In der EU gibt es seit Jahren Streit über den Einsatz von sogenannten Chatkontrollen, um Kindesmissbrauch aufzudecken. Nun wurde eine vorübergehende Lösung gefunden. Verschlüsselte Nachrichten bleiben davon jedoch ausgenommen.
Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich geeinigt, Ausnahmen von den europäischen Datenschutzregeln bis April 2028 zu verlängern und die sogenannte Chatkontrolle teilweise wieder zu ermöglichen. Dies gibt den Tech-Plattformen in Europa die Grundlage, private Chats automatisiert nach Bildern und Videos von Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Diese Kontrollen, etwa von Microsoft bei Outlook, von Google bei Gmail oder von Meta bei Instagram, sind freiwillig und die Tech-Firmen dürfen den Behörden ihre durch Software entdeckten Verdachtsfälle erst weiterleiten, wenn auch ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll ausschließen, dass jemand durch Programmfehler in Verdacht gerät.
Scan-Möglichkeiten eingeschränkt
Die Regelung soll explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die etwa bei Diensten wie WhatsApp oder Signal mittlerweile Standard ist. Das schränkt die Scan-Möglichkeiten ein – auch im Vergleich zu der Regelung, die nach Jahren im April ausgelaufen war.
Bis April war das „Client-Side Scanning“ noch möglich. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden.
Eine Verlängerung der ursprünglichen Regelung war zunächst am Widerstand des EU-Parlaments gescheitert. Zuletzt folgte ein erneuter Vorstoß der Mitgliedstaaten, diese doch noch zu verlängern. Im Parlament fand sich daraufhin nicht die nötige Mehrheit, um diesen zu blockieren. Die Abgeordneten forderten jedoch Einschränkungen bei verschlüsselten Nachrichten, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen. Damit würde die Übergangsregelung bis April 2028 teilweise reaktiviert werden. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden, das am Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein soll.
Arbeit an langfristiger Lösung dauert an
Zuvor hatte es unter anderem Druck von der Europäischen Volkspartei – der Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament – sowie Deutschland und anderen Mitgliedsländern gegeben, die ausgelaufene Ausnahme zum Kinderschutz wieder einzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und auch das Bundeskriminalamt hatten die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert.
Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Aufnahmen von Kindesmissbrauch machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten und die Übergangslösung endgültig ablösen.
Mit Informationen von Kathrin Schmid, ARD Brüssel
Jahrelanger Streit um Schutz von Kindern im Netz
Seit Jahren ringt die EU um den richtigen Weg, die Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern zu verhindern. Im April lief eine Übergangsregelung aus, die es Diensten und Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google erlaubte, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen zu finden und zu melden. Eine Verlängerung scheiterte zunächst im EU-Parlament.
Befürworter einer solchen Regelung sehen darin eine Möglichkeit, Fälle von sexuellem Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und mehr Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Sie betonen, dass es sich hier nicht um eine Kontrolle von privaten Chats gehandelt habe, sondern dass nur nach Bildern auf Grundlage bekannter Muster gesucht worden sei. Große Tech-Unternehmen wie Meta, TikTok und Snapchat hatten das Vorgehen unterstützt.
Die Gegner von Chatkontrollen wie der Deutsche Kinderschutzbund argumentieren, die Darstellungen sexueller Gewalt würden in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht. Dort seien anlasslose Scans wichtig. „Chatkontrollen“ dagegen griffen tief in die Privatsphäre auch von Kindern ein.
Statt anlassloser Überwachung brauche es zielgerichtete Maßnahmen wie Prävention und Aufklärung. Anbieter müssten zu verbindlichen Sicherheitsauflagen, Risikoanalysen und zum Scan unverschlüsselter Inhalte verpflichtet werden. Im Rahmen schon bestehender Befugnisse müsse es mehr anlassbezogene Ermittlungsarbeit geben.
