KURZMELDUNG · SCHWEIZ
In Schweizer Firmenpostfächern landet eine Mail im Namen des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (EHRA). Sie verlangt eine Datenkorrektur binnen sechs Arbeitstagen und droht sonst mit der vorübergehenden Löschung des Eintrags. Cybercrimepolice.ch warnt seit 4. November 2026 vor der Fälschung.
Der Link führt zu einer Website, die einen Behördenprozess imitiert. Nach einer Referenznummer fragt sie Personen-, Firmen- und Kontaktdaten ab. Danach verlangt sie auch IBAN und Bankname. Fortschrittsanzeigen und eine Erfolgsmeldung sollen die Eingabe wie eine reguläre Prüfung aussehen lassen.
Auch das Handelsregisteramt Aargau warnt vor Mails, die eine sofortige Aktualisierung verlangen und mit der Löschung des Eintrags drohen. Das Amt erklärt, solche Nachrichten nicht zu versenden.
Unternehmensleitungen und Buchhaltung sollten die Aufforderung unabhängig prüfen. Entscheidend ist der Kontaktweg: Die offizielle Website muss selbst aufgerufen werden. Links und Kontaktdaten aus der verdächtigen Mail können wieder zu den Betrügern führen.
Laut Cybercrimepolice.ch könnten die abgefragten Angaben für spätere gezielte Mails oder Anrufe verwendet werden. Belegte Folgefälle nennt die Warnung nicht. Wer bereits Daten eingegeben hat, sollte Belege sichern, weitere Kontaktversuche kritisch prüfen und sich bei Missbrauch oder Schaden an die Kantonspolizei wenden.
Die Masche verbindet eine kurze Frist mit einer angeblich drohenden geschäftlichen Folge. Solcher Zeitdruck soll verhindern, dass Empfänger:innen den Absender über einen unabhängigen Weg prüfen – genau diese Prüfung durchbricht den Betrugsversuch.
Quellen
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