Das Disziplinarverfahren gegen Münchens Ex-Oberbürgermeister Reiter ist eingestellt worden – trotz bestätigter Verstöße durch Nebenämter beim FC Bayern. Die bezahlten, aber nicht genehmigten Aufgaben hatten im Kommunalwahlkampf für Wirbel gesorgt.
Die Regierung von Oberbayern hat das Disziplinarverfahren gegen den Münchner Alt-Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eingestellt. Es ging bei dem Verfahren um Reiters bezahlte, aber nicht vom Stadtrat genehmigte Tätigkeit im Verwaltungsrat und im Aufsichtsrat des FC Bayern München.
Zwar habe sich bestätigt, dass der frühere OB „zumindest fahrlässig gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen hat“, teilte die Regierung von Oberbayern mit. Es handle sich aber um ein Dienstvergehen von geringerer Schwere, und Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte im Ruhestand seien „in solchen Fällen gesetzlich allgemein unzulässig“.
Reiter hat Mandate beim FC Bayern niedergelegt
Reiters Tätigkeit für den FC Bayern hatte im Endspurt des Kommunalwahlkampfes für jede Menge Schlagzeilen gesorgt. Linken-Stadtrat Stefan Jagel hatte damals zudem bei der Regierung von Oberbayern eine Beschwerde wegen dienstrechtlicher Verstöße eingereicht.
Reiter legte seine Mandate beim Rekordmeister nieder und spendete die 90.000 Euro, die er bekommen hatte, für soziale Projekte. Den Chefsessel im Rathaus konnte er trotzdem nicht verteidigen. In der Stichwahl unterlag der SPD-Mann Reiter deutlich dem Grünen-Politiker Dominik Krause.
Ex-OB nahm Vergütung „in erheblicher Menge“ an
Im Juni teilte die Regierung von Oberbayern dann mit, dass sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe. Nach Angaben eines Sprechers sprach zu Lasten von Reiter, dass er die nicht genehmigte Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg ausgeübt und eine Vergütung „in erheblicher Menge“ angenommen habe. Auch wiege ein Verstoß bei einem Spitzenbeamten „mit entsprechender Leitungs- und Vorbildfunktion“ schwerer als bei Beamten ohne vergleichbare Funktionen.
Weiter heißt es: „Der Vorgang hatte außerdem eine erhebliche Außenwirkung, da er das Amt des Münchner Oberbürgermeisters und Gremien des FC Bayern München betraf – beides Institutionen mit außergewöhnlicher öffentlicher Aufmerksamkeit und hoher öffentlicher Erwartung an die rechtliche Sorgfalt.“
„Nicht unerheblich, aber auch nicht schwerwiegend“
Zugunsten Reiters sprach laut Regierung von Oberbayern, dass er keinen Vermögensvorteil erlangt habe, der ihm rechtlich nicht zugestanden hätte: „Bei dem Verstoß handelt es sich daher nur um einen formalen Fehler.“ Die Tätigkeit sei auch öffentlich bekannt gewesen und wäre „bei rechtzeitiger Antragstellung genehmigungsfähig gewesen“.
Reiter habe sein Fehlverhalten öffentlich eingeräumt, „ernstlich um Entschuldigung gebeten“, die Vergütung gespendet und im Disziplinarverfahren „uneingeschränkt kooperiert“. Zudem habe der Stadtrat die Angelegenheit politisch abgeschlossen und Reiter den Ehrentitel des Altoberbürgermeisters verliehen.
„Vor diesem Hintergrund ist der Verstoß zwar nicht unerheblich, aber auch nicht schwerwiegend“, resümiert die Regierung von Oberbayern. Bei Beamten im aktiven Dienst wäre ein Verweis oder eine Geldbuße in Betracht gekommen. Bei Ruhestandsbeamten seien Disziplinarmaßnahmen aber gesetzlich generell nur bei schwerwiegenderen Dienstvergehen vorgesehen, bei Vergehen von geringerer Schwere dagegen von Gesetzes wegen ausgeschlossen: „Dies gilt unabhängig davon, ob das Dienstvergehen vor oder nach dem Ruhestandseintritt erfolgte.“
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Quelle: BR24 Radio Nachrichten 29.07.2026 – 11:45 Uhr
