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Politik

Bundestag und Bundesrat stimmen für Gebäudemodernisierungsgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 10, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 10.07.2026 • 15:19 Uhr

Kernpunkte der von der Ampel-Regierung eingeführten Regelungen sind gekippt: Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat zugestimmt.

Bundestag und Bundesrat haben die Rücknahme der strengen Heizungsregeln der Vorgängerregierung beschlossen. Beide Kammern verabschiedeten das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Öl-Heizungen weiter erlaubt wird.

Eine Einschränkung bleibt: Heizungen müssen zu einem steigenden Anteil und ab 2045 komplett mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Dann will Deutschland ab 2045 insgesamt klimaneutral sein.

Vermieter müssen sich an Kosten beteiligen

Das vorherige Gesetz der Ampel-Regierung sah vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Das schloss den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen quasi aus. Die neue Regierung geht davon aus, dass die Klimaziele auch erreicht werden, wenn herkömmliche Heizungen mit Biomethan oder -Gas, Bio-Öl oder Wasserstoff betrieben werden.

Wegen der erwarteten Zusatzkosten müssen sich Vermieter, die weiter auf Gas- oder Öl-Heizungen setzen, künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Viele Verbände warnen dennoch vor langfristig höheren Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte.

Das sieht das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor:

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Das soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.

Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten. Details dazu sind unklar.

Gesetz stößt auf scharfe Kritik

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller begrüßte das neue Gesetz und sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“

Scharfe Kritik kam hingegen aus der Opposition. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte: „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“

Deutsche Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde an

Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Deutsche Umwelthilfe sieht im Gebäudemodernisierungsgesetz einen Widerspruch zu den gesetzlichen Klimazielen und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.

BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend sagte, die Hitzewellen dieses Sommers seien „ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.“ Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an. Konkret in der Kritik steht etwa, dass die „Bio-Treppe“ bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Auch die „Grüngasquote“ wird bemängelt: Weder Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase seien bekannt.

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