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Startseite»Nachrichten»EU-Einigung auf neue Rechte: Das ändert sich jetzt für Fluggäste
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EU-Einigung auf neue Rechte: Das ändert sich jetzt für Fluggäste

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 15, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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EU-Einigung auf neue RechteDas ändert sich jetzt für Fluggäste

Die EU beseitigt einige Ärgernisse für Flugreisende – vor allem Familien mit Kindern und Musiker profitieren von den neuen Regeln. (Foto: picture alliance / pressefoto_korb)

Nach langem Streit im EU-Parlament um Entschädigungen bei Verspätungen herrscht für Fluggäste nun Klarheit: Die befürchteten massiven Einschnitte für Passagiere bleiben aus. Zudem gibt es neue Vorgaben für die Anzeige von Gepäckpreisen und Sitzplatzreservierungen für Kinder.

Die Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU zogen sich jahrelang hin, jetzt steht fest: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt.

Das ist unter anderem geplant …

  • … beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen von der FDP erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.

  • … bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.

  • … bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.

  • … bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Regeln für Verspätungen

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung).

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Deutsche Politiker zeigen sich zufrieden

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.

„Deutliche Verbesserung des Status quo“

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.

Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

Im Laufe dieses Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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