Facebook und Instagram können Kinder und Jugendliche süchtig machen – zu dieser Einschätzung kommt die EU-Kommission und fordert vom Mutterkonzern Meta besseren Schutz. Doch unter Zeitdruck steht das US-Unternehmen damit nicht.
Aus Sicht der EU-Kommission bergen die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram ein zu großes Suchtpotenzial für Kinder und Jugendliche. Dadurch verstoße der Mutterkonzern Meta gegen die EU-Gesetze für digitale Dienste und muss milliardenschwere Geldbußen fürchten.
Zwei Jahre lang ermittelte die EU zu diesen Vorwürfen. Das Ergebnis: Zum einen prangert die EU die Auswahl der auf den Plattformen angezeigten Inhalte per personalisierter Algorithmen an – also genau auf die Interessen der Nutzer abgestimmte Inhalte. Auch Benachrichtigungen, die dazu verleiten könnten, immer wieder auf die Portale zurückzukehren, sieht die EU kritisch.
Zum anderen begründet die EU ihren Vorwurf der Suchtgefahr damit, dass Inhalte automatisch abgespielt werden und auf den Plattformen das sogenannte endlose Scrollen ermöglicht wird – also dass beim Weiterwischen ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass Nutzer zu Pausen gezwungen sind.
Bisherige Schutzmaßnahmen aus EU-Sicht ungenügend
Die EU fordert von Meta, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Die Kommission schlägt etwa vor, das endlose Scrollen oder automatische Abspielen von Inhalten standardmäßig zu deaktivieren. Zudem sollten bei Facebook und Instagram wirksame Bildschirmpausen eingeführt werden.
Bisher von Meta unternommene Schritte reichen für die EU-Kommission nicht aus. So sei die Kindersicherung von Instagram und Facebook nur wirksam, wenn Eltern über ausreichend technische Kenntnisse verfügen. Und Funktionen für ein Zeitmanagement für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut EU zu leicht umgehen.
Meta muss reagieren, aber ohne Zeitdruck
Meta muss nun auf die Vorwürfe der EU reagieren. Kann der US-Konzern die Schwachstellen nicht ausräumen oder die Vorwürfe entkräften, kann die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden US-Dollar (rund 10.5 Milliarden Euro) sein. Nicht nur gegen Meta läuft ein solches EU-Verfahren. Auch bei TikTok sieht die EU erhöhtes Suchtpotenzial.
Allerdings ist für die Reaktion von Meta keine zeitliche Frist gesetzt. Ein weiteres Verfahren der EU gegen das Unternehmen zieht sich mittlerweile schon mehr als zwei Jahre hin. In diesem Verfahren fordert die EU, dass Meta auf seinen Plattformen das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchsetzt. Auch hier wird Meta eine Geldstrafe angedroht.
In einer ersten Stellungnahme wies Meta die Vorwürfe zurück. Diese berücksichtigten nicht die „bedeutenden Schritte“, die Meta zum Schutz von Teenagern unternommen habe, teilte ein Konzernsprecher mit.
Deutschland debattiert über Social-Media-Altersgrenze
Die Einschätzung der EU-Behörde dürfte die Debatte in mehreren EU-Ländern über ein Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen weiter anheizen. Frankreich, Spanien, Griechenland, Norwegen und Österreich haben bereits angekündigt, eine Altersgrenze für die Nutzung von Sozialen Medien per Gesetz festlegen zu wollen.
Auch in Deutschland wird über ein solches Verbot debattiert. Vor rund zweieinhalb Wochen hatte eine Expertenkommission Vorschläge für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung solcher Plattformen vorgelegt. Unter anderem brachte die Kommission auch ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren ins Spiel, ein Vorschlag, dem sich auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) angeschlossen hatte.
