In Deutschland hat die Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde erneut Fahrt aufgenommen. Befürworter und Gegner streiten über die Sperrklausel. Eine Reform des Wahlrechts gilt als möglich.
Die Fünf-Prozent-Hürde – bewährt seit 1953 im bundesdeutschen Wahlrecht. Sie soll verhindern, „dass sich der Bundestag in eine Vielzahl kleiner Gruppen aufspaltet und dadurch seine Handlungsfähigkeit verliert“, begründet die Bundeswahlleiterin die sogenannte Sperrklausel.
Und eine gute Begründung ist nötig: Bei der vergangenen Bundestagswahl schafften nur sechs der 29 angetretenen Parteien diese Hürde – womit knapp sieben Millionen Wählerinnen und Wähler der Kleinparteien nun nicht im Bundestag vertreten sind. Also weg mit den fünf Prozent, sagt nicht nur der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Auch Armin Willingmann, SPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, findet die Alternative gut: eine abgesenkte Drei-Prozent-Sperrklausel. Die würde verhindern, dass das Parlament zersplittert, sagte Willingmann dem Tagesspiegel.
Dem stimmt ein weiterer erklärter Sperrklausel-Gegner, der Linken-Politiker Bodo Ramelow, ausdrücklich zu: „Insgesamt sehe ich es demokratietheoretisch und -praktisch als hochgefährlich an, wenn die Zahl der abgegebenen Stimmen, die am Ende sich in keiner parlamentarischen Rückspiegelung mehr zeigen, immer weiter zunehmen.“
„Mündigem Bürger Entscheidung überlassen“
Nachfrage bei einem erklärten Anhänger der Sperrklausel auf Bundesebene: Günter Krings, Jurist und CDU-Bundestagsabgeordneter. „Wenn wir eine geringere Hürde hätten oder ganz auf die Sperrklausel verzichten, dann würden noch mehr Wähler kleinere Parteien wählen“, sagt dieser. „Das kann man demokratietheoretisch begrüßen. Ich halte es für gefährlich, weil Regierungsbildungen immer schwieriger werden, je mehr Partner daran beteiligt sind.“
Also sehenden Auges in Kauf nehmen, dass Wählerinteressen nicht durchdringen? Moment, sagt Günter Krings: „Der Wähler weiß ja, wenn er eine kleine Partei wählt, dass diese Gefahr droht – und da muss er abwägen: ‚Ist mir das so wichtig oder gehe ich auf Nummer sicher?‘ Da muss man dem Wähler als mündigem Bürger diese Entscheidung überlassen.“
Ramelow sieht Schwierigkeiten bei bevorstehender Wahl
Die Sperrklausel verhindert zuverlässig unübersichtliche Verhältnisse im Parlament – als mahnendes Beispiel dient die Weimarer Republik, als bis zu 15 Parteien im Parlament saßen. Der Preis dafür: Jede Stimme sollte bei Wahlen den gleichen Zähl- und Erfolgswert haben. Das Grundgesetz verspricht in Artikel 38 eine „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl“.
Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl im September in Sachsen-Anhalt beschreibt Linken-Politiker Ramelow ein weiteres Problem: „Wenn auch die SPD – und das möge bitte nicht geschehen – an der Fünf-Prozent-Hürde in Sachsen-Anhalt scheitern würde, wenn die Grünen und das BSW nicht reinkommen, die FDP weit weg vom Wiedereinzug in den Landtag ist, dann bleibt ein Drei-Parteien-System.“
Dann könnten, wegen der vielen unbeachteten Stimmen – es könnten zwischen zehn und 20 Prozent sein – schon die 41 Prozent für die AfD ausreichen, um die absolute Mehrheit zu erringen und die Landesregierung zu stellen. Zahlenmäßig wäre das vergleichbar mit der Thüringer Landtagswahl 2004, sagt Ramelow. Damals konnte die CDU unter Dieter Althaus mit 43 Prozent der Stimmen regieren, in der Opposition nur PDS und SPD, alle anderen Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.
Sperrklausel bereits in der Vergangenheit debattiert
Doch diese Sperrklausel-Debatte jetzt findet CDU-Politiker Krings falsch. Man ändere nicht das Wahlrecht, um in einem konkreten Bundesland eine AfD-Mehrheit zu verhindern. Zudem sei denkbar, dass sich rechts von der AfD weitere Parteien gründen: „Hatten wir ja schon mit der NPD, die sich heute Heimat nennt. Und wenn die mit dreieinhalb Prozent reinkäme und eine Regierungsmehrheit noch weiter rechts ermöglichte, wäre man auch nicht so richtig zufrieden.“
Politisch gibt es derzeit keine Mehrheit für eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Aber einen Weg schon: Bereits in der Vergangenheit hat es mehrere – allerdings erfolglose – Klagen gegen die Sperrklausel bei Bundestagswahlen gegeben. Aber bereits 1990, im Urteil zur ersten gesamtdeutschen Wahl, erklärte das Bundesverfassungsgericht auch, „dass die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden kann“.
Später, und in zwei Schritten, erklärte Karlsruhe die Sperrklausel für verfassungswidrig: Seit 2011 gibt es sie bei Europawahlen nicht mehr. Der Unterschied zu Bundestags- oder Landtagswahlen: Das Europäische Parlament wählt und stützt keine Regierung. Eine Sperrklausel, die die Stabilität der Exekutive gewähre, ist somit nicht nötig.
Mehr Wählern eine Stimme verschaffen
Dennoch wirbt Bodo Ramelow unverdrossen für das Aus der Sperrklausel. Das Gegenargument schwieriger Regierungsbildungen widerlegt er mit der eigenen Erfahrung als früherer Thüringer Ministerpräsident mit Regierungskonstellationen, die es so vorher nicht gab in der Bundesregierung.
Für Ramelow geht es darum, weit mehr Wählern eine Stimme zu verschaffen: „Deswegen wünsche ich mir, dass nicht reflexartig weggewischt wird, was Herr Papier zurecht thematisiert hat. Die Vitalisierung des Parlamentarismus ist dringend nötig. Wir brauchen keine AfD, die sagt, wir sprechen für die schweigende Mehrheit. Ich möchte, dass die schweigende Mehrheit selbst zu hören ist und eine Eigenvertretung hat.“ Aber vorher werden noch viele Wahlen abgehalten werden – mit Fünf-Prozent-Sperrklausel.

