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Ärger beim Fliegen: Fesseln erlaubt? Was Fluggesellschaften bei Problempassagieren dürfen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 8, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Ärger beim FliegenFesseln erlaubt? Was Fluggesellschaften bei Problempassagieren dürfen

Bei American Airlines hat man für randalierende Passagiere Klebeband an Bord. Andere Airlines wählen auch mildere Mittel. (Foto: dpa)

Wenn ein Passagier an Bord eines Flugzeugs randaliert oder schon vor dem Abheben auffällig ist, gibt es verschiedene Ansätze für die Crew, ihn zur Räson zu bringen. Die letzte Entscheidung über das Vorgehen liegt beim Kapitän.

Trunkenheit, Beleidigungen oder Randale: Stören Passagiere andere Fluggäste oder werden handgreiflich, hat die Bordcrew mehrere Möglichkeiten. Sie ist laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft für solche Situationen geschult. Zunächst wird immer versucht, im Gespräch zu deeskalieren. Reicht jedoch die Ansprache nicht aus und gefährdet ein Passagier die Sicherheit, kann die Crew weitere Maßnahmen ergreifen.

In seltenen Fällen werden aggressive Passagiere am Sitz fixiert – so ist es kürzlich auf einem American-Airlines-Flug passiert. Das ist Teil der Schulungen von Crews für solche Situationen.

Fixieren mit Klebeband? Da gibt es Bedenken

Allerdings ist die konkrete Umsetzung unterschiedlich, wie das Fachportal aerotelegraph.com berichtet. So führe American Airlines Klebeband gezielt als Teil des sogenannten Restraint-Kits mit. Mit dem Band war der aggressive Passagier, der andere angegriffen haben soll, offenbar am Sitz festgemacht, wie auf Bildern und Videos zu sehen ist, die im Internet zu dem Vorfall kursieren.

Andere Airlines verzichten laut dem Bericht auf den Einsatz von Klebeband in solchen Situationen – unter anderem wegen Bedenken im Evakuierungsfall, da der Passagier dann kaum rechtzeitig das Flugzeug verlassen könnte. Zum Einsatz kommen stattdessen beispielsweise Kabelbinder oder Handschellen.

Gesetz erlaubt auch das Fesseln – Kapitän entscheidet

Die letzte Entscheidung über das Vorgehen liegt beim Kapitän. Er ist für einen sicheren Flug verantwortlich und trifft laut dem Branchenverband BDL die Entscheidung, welche Maßnahmen an Bord ergriffen werden. Dazu zählt laut deutschem Luftsicherheitsgesetz auch das Fesseln, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird“. Details, welche Mittel zum Fesseln genutzt werden dürften, nennt das Gesetz nicht.

Die Anwendung körperlicher Gewalt kann auch zulässig sein, aber nur dann, „wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen, keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind“.

International gilt laut aerotelegraph.com das Tokioter Abkommen von 1963 „faktisch als globale Basis der Bordgewalt der Flugzeugführung“, das auch von Deutschland ratifiziert wurde und dem Bericht zufolge der Crew „angemessene Maßnahmen einschließlich Zwangsmaßnahmen“ erlaubt, um Sicherheit und Ordnung an Bord zu gewährleisten.

Warum Trunkenheit und Aggressivität teuer werden kann

Der Kapitän entscheidet übrigens auch, ob er einen Passagier als gefährlich einstuft und gar nicht erst mitfliegen lässt. Etwa, weil er stark alkoholisiert ist. Beim Boarding achtet schon das Bodenpersonal auf auffälliges Verhalten. Aussicht, den Ticketpreis zurückzubekommen, haben Passagiere in solchen Fällen nicht. Auch Kosten für ein neues Ticket oder möglicherweise verpasste Anschlussflüge müssen sie selbst tragen, so der Branchenverband BDL.

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Schon beim Einsteigen achtet die Crew darauf, ob Passagiere sich auffällig verhalten. (Foto: picture alliance/dpa)

Richtig teuer kann es werden, wenn der Flug schon in der Luft ist und der Kapitän wegen des Verhaltens eines Passagiers den Flugplan ändern muss. So wie auch bei dem American-Airlines-Flug, der wegen des „Unruly Passengers“ auf dem Weg von Dallas nach Newark in Baltimore zwischenlanden musste.

In so einem Fall fordert die Airline womöglich Schadenersatz für die Kosten, die durch die außerplanmäßige Landung entstanden sind. Ein Dubliner Gericht zum Beispiel sprach dem Billigflieger Ryanair in einem ähnlichen Fall Anfang des Jahres rund 15.000 Euro Schadenersatz zu.

Zahlen musste diesen Betrag ein Mann, der laut Ryanair andere Passagiere und die Besatzung angegriffen hatte. Deswegen musste ein Flugzeug von Lanzarote nach Dublin im portugiesischen Porto zwischenlanden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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