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Politik

Bundestag beschließt härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 6, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 06.11.2026 • 12:28 Uhr

Täter mischen ihren Opfern K.o.-Mittel unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Der Bundestag hat für solche Taten härtere Strafen beschlossen. Wie können sich Opfer schützen – und was droht jetzt den Tätern?

Der Bundestag hat heute für eine Strafverschärfung beim Einsatz von sogenannten K.o.-Mitteln gestimmt. Diese werden von Tätern häufig verwendet, um ihre Opfer zu betäuben. Wer die Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll jetzt mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Bisher sah das Strafgesetz ein Mindestmaß von drei Jahren vor. Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs, laut dem K.o.-Tropfen nicht als „gefährliche Werkzeuge“ gelten.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge sagte im Parlament, wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen beimische, nehme diesem die Möglichkeit, sich zu wehren. Das sei „heimtückisch und widerwärtig“. Abgeordnete der Regierungskoalition sowie der Grünen und Linken erinnerten auch an den Fall Pelicot. Der Einsatz richte sich in den meisten Fällen gegen Frauen und sei eine „besonders perfide Tat“, erklärte die CDU-Abgeordnete Susanne Hierl.

Was sind K.o.-Tropfen?

„Unter K.o.-Mitteln, die alternativ auch als K.-o.-Tropfen bezeichnet werden, werden Substanzen/Substanzlösungen verstanden, die ein Täter bzw. eine Täterin einer betroffenen Person ohne deren Zustimmung verabreicht, um eine Ruhigstellung bzw. Willenlosigkeit herbeizuführen“, heißt es in einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt des Bundeskriminalamtes.

Bis zu 200 Substanzen kämen infrage, längst nicht nur als Tropfen, lautet eine Erklärung der Hilfsorganisation Weißer Ring. Häufig handelt es sich um die Mittel GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton). GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB auch zum Eigenkonsum verbreitet.

Wie bemerken Opfer die Verabreichung?

Laut Experten fangen die meisten K.-o.-Tropfen recht schnell an zu wirken – häufig schon nach wenigen Minuten. Die Wirkung kann laut Weißem Ring individuell unterschiedlich sein. Häufig werde aus anfänglicher Euphorie Schwindel und Übelkeit. Es könne auch zu Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust kommen. Bei einer hohen Dosis seien auch Atemprobleme möglich, bis hin zum Tod.

Allerdings ist der Nachweis von K.-o.-Tropfen nicht einfach. Gerade in Bars oder Clubs, wo auch Alkohol konsumiert wird, ist es für Opfer oft schwierig festzustellen, ob einem Getränk heimlich die farb- und geschmacklosen Mittel beigemischt wurden. Auch weil die Wirkung der von Alkohol ähneln kann – auch hier können zum Beispiel Gedächtnislücken auftreten.

Wie kann man sich schützen?

Die Bundesgeschäftsstelle der Opferhilfe Weißer Ring gibt konkrete Verhaltenstipps. Dazu gehört, offene Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und im Zweifel auszukippen, keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden anzunehmen und aufeinander aufzupassen. Im Verdachtsfall sollte sofort die 112 angerufen werden.

Vorsicht gilt demnach bei Armbändern oder Strohhalmen, die sich bei Kontakt mit bestimmten Substanzen verfärben und vor K.-o.-Mitteln schützen sollen. Sie könnten meist nur eine bestimmte Substanz erkennen – als K.-o.-Tropfen können aber vielfältige Mittel verwendet werden. Der Weiße Ring rät zudem, bei Unwohlsein oder Schwindel Freunde oder Personal um Hilfe zu bitten und nicht alleine zu bleiben.

Was tun, wenn man die Tropfen dennoch eingenommen hat?

Wenn man K.-o.-Tropfen verabreicht bekommen hat, sollte man – wenn möglich – sofort eine Notaufnahme aufsuchen. Dort gibt es auch ein Gegenmittel, das aber eine genaue Diagnose erfordert. Viele Wirkstoffe sind allerdings nur kurz nachweisbar – im Blut etwa sechs Stunden, im Urin etwa zwölf Stunden.

Opfer, in den meisten Fällen Frauen, sollten auch zur Polizei gehen, um die Tat anzuzeigen. Es gibt deutschlandweit Anlaufstellen, die eine vertrauliche Beweissicherung anbieten. Dort gibt es Hilfe, falls Opfer nach einer Gewalttat unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten möchten. Wegen der kurzen Nachweisbarkeit ist schnelles Handeln wichtig, rät der Weiße Ring.

Inzwischen gibt es bei vielen größeren Veranstaltungen sogenannte Awareness-Teams, die man ansprechen kann. Sie sind dafür zuständig, sich um Opfer von Übergriffen zu kümmern. Zudem bietet der Weiße Ring ein Opfer-Telefon, das unter der Nummer 116 006 zu erreichen ist.

Was hat sich jetzt bei den Strafen geändert?

Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits nach bisher geltendem Recht strafverschärfend berücksichtigt werden. Es handelt sich derzeit aber nicht automatisch um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, weshalb sich nur eine Mindeststrafe von drei Jahren ergibt.

Künftig ist nach dem neuen Gesetz eine Mindeststrafe von fünf Jahre vorgesehen, wenn K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen oder Raubtaten eingesetzt werden. Damit soll nach Worten von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der besonderen Gefahr Rechnung getragen werden, unter der vor allem Frauen stehen.

Reicht das?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit dem Gesetz eine stärkere Abschreckung potenzieller Täter erreichen. Die SPD-Politikerin sprach im Vorfeld der Debatte von einem „starken Stoppschild“. Abschreckung alleine helfe nie, sagte die Justizministerin weiter. „Wir brauchen Aufklärung, wir brauchen eine bessere Prävention – alles, was dazugehört.“

Die Grünen-Abgeordnete Linda Heitmann sagte im Bundestag, das Gesetz könne nur der Auftakt zu einer breiten Debatte sein. Derzeit hinke die Politik der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.

Aus Sicht der Hilfsorganisation „Kein Opfer“ sind härtere Strafen kaum mehr als Symbolpolitik. Die meisten Täter würden nämlich gar nicht erst überführt, sagte die Vorstandsvorsitzende des gemeinnützigen Vereins, Nina Fuchs, bei WDR 5. „Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, dann weiß man, dass es so gut wie keine Verurteilungen gibt. Und höhere Strafen helfen ja nur etwas bei Verurteilungen“, gibt Fuchs zu bedenken.

Die meisten Fälle werden ihren Angaben zufolge nie angezeigt – etwa aus Scham oder wegen der schwierigen Beweisführung. Als Opferhelferin plädiert sie dafür, Polizisten und Justizpersonal in Sachen „vertrauliche Spurensicherung“ zu schulen, damit sie die Dringlichkeit des Problems erkennen.

Gibt es Zahlen?

Gegen einen insgesamt rückläufigen Trend bei der Kriminalität in Deutschland ist die Zahl der registrierten Vergewaltigungen im vergangenen Jahr stark gestiegen. Fast 14.500 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall hat es 2025 laut Statistik des Bundeskriminalamts gegeben. Das waren 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

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Dr. Heinrich Krämer
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