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Startseite»Politik»Drohnenjagd in Frankreich – künftig auch durch Privatfirmen
Politik

Drohnenjagd in Frankreich – künftig auch durch Privatfirmen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 12, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 12.07.2026 • 15:56 Uhr

Frankreich setzt bei der Abwehr von Drohnen künftig auch auf private Unternehmen. Die Firmen arbeiten bereits an Techniken, unbekannte Drohnen abzufangen. Doch viele rechtliche Fragen sind noch ungeklärt.

Julia Borutta

Auf dem Übungsflugplatz von Bretigny-sur-Orge im Süden von Paris üben die Piloten des Herstellers Asterodyn den Ernstfall: Eine Drohne jagt die andere. Eigentlich ist die Firma auf den Drohneneinsatz im Extremsport spezialisiert, doch jetzt will ihr Chef Maxime Lecchi auch die Zulassung für die zivile Drohnenabwehr beantragen.

Seine Drohnen, die auf eine Geschwindigkeit von bis zu 400 Kilometer pro Stunde kommen können, könnten beispielsweise mit einem absichtlich herbeigeführten Crash eine verdächtige Drohne zu Fall bringen. Aber dann gäbe es möglicherweise dramatische Kollateralschäden.

Deshalb denken Lecchi und seine Mitarbeiter über andere Möglichkeiten nach, Drohnen abzufangen, mit einem Netz zum Beispiel, das die jagende über die verfolgte Drohne wirft, „so dass keine Personen in Gefahr geraten oder andere Schäden entstehen“.

Private Abwehr nur mit Gütesiegel

Bisher durften nur das Militär und die Polizei verdächtige Drohnen über Bahnhöfen oder Atomkraftwerken aufspüren und unschädlich machen. Anfang Juli verabschiedete die Nationalversammlung aber ein neues Gesetz. Es ermöglicht in Zukunft auch Firmen wie Asterodyn, diese Aufgabe zu übernehmen. Um die Zulassung zu bekommen, brauchen sie zunächst ein technisches Gütesiegel – ähnlich wie beim TÜV.

Natacha Lalanne leitet das Testzentrum in Bretigny-sur-Orge im Auftrag des dem Premierminister unterstellten Generalsekretariats für Verteidigung und nationale Sicherheit. Dabei geht es auch um Systeme zur Erkennung von Drohnen.

In diesem Fall testet die ehemalige Angehörige der französischen Luftwaffe die Kriterien „Schnelligkeit, Reichweite und die Fähigkeit, denjenigen aufzuspüren, der die feindliche Drohne steuert“. Letzteres sei wichtig für die mögliche Strafverfolgung der Urheber des verdächtigen Überflugs.

Heikle Sicherheitsfragen

Auch die Vertrauenswürdigkeit der Firmen werde überprüft, erklärt Drohnen-Experte Victor Masson von der Stiftung für strategische Recherchen in Paris. Schließlich überträgt der Staat ein hoheitliches Recht auf private Unternehmen.

Es sei schwer, räumt er ein, „sich vollständig vor einem böswilligen Akteur zu schützen“. Aber es gebe eine ganze Kette von Personalüberprüfungen und Voruntersuchungen, die dafür sorge, „dass man seriöse Leute hat, die die Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, sinnvoll einsetzen“.

Zuständig dafür ist der dem Innenministerium unterstellte Nationale Rat für private Sicherheitsdienste. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, müssen noch viele Fragen geklärt werden, zum Beispiel, was den Umgang der Privatfirmen mit den gesammelten Informationen anbelangt.

Je nachdem, welche Systeme sie verwenden, fallen riesige Datenmengen an. „Da braucht es im Hintergrund eine transparente Verwaltung und vor allem die Möglichkeit, die Informationen später wieder zu löschen“, mahnt Masson.

Ein neuer Standard wird entwickelt

Zwar hat das Gesetz neue Weichen gestellt, aber es ist noch nicht in Kraft, und seine konkrete Anwendung muss noch ausgestaltet werden. Die Drohnenjäger von Asterodyn etwa wünschen sich für ihre zukünftigen Abfangaufgaben lockerere Regelungen, als sie bisher im Zivilschutz gelten.

Auch ist unklar, welche Prüfung beispielsweise das herkömmliche Sicherheitspersonal eines Kraftwerksbetreibers, das die von seinem Arbeitgeber teuer eingekaufte Drohnen-Erkennungssoftware korrekt anwenden soll, ablegen müsste. Die potentiellen Kunden der privaten Drohnenschutzfirmen, also Betreiber von Chemieanlagen, Atomkraftwerken oder Flugplätzen, brauchen Rechtssicherheit, welche Dienstleistung sie unter welchen Bedingungen in Anspruch nehmen dürfen, um ihr Firmengelände effizient vor verdächtigen Drohnen zu schützen.

Frankreich betrete mit der Privatisierung des zivilen Drohnenschutzes rechtlich und technisch Neuland, erklärt die Koordinatorin des Drohnentestzentrums, Natacha Lalanne. Deshalb entwickele sie mit ihren Mitarbeitern einen eigenen Standard für den zivilen Anti-Drohnen-Einsatz in Frankreich. Ob die technischen Lösungen wirklich funktionieren und ob die Privatfirmen wirklich zuverlässig sind, wird erst der Ernstfall zeigen.

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