grundsätzlich beim Staat. Es gibt allerdings keine Verpflichtung des Staates, lückenlos den kompletten Unterricht, so wie er im Stundenplan vorgesehen ist, zu garantieren. Auch ist keine Höchstzahl von maximal zulässigen Ausfallstunden im Gesetz genannt.

Kernfrage dürfte also sein, ob der Unterrichtsausfall in Landau so extrem war, dass hieraus tatsächlich eine Verletzung von Walks Rechten als Schüler resultierte. Und dann in einem zweiten Schritt, was das konkret für seine Abiturnote bedeutet.

Im Eilverfahren hatte Elija Walk keinen Erfolg mit seinem Antrag, nun verhandelt das Verwaltungsgericht erstinstanzlich in der Hauptsache.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Feuer auf Rheinmetall-Baustelle in Hessen – Brandstiftung vermutet

Oktober 30, 2026

Krise in Automobilbranche: Gewinn bei Audi bricht drastisch ein

Oktober 30, 2026

Prüfung der Zusammenarbeit: US-Dienste warnten BND nach Hanning-Festnahme

Oktober 30, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026755 Aufrufe

Meta-Konto: Umstellung oder Phishing? Der Faktencheck

Oktober 18, 2026271 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202660 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202629 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.