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Zivilklausel in der Forschung: Uni Kassel öffnet Pforten für Rüstungsindustrie

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 5, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Zivilklausel in der ForschungUni Kassel öffnet Pforten für Rüstungsindustrie

82,3 Prozent der Studierenden der Universität Kassel hatten sich zuletzt in einer Urabstimmung für den Erhalt der bestehenden Zivilklausel ausgesprochen. (Foto: IMAGO/Rüdiger Wölk)

An der Universität Kassel tobt seit Monaten ein Grundsatzstreit über die Grenzen wissenschaftlicher Forschung. Nun fällt der Senat eine umstrittene Entscheidung. Hunderte Studierende reagieren mit lautstarkem Protest, einige versammeln sich anschließend in einem Hörsaal.

Der Senat der Universität Kassel hat für eine Änderung der sogenannten Zivilklausel gestimmt. Das teilte die Universität mit. Die Klausel in der neuen Präambel der Grundordnung wird damit aufgeweicht. Die bisherige Regelung verpflichtete Forschung, Lehre und Entwicklung zur Ausrichtung auf ausschließlich zivile Zwecke und friedliche Ziele. Der neue Entwurf streicht den expliziten Bezug auf das Zivile und ermöglicht damit Kooperationen mit der Rüstungsindustrie.

Nach der Entscheidung gingen laut Polizei mehrere Dutzend Studierende in einen Hörsaal. Von einer Besetzung wolle man zunächst noch nicht sprechen, sagte eine Polizeisprecherin. Zudem protestierten mehrere Hundert Studierende gegen die Aufweichung der Klausel. Sie skandierten unter anderem „Shame on you“ und „Zivilklausel bleibt“.

Seit 2013 sah die Grundordnung der Hochschule qua Selbstverpflichtung vor, dass „Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel (…) ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet“ sind. Damit verbunden war ein Appell an die Forschenden, sich an zivilen Zwecken zu orientieren.

Künftig heißt es in der Präambel: „Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. In diesem Sinne sollen Forschung, Lehre und Transfer an der Universität friedlichen Zwecken dienen. Forschende und Lehrende sind sich insbesondere der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem zivilen und potenziell militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung.“

Ein Sprecher der Universität erklärte, mit dem neuen Text werde der „Friedensauftrag an die Universität präzisiert“. Die Betonung liege darauf, dass Forschung, Lehre und Transfer an der Uni friedlichen Zwecken dienen und gehe auch „nochmal genau auf die Schwierigkeit ein zwischen zivilen und militärischen Zwecken innerhalb dieser Forschungsinstitution“.

Entscheidung im Sommer vertagt

In einer ersten Lesung im Sommer hatte der Senat bereits eine neue Fassung beschlossen. „Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet“, hieß es darin. „Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen.“

Die Entscheidung über die Neuformulierung wurde damals aber vertagt. Denn an der Aufweichung der Klausel gab es massive Kritik, etwa aus der Studierendenschaft.

So hatte die Initiative „Zivilklausel bleibt“ für den Erhalt der Klausel in ihrer bisherigen Form gekämpft. Mit der Abschaffung habe sich der Senat dem Druck der Rüstungskonzerne gebeugt und das Vertrauen seiner Studierenden und Beschäftigten missbraucht, teilte sie nach der Entscheidung mit. Der Protest sei noch nicht vorbei, sagte Sprecherin Amalia Hast. „Wir fordern die Selbstverpflichtung zu zivilen Zwecken und werden uns weiter dafür einsetzen, dass der Friedensbegriff die Bedürfnisse der Menschen und nicht die Profitinteressen der Rüstungskonzerne in den Mittelpunkt stellt.“

82,3 Prozent der Studierenden der Universität Kassel hatten sich zuletzt in einer Urabstimmung für den Erhalt der bestehenden Zivilklausel ausgesprochen. Sie stimmten nach Angaben der Initiative für die bisherige Fassung und die Errichtung einer unabhängigen, bindenden und transparenten Ethikkommission. 16,9 Prozent stimmten demnach für die Abschaffung der Klausel. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 18,7 Prozent.

Initiative von Beschäftigten für Erhalt

Auch die Beschäftigteninitiative „Zivile Uni Kassel“ war für den Erhalt und die Stärkung der bisherigen Klausel eingetreten. 476 Beschäftigte, darunter 50 Professorinnen und Professoren, hatten der Initiative zufolge dieses Anliegen in einer Petition unterstützt. Militärische Forschung und Lehre widersprächen dem Profil der Universität Kassel, das für eine sozial gerechte und ökologisch wie ökonomisch tragfähige Zukunft stehe, hatte sie argumentiert.

„Die Neuformulierung der Zivilklausel wird der Universität und ihrem Profil nachhaltig schaden“, so Sprecher Anil Shah. Die professorale Mehrheit im Senat habe das klare Stimmungsbild von Studierenden und Beschäftigten ignoriert. „Ein ernsthafter und respektvoller Umgang mit Befürworter*innen der Zivilklausel fehlte weitgehend.“

Mit der Entscheidung haben künftig noch drei der 14 hessischen Hochschulen die Zivilklausel in ihren Satzungen verankert – die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Damit verpflichten sie sich sinngemäß, mit ihrer Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen. Sie hatten zuletzt angekündigt, daran festhalten zu wollen.

Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels ruft schon seit längerem zur Debatte über diese freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Militärforschung auf. Der SPD-Politiker appellierte zuletzt an sie, angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage die Ausgestaltung und Anwendung bestehender Zivilklauseln zu diskutieren.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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