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Startseite»Nachrichten»Gesetzentwurf liegt vor: Hubig will Gruppenvergewaltigungen härter bestrafen
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Gesetzentwurf liegt vor: Hubig will Gruppenvergewaltigungen härter bestrafen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Gesetzentwurf liegt vorHubig will Gruppenvergewaltigungen härter bestrafen

Die SPD-Ministerin verschärft das Sexualstrafrecht an vielen Stellen. (Foto: picture alliance/dpa)

Gruppenvergewaltiger sollen künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Justizministerin Hubig legt dazu einen Gesetzentwurf vor. Auch verbale sexuelle Belästigung fällt künftig unter das Sexualstrafrecht.

Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigte Gesetzentwurf zur Bestrafung verbaler sexueller Belästigung und zur Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigung ist fertig. Die SPD-Politikerin wird den Entwurf an diesem Montag an Länder und Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme verschicken, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit Verweis auf das Papier.

Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach der neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, „wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen“. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Es gehe dabei nicht um „missglückte Komplimente“, heißt es. 

Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei zwanzig Jahren liegen. In manchen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre.  Zur Begründung sagte Hubig: „Es hat zuletzt mehrfach Fälle gegeben, in denen Vergewaltigungen nicht mehr bestraft werden konnten – weil sie erst Jahre nach der Tat ans Licht kamen. Das waren Fälle, in denen die Täter ihre Opfer mutmaßlich betäubt hatten – und die Taten nur deshalb bekannt wurden, weil sie auf Video dokumentiert waren. Für mich ist klar: Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde.“ 

„Rote Linien für die Täter“

Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Verursachen Täter eine Schwangerschaft, soll ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten. 

Hubig sagte dem RND: „Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen – auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es braucht rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel – das gilt für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung. Die sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.“ 

Die SPD-Politikerin fügte hinzu: „Wir schließen Strafbarkeitslücken bei verbaler Belästigung. Wir erhöhen die Strafen bei Vergewaltigungen. Und wir stellen sicher, dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tat verfolgt und bestraft werden können. Unser Anspruch ist klar: Egal ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen.“

Quelle: ntv.de, mau

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