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Politik

Bundesgerichtshof verweist Streit um falsches Künast-Zitat an EuGH

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 27, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 27.10.2026 • 16:35 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit der Grünen-Politikerin Künast gegen Meta an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Der soll prüfen, ob der Internetkonzern für die Löschung eines rechtswidrigen Memes verantwortlich ist.

Im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Facebook-Konzern Meta soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Rechtsfragen klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem Luxemburger Gericht das Verfahren rund um ein auf dem Social-Media-Portal Facebook verbreitetes sogenanntes Meme zur Vorabentscheidung vor.

Das Meme verbindet ein Bild von Künast mit einem vermeintlichen Zitat: „Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Die Text-Bild-Kombination wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt. Künast hat diesen Satz aber nie gesagt. Sie klagt gegen Meta auf Unterlassung und mindestens 10.000 Euro Entschädigung.

Künast: Löschung ist „Job des Konzerns“

Das „Ausgangsmeme“, die ursprünglich veröffentlichte Nachricht, wurde mittlerweile gelöscht. Vor Gericht will Künast erreichen, dass Facebook auch alle „kerngleichen“ Varianten löschen muss – und zwar ohne, dass sie Meta auf die einzelnen Internetadressen hinweisen muss. „Warum? Weil ich es nicht kann“, erklärte Künast in Karlsruhe. Man könne als Privatperson nicht 30 Leute einstellen, die weltweit sinngleiche Posts suchen. „Das ist schlicht und einfach der Job des Konzerns“, so Künast.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte den Unterlassungsanspruch 2024 bestätigt, einen Anspruch auf Schadenersatz aber abgelehnt.

Meta argumentiert hingegen, als „neutraler Hostingdienste-Anbieter“ müsse man nur konkret bezeichnete Beiträge entfernen. Man sei nicht verpflichtet, die Plattform Facebook proaktiv auf weitere persönlichkeitsrechtsverletzende Posts zu überprüfen.

EuGH: Online-Marktplätze müssen Anzeigen prüfen

Der BGH hatte im Februar 2025 schon mal über die Klage verhandelt, wollte dann aber eine Entscheidung des EuGH zu einem ähnlichen Fall abwarten. Der EuGH entschied Ende 2025, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für die Verbreitung personenbezogener Daten in dort veröffentlichen Anzeigen verantwortlich sind. Sie müssen demnach vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten prüfen und verhindern, dass solche Anzeigen kopiert und auf anderen Webseiten unrechtmäßig verbreitet werden.

Der BGH äußerte in der erneuten Verhandlung jetzt Zweifel, ob diese und andere EuGH-Entscheidungen auf die Künast-Klage übertragbar sind. Das Verfahren wurde bis zu einer Entscheidung aus Luxemburg erneut ausgesetzt.

Aktenzeichen VI ZR 64/24

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