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Startseite»Politik»Einigung beim Gebäudemodernisierungsgesetz – Kostenbremse für Mieter
Politik

Einigung beim Gebäudemodernisierungsgesetz – Kostenbremse für Mieter

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerApril 30, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 30.04.2026 • 07:42 Uhr

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD beim Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Künftig sollen Vermieter Kosten mittragen müssen, wenn sie weiterhin auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen setzen.

Die schwarz-rote Koalition hat sich eine Reform des von der Ampel-Regierung eingeführten Gebäudeenergiegesetzes zum Ziel gesetzt – auch bekannt unter dem verkürzten Begriff „Heizungsgesetz“. Nur wie genau das neue Gesetz aussehen soll, darum ringen Union und SPD schon seit Längerem. Nun gibt es eine Einigung, die vor allem Mietende vor zu hohen Nebenkosten schützen soll. Damit scheint der Weg frei zu sein, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald vom Kabinett beschlossen wird.

Denn die haben es nicht in der Hand, welche Heizung ein Vermieter einbauen lässt. Der Einbau einer neuen Gas- oder Öl-Heizung könnte für Mietende in den kommenden Jahren aber deutlich teurer in der Nebenkostenabrechung zu stehen kommen. Denn es ist absehbar, dass die Kosten fürs Heizen mit Öl und Gas steigen werden – auch durch die CO2-Abgabe, die ja fossile Brennstoffe teurer machen soll, um den Klimaschutz voranzutreiben.

Darum sollen diese Kostenrisiken künftig zwischen Vermietern und Mietenden aufgeteilt werden. Wenn in einer Wohnung eine Heizung eingebaut wird, die fossile Brennstoffe zur Wärmegewinnung nutzt, sollen die Vermieter an den Kosten für Netzentgelte und Brennstoff beteiligt werden.

Blick auf eine Ölheizung in einem Heizungskeller.

„Ein guter Kompromiss“

In den Augen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist das „ein guter Kompromiss – tragfähig und fair“, wie die SPD-Politikerin dem ARD-Hauptstadtstudio sagte. „Wenn Vermieter eine Heizung einbauen, eine fossile Heizung einbauen, dann trifft das die Mieterinnen und Mieter eben auch. Und deshalb kann es nicht sein, dass sie alleine die wirtschaftlichen Folgen tragen. Künftig wird es so sein, dass sich Vermieter an den Nebenkosten mit beteiligen müssen. Das heißt, Mieterinnen und Mietern werden entlastet“, so Hubig. Nun sei die Bundesregierung einig und die Reform des Gesetzes solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung: „Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben. Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.“ Diese Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Miersch betonte:

Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.

Schwarz-Rot will 65-Prozent-Regelung kippen

Im Februar hatten Union und SPD sich nach monatelangen Beratungen auf die Eckpunkte der geplanten Reform des Gesetzes geeinigt. Zentraler Punkt: Die sogenannte 65-Prozent-Regelung im bisherigen Gebäudeenergiegesetz sollte wieder gekippt werden. Sie verpflichtete bisher Eigentümer, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben. Stattdessen soll auch weiterhin der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen möglich sein.

Die Heizungen müssen aber ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote eingeführt werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben.

Reform schafft „notwendige Freiheit im Keller“

„Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit“, lobte Unionsfraktionschef Jens Spahn mit Blick auf den früheren Wirtschaftsminister die geplante Reform. Es brauche „einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel“. Dieser Ausgleich sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien gelungen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hob hervor, dass die Neuregelungen auch eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten beinhalten soll. Die soll garantieren, „dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt“.

In der Opposition und bei Umweltverbänden waren die Pläne der Regierungskoalition schon in den vergangenen Monaten auf Kritik gestoßen. Sie wurden als Geschenk an die Gaslobby gewertet und als Schwächung der gesetzten Klimaziele.

Mit Informationen von Gabor Halasz und Markus Sambale, ARD-Hauptstadtstudio

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