Debatte ums ElterngeldDie Reichen kriegen wohl nie genug

Wenn Spitzenverdiener Elterngeld kassieren, ist das Wohlstandsverwahrlosung und führt den Sozialstaat ad absurdum. Dies muss dringend korrigiert werden.
Trotz rekordhoher Steuereinnahmen wachsen dem Finanzminister die Ausgaben über den Kopf, nun soll gespart werden. So weit, so einfach. Aber wo und wie, das ist nicht so einfach, denn der deutsche Sozial- und Umverteilungsstaat weiß sich zu wehren – selbst an Fronten, die bei nüchterner Betrachtung nicht zu halten sind. Eine davon ist das Elterngeld.
Die zuständige Familienministerin erwägt, rund 350 Millionen Euro beim Elterngeld zu streichen, um so den ihr auferlegten Sparbeitrag für den Bundeshaushalt des Finanzministers zu erbringen. Das sind läppische fünf Prozent der Gesamtausgaben von gut sieben Milliarden Euro, die 2024 in den Varianten „Basiselterngeld“, „ElterngeldPlus“ und „Partnerschaftsbonus“ an rund 1,7 Millionen Mütter und Väter flossen. Der Aufschrei ist trotzdem maximal.
Denn man muss wissen: Das Elterngeld wird derzeit auch an Paare gezahlt, die (insgesamt) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 175.000 Euro haben, das entspricht einem Brutto von 200.000 bis 210.000 Euro. Oder anders gesagt: Hier fließt eine Sozialleistung an Personen, die auf große Teile ihres Einkommens Spitzensteuersatz zahlen. Das ist grotesk.
Der deutsche Sozialstaat muss immer auch etwas mit der Bedürftigkeit der Leistungsempfänger zu tun haben, sonst hört er an dieser Stelle auf, Sozialstaat zu sein. Leicht ließe sich also begründen, warum diese Einkommens-Obergrenze drastisch gesenkt werden muss – und zwar nicht nur aus Sparzwängen, sondern Gründen von Vernunft, Augenmaß und Gerechtigkeit. Die Anspruchshaltung der Bestverdiener und die Spendierfreudigkeit des Sozialstaates treten das Gerechtigkeitsgefühl der Mitte und der unteren Mitte mit Füßen. Die Gesellschaft zerreißt. Wer Spitzenverdiener partout entlasten will, soll den Soli abschaffen oder sich an einer umfassenden Steuerreform versuchen. Es durch die Brust ins Auge des Sozialstaates zu versuchen, ist grundfalsch.
Weil das schlichtweg nicht von der Hand zu weisen ist, wechseln die Verteidiger der Elterngeld-Auswüchse kurzerhand die Straßenseite. Nein, nein, heißt es also, das Elterngeld sei ja gar keine Sozialleistung, weshalb es ohne Ansehen der Bedürftigkeit der Bezieher an alle ausgereicht werden könne. So ein Unfug – dessen Ausmaß sich auch daran zeigt, was das Elterngeld sonst noch sein soll, damit es weiter ohne kritische Nachfragen fließen darf.
Zum einen sei es Bevölkerungspolitik: Besonders Akademikerinnen oder Akademikerpaare sollen bewegt werden, (mehr) Kinder zu bekommen. Ganz unabhängig davon, ob in diesen Einkommensbereichen tatsächlich relativ wenig zusätzliches Geld bei der Familienplanung den Ausschlag gibt – messbarer Nutzen ist jedenfalls nicht eingetreten. Seit 2007 wird Elterngeld gezahlt, aber die gesamtdeutsche Geburtenrate ist mit einem kleinen Zwischenhoch Mitte der Zehner Jahre ziemlich genau dort wieder angelangt, wo sie 2007 stand – sehr niedrig.
Akademikerinnen wiederum kriegen weiterhin später und weniger Kinder als andere Gruppen von Frauen. Das hat vermutlich viele Gründe, doch das Elterngeld scheint sie nicht überwiegen zu können. Soll es trotzdem weitergezahlt werden? Ricarda Lang, Ex-Grünen-Chefin, meint: Ja! Weil ja die Geburtenrate sinke – woran das Elterngeld in der Vergangenheit aber, noch einmal, nichts Messbares verändert hat. Wir sollen etwas weiter versuchen, nicht nur obwohl, sondern weil es nicht funktioniert hat?
Da das Geburtenargument also in Wahrheit nicht überzeugt, wird das Elterngeld oft auch zu einem Mittel der Fachkräftegewinnung umgerubelt. Allerdings muss man dabei arg um die Ecke denken: Da das Elterngeld die Aufteilung der Betreuungsmonate unter den Lebenspartnern fördere, könne die Frau schneller ins Erwerbsleben zurück – wo allerdings der dazugehörende Mann logischerweise dann entsprechend fehlt. Ob das rechnerisch die Zahl der verfügbaren Fachkräftestunden erhöht, scheint fraglich und nicht erforscht zu sein. Reicht das, um zu rechtfertigen, dass an mehr als sieben Milliarden Euro Gesamtausgaben nichts gekürzt werden darf (nicht einmal dort, wie gesagt, wo die Bezieher im Geld schon schwimmen)?
Auch sei das Elterngeld fortschrittliche Gesellschaftspolitik, so wird argumentiert, animiere es doch die Väter zu mehr Erziehungsarbeit als früher. Tatsächlich jedoch ist der Bezug von Elterngeld diesbezüglich nur an lasche Bedingungen geknüpft, da es reicht, wenn der Vater zwei der vierzehn Monate Laufzeit übernimmt. Zwar darf sich jede Regierung mit parlamentarischer Mehrheit an gesellschaftlicher Steuerung und Leitbildveränderung versuchen. Aber der Steuerungseffekt dieser Kinderwunsch-Klempnerei scheint bislang arg eingeschränkt, und angesichts der umfangreichen Ratgeber-Literatur für lange Auslands- oder Weltreisen während der Elterngeld-Zeit ist ohnehin einige Skepsis angebracht.
Kurzum: Die Bilanz des Elterngeldes ist keineswegs so strahlend, dass sich jedwede Abstriche oder Einschränkungen kategorisch verbieten. Ob nun Sozialpolitik oder „Entgeltersatzleistung“, die hanebüchenen Streuverluste am finanziellen High End der Gesellschaft hätten längst viel stärker behoben werden müssen als in der Vergangenheit geschehen.
Wenn das Elterngeld Paaren mit geringeren Einkommen hilft, sich den Kinderwunsch trotz finanzieller Bedenken erfüllen zu können – dann ist das Geld bestens angelegt. Wo das Kindergeld dazu dient, sehr gut verdienenden Paaren finanzielle Lasten abzunehmen, die sie sehr gut selbst tragen könnten – dann ist jeder Euro dafür ungerecht und in Zeiten knapper Mittel ein skandalöses Unding. Es trägt Züge von Wohlstandsverwahrlosung und muss begradigt werden.
