Vorfall nach DreharbeitenGericht verurteilt Reality-Star Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung
In der Reality-Show „Love Island V.I.P.“ geht es um Liebe, Lust und ausufernde Partys. Doch nach den Dreharbeiten geschah etwas, das das Amtsgericht München in einem Strafprozess beschäftigt hat. Yasin Mohamed wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Amtsgericht München hat den Reality-Star Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung nach der Dating-Show „Love Island V.I.P.“ verurteilt. „Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden“, sagte die Richterin. „Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.“
Das Gericht verhängte ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung – und blieb damit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die ein Jahr mehr gefordert hatte. Damit wäre die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht mehr möglich gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, muss Mohamed als Bewährungsauflage Sozialstunden leisten. Die Verteidigung kündigte direkt nach der Verurteilung an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 35-Jährige, der die Vorwürfe bestreitet, seine Mit-Kandidatin Sophie Imelmann im Sommer 2024 nach der Aufzeichnung der Sendung in einem Hotel in Griechenland vergewaltigte. Die 30-Jährige, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, brach nach dem Urteil in Tränen aus.
„Für den Angeklagten kein Sex“
Das Tatgeschehen sei zwar von einem „sehr ambivalenten Verhalten“ geprägt gewesen und eingebettet in eine „möglicherweise sich anbahnende Beziehung“, hieß es. Das Gericht sprach von einer „stark untypischen Vergewaltigung“. Es sei aber eben so, dass jemand, der sich über ein klares Nein hinwegsetze, den Tatbestand und die gesetzliche Definition der Vergewaltigung erfülle. Das Gericht geht von einer „bedingt vorsätzlichen“ Tat aus: „Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden“ – und habe es dann dennoch versucht.
Die Verteidigung hatte Freispruch für den Angeklagten gefordert und betont: „Für den Angeklagten gab es in dieser Nacht keinen Sex.“ Mohameds Anwalt Alexander Esser erhob vor allem in oft drastischen Worten Vorwürfe gegen die Betroffene und sprach von einer „Medien-Inszenierung“, die Imelmann in Gang gesetzt habe. Er sagte auch: „Ihr Image lebt von dem Schuldspruch des Angeklagten.“
Sie habe „zeitweise das Gefühl, dass die Reality-Show Einzug gehalten hat in den Gerichtssaal“, sagte Verteidigerin Daniela Gabler und sprach von „Drama und Theatralik“ sowie einem „ambivalenten Verhalten“ Imelmanns, das es Mohamed schwer gemacht habe zu erkennen, was sie möchte und was nicht.
Der aus zahlreichen Reality-Formaten bekannte Mohamed und die Schauspielerin Imelmann hatten bereits vor der Kamera Zärtlichkeiten ausgetauscht und die RTL-2-Show gemeinsam als sogenanntes Couple – also als Fernseh-Paar – verlassen. Im Hotelzimmer sei es nach den Dreharbeiten erneut zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten und auch zu sexuellen Handlungen gekommen. Das geben beide Seiten so wieder.
Entlarvende Tonaufnahme
Doch dann unterscheiden sich die Aussagen: Imelmann gibt an, sie habe mehrfach betont, sie wolle aus Angst vor einer Schwangerschaft und einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten keinen Geschlechtsverkehr. Trotz ihres deutlichen Neins sei der Angeklagte aber zweimal ohne ein Kondom in sie eingedrungen. Die heute 30-Jährige hatte die Vorwürfe gegen ihn bei Instagram öffentlich gemacht, daraufhin verlor Mohamed nach eigenen Angaben mehrere Fernsehformate, für die er bereits eingeplant gewesen sei – darunter auch das „Dschungelcamp“.
Mohamed hatte über eine Erklärung seiner Verteidiger angegeben, Imelmanns Wunsch respektiert und nichts gegen ihren Willen getan zu haben. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm in ihrem Plädoyer allerdings widersprüchliche Aussagen vor. So sei im Prozess auch eine Tonbandaufnahme thematisiert worden, in der er selbst eingeräumt habe, trotz des Neins von Imelmann in sie eingedrungen zu sein. „Das ist ein Geständnis, klarer geht’s gar nicht“, sagte Abdou Gabbar, der Rechtsanwalt von Imelmann, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt.
„Man ist so ineinander – ein Spiel“, zitiert Mohameds Verteidiger Esser aus dieser Tonbandaufnahme. Darin betone er auch, er habe die Situation als einvernehmlich wahrgenommen und nicht das Gefühl gehabt, die Grenzen der Schauspielerin zu ignorieren. Er habe das „nicht gecheckt“.
Das Nein der Schauspielerin sei „keinesfalls ein spielerisches Nein“ gewesen, betont dagegen die Staatsanwältin. „Man kann durchaus in einzelne sexuelle Handlungen einwirken“, sagte sie. Das bedeute aber nicht, dass man damit in alle möglichen sexuellen Handlungen einwillige. „Es bedarf hier keiner Schläge“, hieß es in ihrem Plädoyer, keine Gewalt oder keine Drohung, damit der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt sei. „Entscheidend ist lediglich, dass die Geschädigte keinen Geschlechtsverkehr wollte und dies erkennbar zum Ausdruck gebracht hat.“ Nebenklage-Vertreter Gabbar betonte, es gehe um „sexuelle Selbstbestimmung und dass Nein Nein heißt“.
