Schwarz-Rot hatte sich für flexiblere Arbeitszeiten ausgesprochen – etwa eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Jetzt liegt ein erster Gesetzentwurf vor, der in der Union direkt auf Ablehnung stieß.
Es sind 21 Seiten, die das Leben aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beeinflussen könnten: die Änderungen beim Arbeitszeitgesetz. Union und SPD hatten sich darauf im Koalitionsvertrag festgelegt. Nun ist ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium nach draußen gedrungen, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Kernbotschaft: Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag an Tarifverträge knüpfen. Das heißt, dass die Zeitgrenze grundsätzlich unangetastet bleiben soll. Tarifpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sollen aber andere Vereinbarungen per Tarifvertrag beschließen können – zum Beispiel eine Wochenarbeitszeit.
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet werden, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Damit würde die Bundesregierung auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagieren. Vertrauensarbeitszeit soll aber weiterhin möglich sein.
Linnemann sieht keine Grundlage für weitere Arbeit
Die Reaktion der Union fällt scharf aus. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Nachrichtenagentur Reuters, der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspreche nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und könne daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.
Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, der Entwurf lese sich wie ein Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag zulasten des Mittelstandes. Connemann ist auch parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschafts- und Energieministerium.
Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz, sagte der Nachrichtenagentur AFP, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht geben.
Ministerium spricht von „interner Arbeitsfassung“
Das Bundesarbeitsministerium sprach von einer „internen Arbeitsfassung“, die noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt sei.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen, „auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Insofern hatte der Koalitionsvertrag auch eine Bindung der Änderung an Tarifverträge nicht ausgeschlossen. In der SPD sind trotzdem nicht alle zufrieden. Man habe sich noch mehr Regelungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewünscht, heißt es.
Nächster Schritt ist nun ist die sogenannte Ressortabstimmung. Danach könnte das Kabinett den Entwurf beschließen, bevor der Bundestag über das Gesetz debattieren könnte.


